Betreiben eines Kundentelefons für die Entgegennahme von Anmeldung von Sperrmüll (Hotline)

Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss

Betreiben eines Kundentelefons für die Entgegennahme von Anmeldungen zur Abholung von Sperrmüll (Sperrmüll-Hotline).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-03.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Call-Center
Referenznummer: 96-44-827-20
Kurze Beschreibung:
“Betreiben eines Kundentelefons für die Entgegennahme von Anmeldungen zur Abholung von Sperrmüll (Sperrmüll-Hotline).”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Call-Center 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Postleitzahl: 35394
Postort: Gießen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkgi.de 🌏
E-Mail: vergabe@lkgi.de 📧
Telefon: +49 64193901892 📞
Fax: +49 64193901766 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YR57/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YR57 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-08 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 239-591099
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen

“Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.”
Quelle: OJS 2020/S 239-591099 (2020-12-03)