Bereitstellung von Lernvideos (SaaS) für das IT-Bildungs- und Beratungszentrum von Dataport AöR, um Beschäftige der öffentlichen Verwaltung auf das Thema „digitale Transformation" vorzubereiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lernvideos IT-BBZ
DP-2019000032
Produkte/Dienstleistungen: Personalschulung📦
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung von Lernvideos (SaaS) für das IT-Bildungs- und Beratungszentrum von Dataport AöR, um Beschäftige der öffentlichen Verwaltung auf das Thema...”
Kurze Beschreibung
Bereitstellung von Lernvideos (SaaS) für das IT-Bildungs- und Beratungszentrum von Dataport AöR, um Beschäftige der öffentlichen Verwaltung auf das Thema „digitale Transformation" vorzubereiten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung📦
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung von Lernvideos (SaaS) für das Bildungs- und Beratungszentrum von Dataport AöR, um Beschäftigte der Öffentlichen Verwaltung auf das Thema...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung von Lernvideos (SaaS) für das Bildungs- und Beratungszentrum von Dataport AöR, um Beschäftigte der Öffentlichen Verwaltung auf das Thema „digitale Verwaltung" vorzubereiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung (Einfache Richtwertmethode)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich bis 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium Unternehmensbeschreibung ausgewertet.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.9.2016 erfolgreich abgeschlossen hat. Ein...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.9.2016 erfolgreich abgeschlossen hat. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn es nicht älter als 3 Jahre ist, d. h. die Leistungserbringung darf nicht vor dem 1.10.2016 liegen. Ein früherer Vertragsbeginn ist unschädlich, sofern die Leistung innerhalb des Zeitraums vom 1.10.2016 und 30.9.2019 erbracht wurde. Laufende Referenzprojekte müssen eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten nachweisen, d. h. sie dürfen nicht nach dem 29.3.2019 begonnen haben. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht; die Referenz zeigt, dass mindestens 100 Mitarbeiter an einer Forbildungsmaßnahme zum Thema Digitalisierung unter Nutzung von Lernvideos des Bieters teilnehmen respektive teilgenommen haben.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.9.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die Referenzenanzahl auf 3 beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabe stelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert.
Lässt die Bewertung der Anlage Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde.
Ggf. werden stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüft. Dazu dient der zu benennende Referenzansprechpartner. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
— bei der Auftragsdurchführung werden die Regelungen der DSGVO eingehalten,
— werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt, wird der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-30
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Verifizierende Teststellung des erstplatzierten Bieters im Rahmen einer Präsentation beim Auftraggeber, Standort Hamburg, in KW 41/2019
Der Auftraggeber...”
Verifizierende Teststellung des erstplatzierten Bieters im Rahmen einer Präsentation beim Auftraggeber, Standort Hamburg, in KW 41/2019
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sicher gestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen müssen nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind im Fragen- und Antwortenforum jeweils einzeln einzureichen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
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Quelle: OJS 2019/S 166-406037 (2019-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung von Lernvideos (SaaS) für das IT-Bildungs- und Beratungszentrum von Dataport AöR, um Beschäftige der öffentlichen Verwaltung auf das Thema...”
Kurze Beschreibung
Bereitstellung von Lernvideos (SaaS) für das IT-Bildungs- und Beratungszentrum von Dataport AöR, um Beschäftige der öffentlichen Verwaltung auf das Thema „digitale Transformation“ vorzubereiten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung von Lernvideos (SaaS) für das Bildungs- und Beratungszentrum von Dataport AöR, um Beschäftigte der Öffentlichen Verwaltung auf das Thema...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung von Lernvideos (SaaS) für das Bildungs- und Beratungszentrum von Dataport AöR, um Beschäftigte der Öffentlichen Verwaltung auf das Thema „digitale Verwaltung“ vorzubereiten.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 166-406037
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lernvideos IT-BBZ
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Masterplan com GmbH
Postanschrift: Husemannplatz 1
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Verifizierende Teststellung des erstplatzierten Bieters im Rahmen einer Präsentation beim Auftraggeber, Standort Hamburg, in KW 41/2019
Der Auftraggeber...”
Verifizierende Teststellung des erstplatzierten Bieters im Rahmen einer Präsentation beim Auftraggeber, Standort Hamburg, in KW 41/2019
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sicher gestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen müssen nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind im Fragen- und Antwortenforum jeweils einzeln einzureichen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
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Quelle: OJS 2019/S 226-553981 (2019-11-20)