Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes „FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) – nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet – mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die „TGA – Stromversorgung und Datentechnik", Realisierungsphase I (RP I) und optional Realisierungsphase II (RP II). Wesentliche Bestandteile der Leistungen sind: — Mittelspannungsschaltanlagen, — Niederspannungsschaltanlagen, — Transformatoren, — Schaltanlagenleittechnik, — Netzersatzanlagen, — Doppelbodenanlagen, — Trassenbau, — Kabelzugarbeiten (MS, NS, FMT), — Datentechnik.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2019-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Elektroanlagen
Referenznummer: VG-6000-2019-0375
Kurze Beschreibung:
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes „FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) – nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet – mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die „TGA – Stromversorgung und Datentechnik", Realisierungsphase I (RP I) und optional Realisierungsphase II (RP II).
Wesentliche Bestandteile der Leistungen sind:
— Mittelspannungsschaltanlagen,
— Niederspannungsschaltanlagen,
— Transformatoren,
— Schaltanlagenleittechnik,
— Netzersatzanlagen,
— Doppelbodenanlagen,
— Trassenbau,
— Kabelzugarbeiten (MS, NS, FMT),
— Datentechnik.
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes „FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) – nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet – mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die „TGA – Stromversorgung und Datentechnik", Realisierungsphase I (RP I) und optional Realisierungsphase II (RP II).
Wesentliche Bestandteile der Leistungen sind:
— Mittelspannungsschaltanlagen,
— Niederspannungsschaltanlagen,
— Transformatoren,
— Schaltanlagenleittechnik,
— Netzersatzanlagen,
— Doppelbodenanlagen,
— Trassenbau,
— Kabelzugarbeiten (MS, NS, FMT),
— Datentechnik.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Elektroanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mittelspannungsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
1) Um eine Kommunikation im Teilnahme- und auch im späteren Vergabeverfahren über die Vergabeplattform durchführen zu können, ist es erforderlich, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform des Landes Hessen registrieren und sich die Unterlagen danach herunterladen. Für die Kommunikation mit Bewerbergemeinschaften ist eine Registrierung als Bewerbergemeinschaft auf der Vergabeplattform des Landes Hessen erforderlich. Vor der Einreichung des Teilnahmeantrags müssen diese zunächst die Unterlagen herunterladen, auch wenn dies bereits über ein Bewerbergemeinschaftsmitglied erfolgt ist;
2) Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag den vollständig ausgefüllten „Teil 2 Bewerbungsbogen der Bewerbergemeinschaft" (Anlage 0_1-1-2) vorzulegen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind dem Teilnahmeantrag auch der vollständig ausgefüllte „Teil 3 Bewerbungsbogen für Bewerbergemeinschaftsmitglieder" (Anlage 0_1-1-3) beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung mit dem Teilnahmeantrag abzugeben;
3) Für jedes andere Unternehmen (z. B. Nachunternehmern), das eine wesentliche Leistung erbringt, ist dem Teilnahmeantrag der vollständig ausgefüllte „Teil 4 – Bewerbungsbogen für andere Unternehmen" (Anlage 0_1-1-4) beizufügen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen für wesentliche Leistungen vorgesehen, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung für jedes andere Unternehmen, das für die Ausführung einer wesentlichen Leistung vorgesehen ist, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Andere Unternehmen für wesentliche Leistungen haben sich zudem gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Formblattes VHB 236 (Anlage 0_1-2-3) zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die von ihm auszuführenden wesentlichen Leistungen zur Verfügung zu stehen. Zudem haben sich andere Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Im Hinblick auf andere Unternehmen sind als wesentliche Leistungen folgende Gewerke anzusehen: Parametierung Schutzanlagen; Schaltschrankbau, Lieferung und Montage Netzersatzanlagen; Lieferung und Montage Trafostationen; Datentechnik;
4) Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle. Werden die Nachweise oder Erklärungen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag im weiteren Verfahrensverlauf nicht berücksichtigt. Von der Vorstehend beschriebenen Nachforderung nicht umfasst sind die eigentlichen Bewerbungsbögen Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4 (Anlagen 0_1-1-1 bis 0_1-1-4). Werden diese Bewerbungsbögen nicht mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag im weiteren Verfahrensverlauf von vornherein nicht berücksichtigt;
5) Bei Bescheinigungen, die nicht in deutsche Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Ăśbersetzung in die deutsche Sprache beizufĂĽgen.
1) Um eine Kommunikation im Teilnahme- und auch im späteren Vergabeverfahren über die Vergabeplattform durchführen zu können, ist es erforderlich, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform des Landes Hessen registrieren und sich die Unterlagen danach herunterladen. Für die Kommunikation mit Bewerbergemeinschaften ist eine Registrierung als Bewerbergemeinschaft auf der Vergabeplattform des Landes Hessen erforderlich. Vor der Einreichung des Teilnahmeantrags müssen diese zunächst die Unterlagen herunterladen, auch wenn dies bereits über ein Bewerbergemeinschaftsmitglied erfolgt ist;
2) Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag den vollständig ausgefüllten „Teil 2 Bewerbungsbogen der Bewerbergemeinschaft" (Anlage 0_1-1-2) vorzulegen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind dem Teilnahmeantrag auch der vollständig ausgefüllte „Teil 3 Bewerbungsbogen für Bewerbergemeinschaftsmitglieder" (Anlage 0_1-1-3) beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung mit dem Teilnahmeantrag abzugeben;
3) Für jedes andere Unternehmen (z. B. Nachunternehmern), das eine wesentliche Leistung erbringt, ist dem Teilnahmeantrag der vollständig ausgefüllte „Teil 4 – Bewerbungsbogen für andere Unternehmen" (Anlage 0_1-1-4) beizufügen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen für wesentliche Leistungen vorgesehen, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung für jedes andere Unternehmen, das für die Ausführung einer wesentlichen Leistung vorgesehen ist, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Andere Unternehmen für wesentliche Leistungen haben sich zudem gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Formblattes VHB 236 (Anlage 0_1-2-3) zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die von ihm auszuführenden wesentlichen Leistungen zur Verfügung zu stehen. Zudem haben sich andere Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Im Hinblick auf andere Unternehmen sind als wesentliche Leistungen folgende Gewerke anzusehen: Parametierung Schutzanlagen; Schaltschrankbau, Lieferung und Montage Netzersatzanlagen; Lieferung und Montage Trafostationen; Datentechnik;
4) Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle. Werden die Nachweise oder Erklärungen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag im weiteren Verfahrensverlauf nicht berücksichtigt. Von der Vorstehend beschriebenen Nachforderung nicht umfasst sind die eigentlichen Bewerbungsbögen Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4 (Anlagen 0_1-1-1 bis 0_1-1-4). Werden diese Bewerbungsbögen nicht mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag im weiteren Verfahrensverlauf von vornherein nicht berücksichtigt;
5) Bei Bescheinigungen, die nicht in deutsche Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Ăśbersetzung in die deutsche Sprache beizufĂĽgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes „FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) – nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet – mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die „TGA – Stromversorgung und Datentechnik", Realisierungsphase I (RP I) und optional Realisierungsphase II (RP II).
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes „FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) – nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet – mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die „TGA – Stromversorgung und Datentechnik", Realisierungsphase I (RP I) und optional Realisierungsphase II (RP II).
Wesentliche Bestandteile der Leistungen sind:
— Mittelspannungsschaltanlagen,
— Niederspannungsschaltanlagen,
— Transformatoren,
— Schaltanlagenleittechnik,
— Netzersatzanlagen,
— Doppelbodenanlagen,
— Trassenbau,
— Kabelzugarbeiten (MS, NS, FMT),
— Datentechnik.
Die wesentlichen Leistungen von Realisierungsphase I (RP I) und Realisierungsphase II (RP II) und deren Umfang sind nachfolgend aufgelistet:
Der Leistungsumfang beinhaltet die Anlagen zur Stromversorgung und Datentechnik für den Neubau einer Großbeschleunigeranlage mit ca. 24 Gebäuden und einigen Tunnelabschnitten.
Dies sind insbesondere:
— ca. 5 St. 20kV-Mittelspannungsschaltanlagen, ca. 140 Felder,
— ca. 50 Transformatoren, je ca. 2000 kVA,
— ca. 50 Niederspannungsschaltanlagen, ca 450 Felder,
— 2 St. Netzersatzaggregate, ca. 2,4 MVA
— ca. 7 000 m
— ca. 200 km Niederspannungskabel,
— ca. 6 km Stromschienen,
— ca. 600 km FM-Installationskabel, ca. 810 km Datenkabel,
— ca. 5 km Kabeltragsysteme,
— ca. 270 km Außen-FM-Kabel,
— ca. 270 Datenschränke,
— ca. 8 500 St. Datendosen.
Dauer: 885 Tage
Beschreibung der Optionen:
Bei den auszuschreibenden Leistungen für die „VE_400-021 – Hauptstrom und Datentechnik" handelt es sich in der Realisierungsphase I (RP I) um die Ausrüstung in den folgenden Gebäuden:
— K0923A (T110),
— G0704A (G004A),
— H0705A (G004),
— H0719A (G017.1),
— K0720A (G017A),
— L0516A (G018),
— L0321A (G006a),
— K0308A (G006),
— K0314A (G017.2),
— K0321A (G006C),
— K0406A (G050),
— L0409A (G021),
— G0702A (T101),
— K0617A (T104),
— K0619A (T112),
— K0503A (T113),
— K0410A (T103),
— K0519A (G120).
In der Realisierungsphase II (RP II) erfolgt die Ausrüstung in den folgenden Gebäuden:
— D0715A (G020),
— L0608A (G014),
— L0317A (G006B).
Die Vergabestelle ist berechtigt, die optionalen Leistungen der Realisierungsphase II (RP II), Titel 01.12.-01.14. sowie 02.18.-02.20. des Leistungsverzeichnisses, nach Maßgabe der Ziff. 10 0305 der BVB/wBVB ganz oder teilweise abzurufen. Erfolgt der Abruf bis spätestens zum 31.12.2021, ist der Auftragnehmer zur Ausführung der Leistungen verpflichtet. Für die Vergütung dieser Leistungen gilt Ziff. 10 0615 der BVB/wBVB.
Die Vergabestelle ist berechtigt, die optionalen Leistungen der Realisierungsphase II (RP II), Titel 01.12.-01.14. sowie 02.18.-02.20. des Leistungsverzeichnisses, nach Maßgabe der Ziff. 10 0305 der BVB/wBVB ganz oder teilweise abzurufen. Erfolgt der Abruf bis spätestens zum 31.12.2021, ist der Auftragnehmer zur Ausführung der Leistungen verpflichtet. Für die Vergütung dieser Leistungen gilt Ziff. 10 0615 der BVB/wBVB.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Teilnahmeantrag den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Teilnahmeantrag den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Teilnahmeantrag das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) vorzulegen sowie sämtliche in dem Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen. Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Teilnahmeantrag das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) vorzulegen sowie sämtliche in dem Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen. Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung mit dem Teilnahmeantrag den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Teilnahmeantrag das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) vorzulegen sowie sämtliche in dem Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen. Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Darüber hinaus sind folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung mit dem Teilnahmeantrag den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Teilnahmeantrag das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) vorzulegen sowie sämtliche in dem Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen. Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Darüber hinaus sind folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
Erklärung über den Umsatz im Bereich der Stromversorgung und Datentechnik in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Angabe ist in der Anlage 0_1-1-6 (Angaben zu Umsatz und Personalstand) vorzunehmen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von anderen Unternehmen werden die Umsätze der Partner der Bewerbergemeinschaft und der anderen Unternehmen der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Bewerber zugerechnet.
Vorlage der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 0_A165). Diese sind auch für einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und andere Unternehmen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung mit dem Teilnahmeantrag den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Teilnahmeantrag das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) vorzulegen sowie sämtliche in dem Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen. Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung mit dem Teilnahmeantrag den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Teilnahmeantrag das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) vorzulegen sowie sämtliche in dem Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen. Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz zu jedem der nachfolgend spezifizierten Kriterien (2.1 bis 2.4).
Kriterium 2.1: Angaben ĂĽber die Lieferung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme von MSP-Netzen, bestehend aus mindestens 100 Mittelspannungsschaltfeldern mit mindestens 12 KV/2 500 A, die in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren fertiggestellt wurden.
Kriterium 2.1: Angaben ĂĽber die Lieferung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme von MSP-Netzen, bestehend aus mindestens 100 Mittelspannungsschaltfeldern mit mindestens 12 KV/2 500 A, die in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren fertiggestellt wurden.
Kriterium 2.2: Angaben über die Lieferung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme von 0,4-KV-Schaltanlagen-Topologien, bestehend aus mindestens 200 NSHV-Schaltfeldern, mit Sammelschienen-Nennströmen von mindestens 3 000 A, die in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren fertiggestellt wurden.
Kriterium 2.2: Angaben über die Lieferung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme von 0,4-KV-Schaltanlagen-Topologien, bestehend aus mindestens 200 NSHV-Schaltfeldern, mit Sammelschienen-Nennströmen von mindestens 3 000 A, die in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren fertiggestellt wurden.
Kriterium 2.3: Angaben ĂĽber die Lieferung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme von einem Netzersatzaggregat mit einer Nennleistung von mindestens 1 500 kVA, welches in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren fertiggestellt wurde.
Kriterium 2.4: Angaben ĂĽber die Lieferung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme eines ausgefĂĽhrten Projektes mit mindestens 100 Patchfelder welches in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren fertiggestellt wurde.
ErfĂĽllt eine Projektreferenz mehrere der Kriterien (2.1 bis 2.4), kann diese Projektreferenz fĂĽr mehrere der Kriterien benannt werden.
Die Referenzen sind gemäß der beigefügten Referenzbescheinigung (Anlagen 0_1-2-4) zu beschreiben. Je Referenzprojekt ist ein separates Dokument zu verwenden.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Auftraggeber zu den zu benennenden Referenzprojekten zum Zwecke der Bestätigung zu kontaktieren und zu befragen.
Nachweis eines eingeführten QM-Systems nach DIN EN ISO 9001 (Eigenerklärung über das Bestehen eines QM-Systems oder Vorlage eines Zertifikates nach § 6c EU VOB/A) oder anderer gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten.
Nachweis eines eingeführten QM-Systems nach DIN EN ISO 9001 (Eigenerklärung über das Bestehen eines QM-Systems oder Vorlage eines Zertifikates nach § 6c EU VOB/A) oder anderer gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten.
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der Stromversorgung und Datentechnik. Die Angabe ist in der Anlage 0_1-1-6 (Angaben zu Umsatz und Personalstand) vorzunehmen.
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der Stromversorgung und Datentechnik. Die Angabe ist in der Anlage 0_1-1-6 (Angaben zu Umsatz und Personalstand) vorzunehmen.
Mindeststandards:
1) Vorlage von mindestens 1 Projektreferenz zu jedem der nachfolgenden Kriterien:
Kriterium 2.1: Angaben ĂĽber die Lieferung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme von MSP-Netzen, bestehend aus mindestens 100 Mittelspannungsschaltfeldern mit mindestens 12 KV/2.500 A, die in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren fertiggestellt wurden.
Kriterium 2.1: Angaben ĂĽber die Lieferung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme von MSP-Netzen, bestehend aus mindestens 100 Mittelspannungsschaltfeldern mit mindestens 12 KV/2.500 A, die in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren fertiggestellt wurden.
Kriterium 2.2: Angaben über die Lieferung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme von 0,4-KV-Schaltanlagen-Topologien, bestehend aus mindestens 200 NSHV-Schaltfeldern, mit Sammelschienen-Nennströmen von mindestens 3000 A, die in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren fertiggestellt wurden.
Kriterium 2.2: Angaben über die Lieferung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme von 0,4-KV-Schaltanlagen-Topologien, bestehend aus mindestens 200 NSHV-Schaltfeldern, mit Sammelschienen-Nennströmen von mindestens 3000 A, die in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren fertiggestellt wurden.
Kriterium 2.3: Angaben ĂĽber die Lieferung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme von einem Netzersatzaggregat mit einer Nennleistung von mindestens 1500 kVA, welches in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren fertiggestellt wurde.
Kriterium 2.4: Angaben ĂĽber die Lieferung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme eines ausgefĂĽhrten Projektes mit mindestens 100 Patchfelder welches in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren fertiggestellt wurde.
2) Der QM-Nachweis ist vom Bewerber selbst bzw. einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Prüfung der Eignung erfolgt in insgesamt 3 Auswahlstufen. In der Auswahlstufe 1 prüft der Auftraggeber den fristgerecht eingehenden Teilnahmeantrag wie folgt: Prüfung der Eignung auf Grundlage der geforderten Nachweise und Erklärungen und Prüfung von Ausschlussgründen auf Grundlage der geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 des Bekanntmachungstextes. In der Auswahlstufe 2 prüft der Auftraggeber die von Seiten des Bewerbers vorgelegten Nachweise und Erklärungen auf Einhaltung der geforderten Bedingungen nach den Anforderungen gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 des Bekanntmachungstextes.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Prüfung der Eignung erfolgt in insgesamt 3 Auswahlstufen. In der Auswahlstufe 1 prüft der Auftraggeber den fristgerecht eingehenden Teilnahmeantrag wie folgt: Prüfung der Eignung auf Grundlage der geforderten Nachweise und Erklärungen und Prüfung von Ausschlussgründen auf Grundlage der geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 des Bekanntmachungstextes. In der Auswahlstufe 2 prüft der Auftraggeber die von Seiten des Bewerbers vorgelegten Nachweise und Erklärungen auf Einhaltung der geforderten Bedingungen nach den Anforderungen gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 des Bekanntmachungstextes.
Auswahlstufe 3: Sollten mehr als 3 Bewerber nach Auswahlstufe 1 und 2 geeignet sein, erfolgt eine Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand des nachfolgend beschriebenen Auswahlmodus.
Es werden die nachfolgenden 4 Auswahlkriterien bewertet:
(1) Auswahlkriterium: Kriterium 2.1 der Auswahlstufe 2 (Referenznachweis): Referenzprojekt mit der größten Anzahl an Mittelspannungsfeldern mit mindestens 12 KV/2 500 A in MSP-Netzen [St]; Gewichtung 25 %;
(2) Auswahlkriterium: Kriterium 2.2 der Auswahlstufe 2 (Referenznachweis): Referenzprojekt mit der größten Anzahl an NSHV-Schaltfeldern mit Sammelschienen-Nennströmen von mindestens 3000 A in 0,4-KV-Schaltanlagen-Topologien [St]; Gewichtung 25 %;
(3) Auswahlkriterium: Kriterium 2.3 der Auswahlstufe 2 (Referenznachweis): Referenzprojekt mit einem Netzersatzaggregat mit der größten Nennleistung [kVA]; Gewichtung 25 %;
(4) Auswahlkriterium: Kriterium 2.4 der Auswahlstufe 2 (Referenznachweis): Referenzprojekt mit der größten Anzahl von Patchfeldern [St]; Gewichtung 25 %.
Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl fĂĽr Rang 3 haben und die Anzahl von 3 zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbern ĂĽberschritten sein, entscheidet zwischen diesen Bewerbern das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Um eine Kommunikation im Teilnahme- und auch im späteren Vergabeverfahren über die Vergabeplattform durchführen zu können, ist es erforderlich, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform des Landes Hessen registrieren und sich die Unterlagen danach herunterladen. Für die Kommunikation mit Bewerbergemeinschaften ist eine Registrierung als Bewerbergemeinschaft auf der Vergabeplattform des Landes Hessen erforderlich. Vor der Einreichung des Teilnahmeantrags müssen diese zunächst die Unterlagen herunterladen, auch wenn dies bereits über ein Bewerbergemeinschaftsmitglied erfolgt ist;
1) Um eine Kommunikation im Teilnahme- und auch im späteren Vergabeverfahren über die Vergabeplattform durchführen zu können, ist es erforderlich, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform des Landes Hessen registrieren und sich die Unterlagen danach herunterladen. Für die Kommunikation mit Bewerbergemeinschaften ist eine Registrierung als Bewerbergemeinschaft auf der Vergabeplattform des Landes Hessen erforderlich. Vor der Einreichung des Teilnahmeantrags müssen diese zunächst die Unterlagen herunterladen, auch wenn dies bereits über ein Bewerbergemeinschaftsmitglied erfolgt ist;
2) Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag den vollständig ausgefüllten „Teil 2 Bewerbungsbogen der Bewerbergemeinschaft" (Anlage 0_1-1-2) vorzulegen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind dem Teilnahmeantrag auch der vollständig ausgefüllte „Teil 3 Bewerbungsbogen für Bewerbergemeinschaftsmitglieder" (Anlage 0_1-1-3) beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung mit dem Teilnahmeantrag abzugeben;
2) Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag den vollständig ausgefüllten „Teil 2 Bewerbungsbogen der Bewerbergemeinschaft" (Anlage 0_1-1-2) vorzulegen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind dem Teilnahmeantrag auch der vollständig ausgefüllte „Teil 3 Bewerbungsbogen für Bewerbergemeinschaftsmitglieder" (Anlage 0_1-1-3) beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung mit dem Teilnahmeantrag abzugeben;
3) Für jedes andere Unternehmen (z. B. Nachunternehmern), das eine wesentliche Leistung erbringt, ist dem Teilnahmeantrag der vollständig ausgefüllte „Teil 4 – Bewerbungsbogen für andere Unternehmen" (Anlage 0_1-1-4) beizufügen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen für wesentliche Leistungen vorgesehen, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung für jedes andere Unternehmen, das für die Ausführung einer wesentlichen Leistung vorgesehen ist, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Andere Unternehmen für wesentliche Leistungen haben sich zudem gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Formblattes VHB 236 (Anlage 0_1-2-3) zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die von ihm auszuführenden wesentlichen Leistungen zur Verfügung zu stehen. Zudem haben sich andere Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Im Hinblick auf andere Unternehmen sind als wesentliche Leistungen folgende Gewerke anzusehen: Parametierung Schutzanlagen; Schaltschrankbau, Lieferung und Montage Netzersatzanlagen; Lieferung und Montage Trafostationen; Datentechnik;
3) Für jedes andere Unternehmen (z. B. Nachunternehmern), das eine wesentliche Leistung erbringt, ist dem Teilnahmeantrag der vollständig ausgefüllte „Teil 4 – Bewerbungsbogen für andere Unternehmen" (Anlage 0_1-1-4) beizufügen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen für wesentliche Leistungen vorgesehen, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung für jedes andere Unternehmen, das für die Ausführung einer wesentlichen Leistung vorgesehen ist, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Andere Unternehmen für wesentliche Leistungen haben sich zudem gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Formblattes VHB 236 (Anlage 0_1-2-3) zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die von ihm auszuführenden wesentlichen Leistungen zur Verfügung zu stehen. Zudem haben sich andere Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Im Hinblick auf andere Unternehmen sind als wesentliche Leistungen folgende Gewerke anzusehen: Parametierung Schutzanlagen; Schaltschrankbau, Lieferung und Montage Netzersatzanlagen; Lieferung und Montage Trafostationen; Datentechnik;
4) Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle. Werden die Nachweise oder Erklärungen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag im weiteren Verfahrensverlauf nicht berücksichtigt. Von der Vorstehend beschriebenen Nachforderung nicht umfasst sind die eigentlichen Bewerbungsbögen Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4 (Anlagen 0_1-1-1 bis 0_1-1-4). Werden diese Bewerbungsbögen nicht mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag im weiteren Verfahrensverlauf von vornherein nicht berücksichtigt;
4) Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle. Werden die Nachweise oder Erklärungen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag im weiteren Verfahrensverlauf nicht berücksichtigt. Von der Vorstehend beschriebenen Nachforderung nicht umfasst sind die eigentlichen Bewerbungsbögen Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4 (Anlagen 0_1-1-1 bis 0_1-1-4). Werden diese Bewerbungsbögen nicht mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag im weiteren Verfahrensverlauf von vornherein nicht berücksichtigt;
5) Bei Bescheinigungen, die nicht in deutsche Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Ăśbersetzung in die deutsche Sprache beizufĂĽgen.
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 140-343694 (2019-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes „FAIR“ (Facility for Antiproton and Ion Research) – nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet – mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die „TGA – Stromversorgung und Datentechnik“, Realisierungsphase I (RP I) und optional Realisierungsphase II (RP II).
Wesentliche Bestandteile der Leistungen sind:
— Mittelspannungsschaltanlagen,
— Niederspannungsschaltanlagen,
— Transformatoren,
— Schaltanlagenleittechnik,
— Netzersatzanlagen,
— Doppelbodenanlagen,
— Trassenbau,
— Kabelzugarbeiten (MS, NS, FMT),
— Datentechnik.
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes „FAIR“ (Facility for Antiproton and Ion Research) – nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet – mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die „TGA – Stromversorgung und Datentechnik“, Realisierungsphase I (RP I) und optional Realisierungsphase II (RP II).
Wesentliche Bestandteile der Leistungen sind:
— Mittelspannungsschaltanlagen,
— Niederspannungsschaltanlagen,
— Transformatoren,
— Schaltanlagenleittechnik,
— Netzersatzanlagen,
— Doppelbodenanlagen,
— Trassenbau,
— Kabelzugarbeiten (MS, NS, FMT),
— Datentechnik.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes „FAIR“ (Facility for Antiproton and Ion Research) – nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet – mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die „TGA – Stromversorgung und Datentechnik“, Realisierungsphase I (RP I) und optional Realisierungsphase II (RP II).
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes „FAIR“ (Facility for Antiproton and Ion Research) – nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet – mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die „TGA – Stromversorgung und Datentechnik“, Realisierungsphase I (RP I) und optional Realisierungsphase II (RP II).
Die wesentlichen Leistungen von Realisierungsphase I (RP I) und Realisierungsphase II (RP II) und deren Umfang sind nachfolgend aufgelistet: Der Leistungsumfang beinhaltet die Anlagen zur Stromversorgung und Datentechnik für den Neubau einer Großbeschleunigeranlage mit ca. 24 Gebäuden und einigen Tunnelabschnitten. Dies sind insbesondere:
Die wesentlichen Leistungen von Realisierungsphase I (RP I) und Realisierungsphase II (RP II) und deren Umfang sind nachfolgend aufgelistet: Der Leistungsumfang beinhaltet die Anlagen zur Stromversorgung und Datentechnik für den Neubau einer Großbeschleunigeranlage mit ca. 24 Gebäuden und einigen Tunnelabschnitten. Dies sind insbesondere:
— ca. 50 Transformatoren, je ca. 2 000 kVA,
— 2 St. Netzersatzaggregate, ca. 2,4 MVA,
— ca. 7000 m
— ca. 8.500 St. Datendosen.
Beschreibung der Optionen:
Bei den auszuschreibenden Leistungen für die „VE_400-021 – Stromversorgung und Datentechnik“ handelt es sich in der Realisierungsphase I (RP I) um die Ausrüstung in den folgenden Gebäuden:
Die Vergabestelle ist berechtigt, die optionalen Leistungen der Realisierungsphase II (RP II), Titel 01.12. bis 01.14. sowie 02.18.-02.20. des Leistungsverzeichnisses, nach Maßgabe der Ziff. 10.0305 der BVB/wBVB ganz oder teilweise abzurufen. Erfolgt der Abruf bis spätestens zum 31.12.2023, ist der Auftragnehmer zur Ausführung der Leistungen verpflichtet. Für die Vergütung dieser Leistungen gilt Ziff. 10.0615 der BVB/wBVB.
Die Vergabestelle ist berechtigt, die optionalen Leistungen der Realisierungsphase II (RP II), Titel 01.12. bis 01.14. sowie 02.18.-02.20. des Leistungsverzeichnisses, nach Maßgabe der Ziff. 10.0305 der BVB/wBVB ganz oder teilweise abzurufen. Erfolgt der Abruf bis spätestens zum 31.12.2023, ist der Auftragnehmer zur Ausführung der Leistungen verpflichtet. Für die Vergütung dieser Leistungen gilt Ziff. 10.0615 der BVB/wBVB.