Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015-2018) für den Zeitraum 2021-2035)
Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015-2018) für den Zeitraum 2021-2035).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015-2018) für den...”
Titel
Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015-2018) für den Zeitraum 2021-2035)
Z1kl-GS4 - EBP EU19
Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015-2018) für den Zeitraum 2021-2035).
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 420168.07 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Finanzierungsbedarf für die Erhaltung der Bundesfernstraßen wurde zuletzt in der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für den Zeitraum 2016 bis 2030...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Finanzierungsbedarf für die Erhaltung der Bundesfernstraßen wurde zuletzt in der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für den Zeitraum 2016 bis 2030 ermittelt. Die Ergebnisse der Prognose sind als wichtiger Bestandteil in den Bundesverkehrswegeplan 2030 eingeflossen. Aufgrund der zunehmenden hohen Bedeutung der Erhaltungsinvestitionen soll der Bedarf in regelmäßigen Abständen mit aktuellen Daten überprüft und fortgeschrieben werden.
Seit der Durchführung der letzten Prognose hat sich der Zustand des Bundesfernstraßennetzes weiter verändert. Dieser wird bei der Zustandserfassung und -bewertung und der Bauwerksprüfung gem. DIN 1076 kontinuierlich aufgenommen. Seit 2019 steht für das gesamte Netz der Bundesfernstraßen eine aktualisierte Datengrundlage zur Verfügung.
Im Rahmen dieses Projektes soll dem Auftragnehmer (AN) eine Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 auf Grundlage der aktuellen Daten stattfinden. Hierzu ist der Erhaltungsbedarf für die Jahr 2021 bis 2035, differenziert für verschiedene Anlagenaggregate und -teile der Straßeninfrastrutur zu ermitteln.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards nachzuweisen durch Eigenerklärungen und unter Verwendung der EEE
— aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Möglicherweise geforderte Mindeststandards nachzuweisen durch Eigenerklärungen und unter Verwendung der EEE
— aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellung) mit Aussagen der Bank über die Qualität der bestehenden Geschäftsbeziehung sowie die derzeitige Finanz- und Liquiditätslage.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen:
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Dienstleistungsauftrages Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anforderung nachzuweisen durch jeweils ein Referenzprojekt mit Eigenklärungen
Erforderlich sind:
— Kenntnisse und Erfahrung in der Verarbeitung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anforderung nachzuweisen durch jeweils ein Referenzprojekt mit Eigenklärungen
Erforderlich sind:
— Kenntnisse und Erfahrung in der Verarbeitung von Straßeninformationsdaten (insbesondere Querschnitts-, Aufbau-, Verkehrs- und Zustandsdaten von Fahrbahnen sowie Bauwerksdaten),
— Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Datenbankmanagementsystemen (insbesonderre Postgres),
— Kenntnisse und Erfahrung in statistischer Datenanalyse und der grafischen Darstellung von Ergebnissen in Karten (insbesondere QGIS),
— Kenntnisse und Erfahrung mit der netzweiten Prognose des Erhaltungsbedarfs für alle Anlagenteile der Straßeninfrastruktur als Bestandteil der Bundesverkehrswegeplanung,
— Kenntnisse und Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentation von komplexen Sachverhalten.
Technische Ausstattung nachzuweisen mit Eigenerklärung:
— Postfres,
— QGIS,
— PMS.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-16
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bergisch Gladbach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentich
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Für die Beteilung an dem Vergabeverfahren und Abgabe eines Angebotes zu diesem Dienstleistungsauftrag gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten...”
Für die Beteilung an dem Vergabeverfahren und Abgabe eines Angebotes zu diesem Dienstleistungsauftrag gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmebedingungen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 138-340214 (2019-07-17)
Ergänzende Angaben (2019-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015 — 2018) für den...”
Titel
Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015 — 2018) für den Zeitraum 2021 — 2035)
Z1kl-GS4 - EBP EU19
Mehr anzeigen
Kurze Beschreibung:
“Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015 — 2018) für den...”
Kurze Beschreibung
Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015 — 2018) für den Zeitraum 2021 — 2035).
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 138-340214
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Laufzeit in Monaten: 36
Neuer Wert
Text: Laufzeit in Monaten: 24
Quelle: OJS 2019/S 151-373414 (2019-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015 - 2018) für den...”
Titel
Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015 - 2018) für den Zeitraum 2021 - 2035)
Z1kl-GS4 - EBP EU19
Mehr anzeigen
Kurze Beschreibung:
“Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015 - 2018) für den...”
Kurze Beschreibung
Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015 - 2018) für den Zeitraum 2021 - 2035).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verschiedene Qualitätskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 138-340214
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z1kl-GS4 - EBP EU19
Titel:
“Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015 - 2018) für den...”
Titel
Überprüfung der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 für die Bundesfernstraßen und Fortschreibung auf Basis der letzten Zustandserfassung (2015 - 2018) für den Zeitraum 2021 - 2035)
Mehr anzeigen Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Für die Beteilung an dem Vergabeverfahren und Abgabe eines Angebotes zu diesem Dienstleistungsauftrag gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten...”
Für die Beteilung an dem Vergabeverfahren und Abgabe eines Angebotes zu diesem Dienstleistungsauftrag gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmebedingungen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 220-540239 (2019-11-12)