Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Weiterentwicklung/Relaunch der Marke Berlin
SKzl-II-0719
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind alle Leistungen zur Durchführung der Weiterentwicklung bzw. des Relaunchs der Marke Berlin.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1260504.2 💰
Gegenstand der Ausschreibung sind alle Leistungen zur Durchführung der Weiterentwicklung bzw. des Relaunchs der Marke Berlin. D. h. die Entwicklung einer neuen Markenstrategie und -architektur sowie neuer Markennarrative, die Entwicklung eines neuen Gestaltungsprinzips (Markendesign und -auftritt), sowie die Planung und Umsetzung eines Marken-Roll-outs im Jahr 2020 gemäß der Leistungsbeschreibung, die die näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang enthält.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1260504.2 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-02 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Wirt-124 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);
2) Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Wirt-124 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);
2) Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau, Mitarbeiterzahl) unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung zum Unternehmen";
3) Keine Eintragung im Korruptionsregister und Gewerbezentralregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-21
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-21
09:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Hinsichtlich Ziffer II.2.5) wird klar gestellt, dass der Preis kein Zuschlagskriterium ist (Festpreis). Alle Zuschlagskriterien sind den...”
Hinsichtlich Ziffer II.2.5) wird klar gestellt, dass der Preis kein Zuschlagskriterium ist (Festpreis). Alle Zuschlagskriterien sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 184-448217 (2019-09-19)
Ergänzende Angaben (2019-10-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Senatskanzlei — Der Regierende Bürgermeister v. Berlin
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 184-448217
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-10-21 📅
Zeit: 08:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-28 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-10-21 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-28 📅
Quelle: OJS 2019/S 198-482047 (2019-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Weiterentwicklung bzw. Relaunch der Marke Berlin
SKzl-II-0719
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 500 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 184-448217
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 10
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Jung von Matt/SPREE GmbH
Postanschrift: Hasenheide 54
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10967
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 500 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 500 000 💰
“Hinsichtlich Ziffer II.2.5) wird klargestellt, dass der Preis kein Zuschlagskriterium ist (Festpreis). AlleZuschlagskriterien sind den...”
Hinsichtlich Ziffer II.2.5) wird klargestellt, dass der Preis kein Zuschlagskriterium ist (Festpreis). AlleZuschlagskriterien sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 022-049031 (2020-01-28)