Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, den LVR-Kliniken zu ermöglichen, den/die für den jeweiligen Bedarfsfall benötigte/n Sprach- und Integrationsmittler (abgekürzt SIM) bei dem jeweiligen Dienstleister anfordern zu können und einen Auftrag zu erteilen.
Aufgrund der unvorhersehbar benötigten Sprachen und persönlichen Anforderungen, die SIM für den Bedarfsfall erfüllen müssen, soll durch diese Rahmenvereinbarung ein Pool geschaffen werden, aus dem die LVR-Kliniken bei Bedarf schöpfen können.
Die Qualifikation eines SIM geht über die eines Dolmetschers hinaus, da dazu eine Zusatzausbildung erforderlich ist.
(1) Die SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung absolviert und diese nach rund 1900 Unterrichtseinheiten (mindestens 1500 UE Theorie sowie mindestens 400 UE Praxis) sowie nach einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat erfolgreich abgeschlossen haben.
Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate vorzulegen.
Mit Abgabe seines Angebotes versichern Bietende
– vorrangig SIM einzusetzen, die sich nach den Fortbildungsinhalten der einheitlichen Ausbildungskriterien und Qualitätsstandards, die in Zusammenarbeit mit der bundesweiten „Initiative Etablierung des Berufsbildes Sprach- und Integrationsmittler" unter der Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entwickelt wurden, fortgebildet haben,
– bzw. selbst über diese Qualifikation zu verfügen.
(2) Im Falle, dass Bietende Personen einsetzen oder selbst als SIM tätig sind, die ohne Nachweis des unter 1) genannten Zertifikats einschlägige Qualifikationen erworben haben und über praktische Erfahrung in der Funktion von SIM verfügen, werden als zu 1) vergleichbare Qualifikationen gewertet:
Der Nachweis einschlägiger Fortbildungen ist in mindestens 3 der folgenden Themenfelder zu erbringen:
– Inter-/transkulturelle Kompetenz,
– Diversity-Kompetenz,
– Reflexionskompetenz (z. B. Supervision, Coaching),
– soziale und Kommunikationskompetenz,
– Migration und Partizipation,
– Gesundheits- und Sozialwesen,
– Theorie und Praxis des Dolmetschens,
– Fachbezogenes Deutsch und Nachweise praktischer Erfahrung in der Funktion SIM über Zeugnisse oder Referenznachweise durch LVR-Kliniken oder anderer Dienste und Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen vorzulegen.
(3) Im Ausnahmefall kann bei entsprechender Dringlichkeit und mit dem Einverständnis der jeweiligen LVR-Klinik/dem jeweiligen LVR-Klinikum auch eine Person für die benötigte Vermittlertätigkeit eingesetzt werden, die sich noch in der Fortbildung zum zertifizierten SIM befindet. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Person bereits gute Ergebnisse im Laufe der Fortbildung erzielt hat und den gestellten Anforderungen gerecht werden kann.
Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizufgen:
– Anlage Bietereignung mit der Referenzliste bisheriger Auftraggebender,
– Nachweise zu den geforderten Qualifikationen (z. B. SIM-Abschluss Zertifikat).