Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Starkstromanlagen
HB_48_19_OV
Produkte/Dienstleistungen: Installation von elektrischen Leitungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand ist der Umbau und die Sanierung der Elbe-Schule mit Standort Elbestraße 11 in 12045 Berlin-Neukölln.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 614982.72 💰
Die nachfolgend beschriebenden Leistungen umfassten im Wesentlichen die komplette Errichtung bzw. Umbau der Starkstromanlagen für den Neubau Mehrzweckgebäude und die Umkleidebereiche der Gymnastkhalle sowie die Arbeiten im Bestands-Hauptgebäude. Des Weiteren wird die Errichtung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage in der Bestands-Sporthalle erforderlich. Die beschriebene Leistung ist über einen Zeitraum von 4 Jahren vorgesehen. Umfang: ca. 21 Verteilungen, 700 Leuchten, Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatterie und 220 Leuchten, Verkabelung einschl. Verlegewege EIB/KNX-Steuerung für Jalousie und Beleuchtung.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 614982.72 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-04 📅
Datum des Endes: 2023-09-04 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung eines Bieters ist nachzuweisen durch:
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder
— Eintragung in die Liste des Vereins...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung eines Bieters ist nachzuweisen durch:
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder
— Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
Ist ein Bieter weder im ULV noch im PQ-Verzeichnis eingetragen, kann die Eignung vorläufig belegt werden durch:
— vorläufig durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung)
— vorläufig durch Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Kommt ein Bieter mit seinem Angebot in die engere Wahl, so sind seine vorläufigen Angaben zur Eignung durch Einzelnachweise zu belegen:
— Gewerbeanmeldung ggf. Gewerbeummeldung für die ausgeschriebene Leistung
— Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 1 Jahr)
— Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (nicht älter als 1 Jahr)
— Bescheinigung der Krankenkasse über die rückstandslose Beitragsentrichtung (nicht älter als
6 Monate) (Krankenkasse, bei der der überwiegende Anteil des Personals versichert ist, reicht aus)
— Beitrags- und Meldebescheinigung der zuständigen Sozialkasse (nicht älter als 6 Monate)
— Bestätigung der Versicherung über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr)
— Jahresumsätze der letzten 3 Jahre: ggf. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen
Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung wesentlicher Leistungen des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung des Nachunternehmers in gleicher Form zu belegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Beträgt die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer, ist Sicherheit für die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Beträgt die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-03
10:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-03
10:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bezirksamt Neukölln von Berlin; Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gemäß § 14 EU VOB/A -Öffnung der Angebote, Öffnungstermin- findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Gemäß § 14 EU VOB/A -Öffnung der Angebote, Öffnungstermin- findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
“Nach § 12a EU Abs. 3 VOB/A sind rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen...”
Nach § 12a EU Abs. 3 VOB/A sind rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Unternehmen in gleicher Weise zu erteilen. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 28.5.2019 um 10:15 Uhr.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Neukoelln von Berlin
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 30902393000 📠
Quelle: OJS 2019/S 068-158524 (2019-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1051768.51 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Elbe-Schule
Elbestraße 11
12045 Berlin
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 068-158524
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Blank & Hehl GmbH
Postanschrift: Lahnstraße 74
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12055
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1251604.53 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 30902394405 📠
Quelle: OJS 2020/S 024-052765 (2020-01-31)