Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Anlage 23.7 zu den Bewerbungsbedingungen ist für alle nachfolgenden Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit von jeder Bietergemeinschaft bzw. jeder Kombination aus Bieter und Unterauftragnehmer nur einmal auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Firmenprofil
Es ist ein umfassendes aussagefähiges Firmenprofil (Mindestangaben: Unternehmensgröße, Arbeitsplatzkapazitäten, Zahl der festen und freien Mitarbeiter, Personalbewegung innerhalb der letzten 12 Monate, betreute Geschäftsfelder) vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass das Unternehmen strukturell aufgestellt ist, um den Anforderungen des Verbrauchertelefons gerecht zu werden. Diese Anlage (s. Nr. 23.7) ist von jeder Bietergemeinschaft bzw. jeder Kombination aus Bieter und Unterauftragnehmer nur einmal auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Referenz
Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren für Bürger- oder Verbrauchertelefone im Bereich öffentlicher Auftraggeber unter Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber und seiner telefonischen Erreichbarkeit zu benennen.
Aus den Referenzen muss ersichtlich sein, dass die von der Auftraggeberin ausgeschriebenen Leistungen tatsächlich von dem Unternehmen, das sich an der Ausschreibung beteiligt, oder dem eingesetzten Unterauftragnehmer, erbracht wurde.
Qualifikation und Erfahrung der Telefonberater
Es ist eine Erklärung abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er über mindestens 12 Telefonberater verfügt, die über die nachfolgenden Qualifikationen und Erfahrungen verfügen:
— finanzwirtschaftlicher, wirtschaftswissenschaftlicher oder juristischer Hintergrund,
— Basiswissen im Bereich Banken, Versicherungen, Wertpapiere,
— Spezifisches Fachwissen in den Aufgabenbereichen Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht,
— Erfahrungen im Umgang mit Bürgern am Telefon,
— Erfahrungen im Umgang mit Konfliktsituationen am Telefon,
— Erteilen von Auskünften in klarer deutscher Sprache (akzent- und dialektfreies Hochdeutsch),
— Es muss ständig gewährleistet sein, dass mindestens ein eingesetzter Telefonberater in der Lage ist, juristische und wirtschaftliche Sachverhalte verhandlungssicher in englischer Sprache zu vermitteln,
— eine mindestens 3-jährige Erfahrung im professionellem Bürger-/Kundendialog (inbound)
— eine mindestens 2-jährige Erfahrung in vergleichbaren Tätigkeiten für Bundes- oder Landesbehörden (inbound/outbound)
Gebärdensprache
Es ist eine Erklärung abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er über mindestens einen Telefonberater verfügt, die Gebärdensprache beherrscht und über eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Kommunikation mit Gehörlosen in der Deutschen Gebärdensprache beherrscht.