Betreiben eines Kundentelefons für die Entgegennahme von Anmeldung von Sperrmüll (Hotline)

Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss

Betreiben eines Kundentelefons für die Entgegennahme von Anmeldungen zur Abholung von Sperrmüll (Sperrmüll-Hotline).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Call-Center
Referenznummer: 96-44-827-20
Kurze Beschreibung:
Betreiben eines Kundentelefons für die Entgegennahme von Anmeldungen zur Abholung von Sperrmüll (Sperrmüll-Hotline).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Call-Center 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Postleitzahl: 35394
Postort: Gießen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkgi.de 🌏
E-Mail: vergabe@lkgi.de 📧
Telefon: +49 64193901892 📞
Fax: +49 64193901766 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YR57/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YR57 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-08 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 239-591099
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Annahme von ca. 4 850 Anrufen pro Monat im Mittel der letzten Jahre ab 2017 und Einpflegen der Anmeldungen in eine vom AG gestellten Software (internetbasierend). Anzahl der Anrufe marktüblich stark schwankend.
Persönliche Entgegennahme der Anrufe von 7.00-18.00 Uhr (Mo-Fr), gesetzliche Feiertage, Samstage und Sonntage ausgeschlossen.
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Vertragsverlängerungsoption des AG 2mal für jeweils ein Jahr

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen des Betreibens von Callcenter oder ähnlichen Einrichtungen. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
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Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zum vorangegangenen Satz kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG in Textform ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s. o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
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Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z. B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, so-fern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 2 aktuelle Referenzen über jeweils mindestens ein Jahr – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – von vergleichbaren Projekten der telefonischen Entgegennahme von Kundenanforderungen (Servicehotlines, Kundentelefone, Call-Center usw.) mit Benennung der Auftraggeber, sowie jeweils eines Ansprechpartners mit Telefonnummer. Dazu ist das Formular nach Datei „Anlage 1.3 Formular Referenzen Call-Center.docx“ zu verwenden. (berufliche Leistungsfähigkeit)
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Mindestens 2 aktuelle (nicht älter als 3 Monate zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) Referenzschreiben von unterschiedlichen Auftraggebern, aus denen hervorgeht, dass der betreffende Auftraggeber mit der Leistung mindestens voll zufrieden ist. Das jeweilige Referenzschreiben muss sich auf das Betreiben eines oder mehrerer Service-Hotlines / Call-Center o.ä. beziehen (berufliche Leistungsfähigkeit).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG in der Erklärung angegeben ist oder alle Mitglieder der BG in der Erklärung benannt sind.
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Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss vom Bieter mit Benennung des Erklärenden eingereicht werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: E 306, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrales Vergabemanagement
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YR57/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
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Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YR57.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348120 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 239-591099 (2020-12-03)