Kundenservice Inbound für Randzeiten (Telefonie/Chat)

BIG direkt gesund

Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse mit 414 000 Versicherten und 307 000 Mitgliedern (Stand: Januar 2019). BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, der Sitz der Hauptverwaltung ist Dortmund. An den operativen Standorten beschäftigt die BIG mehr als 700 Mitarbeiter/-innen.
Die Auftraggeberin betreibt eine 24/7 Hotline für ihre Versicherten und beabsichtigt Dienstleistungen zur Unterstützung bei der Inbound Telefonie und der Beantwortung von Chatanfragen jeweils in den Randzeiten und in Ausnahmefällen auch zu Kernzeiten zu beauftragen.
Die Aufgabenübertragungen und Auslagerung erfolgt nach §§ 197b SGB V, 97 SGB X, d. h. bei den auszulagernden Tätigkeiten handelt es sich ausschließlich um unterstützende Hilfstätigkeiten im Bereich des schlicht-hoheitlichen Verwaltungshandelns.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-19 Auftragsbekanntmachung
2019-12-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Telefonauftragsdienste
Kurze Beschreibung:
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse mit 414 000 Versicherten und 307 000 Mitgliedern (Stand: Januar 2019). BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, der Sitz der Hauptverwaltung ist Dortmund. An den operativen Standorten beschäftigt die BIG mehr als 700 Mitarbeiter/-innen. Die Auftraggeberin betreibt eine 24/7 Hotline für ihre Versicherten und beabsichtigt Dienstleistungen zur Unterstützung bei der Inbound Telefonie und der Beantwortung von Chatanfragen jeweils in den Randzeiten und in Ausnahmefällen auch zu Kernzeiten zu beauftragen. Die Aufgabenübertragungen und Auslagerung erfolgt nach §§ 197b SGB V, 97 SGB X, d. h. bei den auszulagernden Tätigkeiten handelt es sich ausschließlich um unterstützende Hilfstätigkeiten im Bereich des schlicht-hoheitlichen Verwaltungshandelns.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telefonauftragsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BIG direkt gesund
Postanschrift: Marktgrafenstr. 62
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.big-direkt.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@big-direkt.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E48295279 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 140-345156
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum download bereitgestellt, siehe oben unter I.3). Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben. Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse mit 414 000 Versicherten und 307 000 Mitgliedern (Stand: Januar 2019). BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, der Sitz der Hauptverwaltung ist Dortmund. An den operativen Standorten beschäftigt die BIG mehr als 700 Mitarbeiter/-innen.
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Die Auftraggeberin betreibt eine 24/7 Hotline für ihre Versicherten und beabsichtigt Dienstleistungen zur Unterstützung bei der Inbound Telefonie und der Beantwortung von Chatanfragen jeweils in den Randzeiten und in Ausnahmefällen auch zu Kernzeiten zu beauftragen.
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Die Aufgabenübertragungen und Auslagerung erfolgt nach §§ 197b SGB V, 97 SGB X, d. h. bei den auszulagernden Tätigkeiten handelt es sich ausschließlich um unterstützende Hilfstätigkeiten im Bereich des schlicht-hoheitlichen Verwaltungshandelns.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Einzelheiten zu Art und Umfang der zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage „Leistungsbeschreibung“ mit den 6 Anhängen, der Anlage „Qualitätsauswertung Bonus-/Malus-Regelung“ mit dem Anhang „Bonus-Malus-Bewertungsschema“, der Anlage „Vertrag“ und der Anlage „Datenschutzvereinbarung“.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat einmalig die Option, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um 24 Monate zu verlängern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate), Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB“.
— allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage.
„Eigenerklärung Umsatz“ ergeben.
— allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Mindeststandards:
Der Umsatz muss in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 80 000,00 EUR betragen haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ ergeben.
— allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Mindeststandards:
a) Der Bewerber hat mit seinem Angebot 3 Referenzaufträge nachzuweisen;
b) Alle Referenzaufträge müssen die Erbringung von Callcenter-Leistungen betreffen;
c) Bei allen Referenzaufträgen darf der Beginn der Leistungsausführung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen;
d) Ein Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ausgeführt worden sein und
e) Ein Referenzauftrag muss sich auf die Erbringung von Leistungen für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung beziehen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle BIG direkt gesund
Internetadresse: www.big-direkt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E48295279 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum download bereitgestellt, siehe oben unter I.3).
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Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben.
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Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499163 📞
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen.
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen.
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in.
Textform zu informieren. (...);
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen Werden.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10.
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den.
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...).
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3 der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
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Abgeschlossen wurde. (...).
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (...);
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu Wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach.
§ 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe oben Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 140-345156 (2019-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 140-345156
Kurze Beschreibung:
Ie BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse mit 414 000 Versicherten und 307 000 Mitgliedern (Stand: Januar 2019). BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, der Sitz der Hauptverwaltung ist Dortmund. An den operativen Standorten Beschäftigt die BIG mehr als 700 Mitarbeiter/-innen. Die Auftraggeberin betreibt eine 24/7 Hotline für ihre Versicherten und beabsichtigt Dienstleistungen zur Unterstützung bei der Inbound Telefonie und der Beantwortung von Chatanfragen jeweils in den Randzeiten und in Ausnahmefällen auch zu Kernzeiten zu beauftragen. Die Aufgabenübertragungen und Auslagerung erfolgt nach §§ 197b SGB V, 97 SGB X, d. h. bei den auszulagernden Tätigkeiten handelt es sich ausschließlich um unterstützende Hilfstätigkeiten im Bereich des Schlicht-hoheitlichen Verwaltungshandelns.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62
Kontakt
E-Mail: ausschreibungen@big-direkt.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 234-574263
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 140-345156
ABl. S-Ausgabe: 234

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ie BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse mit 414 000 Versicherten und 307 000 Mitgliedern (Stand: Januar 2019). BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, der Sitz der Hauptverwaltung ist Dortmund. An den operativen Standorten
Mehr anzeigen
Beschäftigt die BIG mehr als 700 Mitarbeiter/-innen.
Die Aufgabenübertragungen und Auslagerung erfolgt nach §§ 197b SGB V, 97 SGB X, d. h. bei den auszulagernden Tätigkeiten handelt es sich ausschließlich um unterstützende Hilfstätigkeiten im Bereich des Schlicht-hoheitlichen Verwaltungshandelns.
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse mit 414 000 Versicherten und 307 000 Mitgliedern (Stand: Januar 2019). BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, der Sitz der Hauptverwaltung ist Dortmund. An den operativen Standorten
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Beschäftigt die BIG mehr als 700 Mitarbeiter/-innen. Die Auftraggeberin betreibt eine 24/7 Hotline für ihre Versicherten und beabsichtigt Dienstleistungen zur Unterstützung bei der Inbound Telefonie und der Beantwortung von Chatanfragen jeweils in den Randzeiten und in Ausnahmefällen auch zu Kernzeiten zu beauftragen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-15 📅
Name: vitaservices GmbH & Co. KG
Postanschrift: Stadlerstraße 14
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland 🇩🇪
Chemnitz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesetzliche Krankenkasse Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: BIG direkt gesund, Vergabestelle, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. […]
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§ 135 Unwirksamkeit
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (…)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. o. Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 234-574263 (2019-12-02)