Die 11 AOKs bieten im Rahmen ihres Beschwerdemanagements gemeinsam eine bundesweite Beschwerdetelefon-Hotline im 24-Stunden-Service an.
Eingehende Anrufe aus den Mobilfunknetzen können nicht per automatischem regionalen Routing direkt an die jeweilige AOK verbunden werden. Diese Anrufe aus Mobilfunknetzen sollen vom Auftragnehmer entgegengenommen und manuell an das jeweilige Call-Center der zuständigen AOK weitergeleitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch”
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Carlotta Schellschmidt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: www.aok.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bundesweite AOK-Beschwerdehotline für Mobilfunkanrufer
2020-12-07-SYS-CSC
Produkte/Dienstleistungen: Call-Center📦
Kurze Beschreibung:
“Die 11 AOKs bieten im Rahmen ihres Beschwerdemanagements gemeinsam eine bundesweite Beschwerdetelefon-Hotline im 24-Stunden-Service an.
Eingehende Anrufe...”
Kurze Beschreibung
Die 11 AOKs bieten im Rahmen ihres Beschwerdemanagements gemeinsam eine bundesweite Beschwerdetelefon-Hotline im 24-Stunden-Service an.
Eingehende Anrufe aus den Mobilfunknetzen können nicht per automatischem regionalen Routing direkt an die jeweilige AOK verbunden werden. Diese Anrufe aus Mobilfunknetzen sollen vom Auftragnehmer entgegengenommen und manuell an das jeweilige Call-Center der zuständigen AOK weitergeleitet werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Telefonauftragsdienste📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die AOK — Die Gesundheitskasse bietet im Rahmen ihres Beschwerdemanagements die bundesweite Beschwerdetelefon-Hotline „Nicht ärgern — Anrufen!" unter der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die AOK — Die Gesundheitskasse bietet im Rahmen ihres Beschwerdemanagements die bundesweite Beschwerdetelefon-Hotline „Nicht ärgern — Anrufen!" unter der kostenfreien Hotline-Nummer 0800 2246465 im 24-Stunden-Service an.
Die Anrufer aus dem Festnetz werden je nach Ortsnetz, über das sich die Kunden einwählen, regional zum zuständigen Call-Center der jeweiligen elf AOKs geroutet. Ein automatisches regionales Routing der eingehenden Anrufe aus den Mobilfunknetzen zu einem Kundenberater ist nicht möglich. Diese Anrufe aus Mobilfunknetzen sollen vom Auftragnehmer entgegengenommen und an das jeweilige Call-Center der zuständigen AOK weitergeleitet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis* einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis* einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personenschäden (3 000 000 EUR); Sachschäden (3 000 000 EUR), Vermögensschäden inkl. der Verletzung von datenschutzrechtlichen Anforderungen (1 000 000 EUR); Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird.
(a) Hinweis: die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen,
(b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
2. Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland (2017/2018 / 2019).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Der Bieter hat mindestens eine prüfbare Referenz vorzulegen über Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden und die nach Art, Umfang...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Bieter hat mindestens eine prüfbare Referenz vorzulegen über Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Leistungen, die ein Auftragsvolumen von mind. 60 % des zu erwartenden monatlichen Anrufvolumens (dies entspricht monatlich ca. 6 400 Min.) umfassen und eine Beschwerdehotline im Dienstleistungsbereich sowie eine Inbound-Service-Telefonie für eine gesetzliche Krankenversicherung, in der Privaten Krankenversicherung, oder in der Versicherungsbranche umfassen.
Der Nachweis ist möglich durch eine Referenz, die sowohl eine Beschwerdehotline im Dienstleistungsbereich als auch eine Inbound-Service-Telefonie für eine gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung oder in der Versicherungsbranche abdeckt, oder durch 2 Referenzen, die jeweils einen der geforderten Bereiche umfassen.
Es sind folgende Angaben zu tätigen: Titel des Referenzprojektes, Auftraggeber, Branche, Ansprechpartner/-in, Leistungszeitraum (Start und Ende), Leistungsbeschreibung (Art, Umfang, Anrufvolumen).
2. Kurzlebensläufe der Projektleitung und Stellvertretung
Der Bieter hat die für die Projektleitung verantwortlichen Personen (Projektleitender sowie deren Stellvertreter/in) zu benennen und in einem Kurzlebenslauf unter Angabe von Ausbildung, Berufserfahrung, Referenzprojekten und Qualifikation darzustellen.
Der Projektleitende muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einem Call-Center verfügen, davon mindestens 3 Jahre als Projektleitung.
Sein Stellvertreter muss über 3 Jahre Berufserfahrung in einem Call-Center verfügen, davon mindestens ein Jahr als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung.
Darüber hinaus muss der Projektleitende über Kompetenzen in der Steuerung von Projekten vergleichbarer Komplexität und Größenordnung verfügen. Vergleichbar sind Projekte, wie sie als Referenz gefordert werden (Beschwerdehotline im Dienstleistungsbereich, Inbound-Service-Telefonie für eine gesetzliche Krankenversicherung, in der Privaten Krankenversicherung oder in der Versicherungsbranche).
Es sind folgende Angaben zur Projektleitung zu tätigen:
Ausbildung, Berufsqualifikation, Berufsqualifizierender Abschluss (Hochschulabschluss bzw. Fachhochschulabschluss oder vergleichbar), Darstellung der Berufserfahrung, Beschreibung von Projekten, aus denen sich Kompetenzen in der Steuerung von Projekten vergleichbarer Komplexität und Größenordnung ergeben.
Es sind folgende Angaben zur Stellvertretung zu tätigen:
Ausbildung, Berufsqualifikation, Berufsqualifizierender Abschluss (Hochschulabschluss bzw. Fachhochschulabschluss oder vergleichbar), Darstellung der Berufserfahrung.
3. Unternehmensdarstellung, inkl. Angabe der Mitarbeiterzahl
Es sind folgende Angaben zum Unternehmen zu machen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Standorte des Unternehmens, Liste verbundener Unternehmen, Technische Ausstattung; Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017/2018/2019), inkl. Anteil der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter/-innen davon.
4. Angabe des Anteils der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter/-innen an Gesamtmitarbeiterzahl in Deutschland zum Stichtag 1.7.2020.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens 75 % der Mitarbeiter/-innen müssen sozialversicherungspflichtig angestellt sein. Andernfalls führt dies zum Ausschluss des Angebotes.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Datenschutzbestimmungen, inkl. Anhänge A bis F.
Zum Schutze von Sozialdaten ist der Abschluss von Datenschutzbestimmungen notwendig. Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Datenschutzbestimmungen, inkl. Anhänge A bis F.
Zum Schutze von Sozialdaten ist der Abschluss von Datenschutzbestimmungen notwendig. Die Datenschutzbestimmungen nebst Anhängen A-F werden Vertragsbestandteil.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-12
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-12
09:01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1. Der Nachweis DIN EN ISO 9001:2015 ist mit Angebotsabgabe durch die Bieter zwingend einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDGMJ” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. Gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 242-598053 (2020-12-07)
Ergänzende Angaben (2020-12-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 242-598053
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2021-02-28 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-02-23 📅
Quelle: OJS 2020/S 247-614330 (2020-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-22) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: AOK Baden – Württemberg
Name: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Name: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Name: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Name: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Name: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Name: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Name: AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Name: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Name: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“BüvA_Bundesweite AOK-Beschwerdehotline für Mobilfunkanrufer
2020-12-07-SYS-CSC_BüVa”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die AOK – Die Gesundheitskasse bietet im Rahmen ihres Beschwerdemanagements die bundesweite Beschwerdetelefon-Hotline „Nicht ärgern – Anrufen!“ unter der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die AOK – Die Gesundheitskasse bietet im Rahmen ihres Beschwerdemanagements die bundesweite Beschwerdetelefon-Hotline „Nicht ärgern – Anrufen!“ unter der kostenfreien Hotline-Nummer 0800 2246465 im 24-Stunden-Service an.
Die Anrufer aus dem Festnetz werden je nach Ortsnetz, über das sich die Kunden einwählen, regional zum zuständigen Call-Center der jeweiligen elf AOKs geroutet. Ein automatisches regionales Routing der eingehenden Anrufe aus den Mobilfunknetzen zu einem Kundenberater ist nicht möglich. Diese Anrufe aus Mobilfunknetzen sollen vom Auftragnehmer entgegengenommen und an das jeweilige Call-Center der zuständigen AOK weitergeleitet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erstellung eines Konzeptes zur Mitarbeiterauswahl und Mitarbeiterschulung für den Auftrag”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erstellung eines Konzeptes zur Sicherstellung und Kontrolle der Servicequalität in der Telefonie und bei der Mail-Bearbeitung für den Auftrag”
Preis (Gewichtung): 70
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 242-598053
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rhenus:people! Solingen GmbH
Postort: Solingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDV8L
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 040-099986 (2021-02-22)