Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung eines Dienstleisters für Beratungsaufgaben, das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS) des Statistischen Amtes betreffend.
Die Consultingleistung besteht darin, im Einklang mit den städtischen Standards und in enger Zusammenarbeit mit dem bestehenden Betreuungsteam den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung von ZIMAS unterstützend zu begleiten.
Die derzeit im Einsatz befindliche Produktpalette muss — zur Gewährleistung eines supporteten Zustandes — den zukünftigen Releases/Zertifizierungen folgen.
Im Zusammenhang mit Upgrades ist die Unterstützung bei Migrationsarbeiten erforderlich.
Die Pflegearbeiten beziehen sich sowohl auf systembezogene Inhalte, wie z. B. die Erstellung oder Überarbeitung von Packages, Procedures und Functions, Partitioning, OLAP, Indexierung, Tuning, Problemsuche und -lösungen als auch auf fachliche Inhalte, wie z. B. die Anpassung von Berichten oder die Erweiterung von Auswertungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Consultingleistungen für das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS)
VGSt3-Z43-2020-0007”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung eines Dienstleisters für Beratungsaufgaben, das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS) des...”
Kurze Beschreibung
Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung eines Dienstleisters für Beratungsaufgaben, das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS) des Statistischen Amtes betreffend.
Die Consultingleistung besteht darin, im Einklang mit den städtischen Standards und in enger Zusammenarbeit mit dem bestehenden Betreuungsteam den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung von ZIMAS unterstützend zu begleiten.
Die derzeit im Einsatz befindliche Produktpalette muss — zur Gewährleistung eines supporteten Zustandes — den zukünftigen Releases/Zertifizierungen folgen.
Im Zusammenhang mit Upgrades ist die Unterstützung bei Migrationsarbeiten erforderlich.
Die Pflegearbeiten beziehen sich sowohl auf systembezogene Inhalte, wie z. B. die Erstellung oder Überarbeitung von Packages, Procedures und Functions, Partitioning, OLAP, Indexierung, Tuning, Problemsuche und -lösungen als auch auf fachliche Inhalte, wie z. B. die Anpassung von Berichten oder die Erweiterung von Auswertungen.
Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt 1 400 Personentage (11 200 Personenstunden (8 Personenstunde pro Personentag)) über die Vertragslaufzeit inklusive der optionalen Verlängerung um ein Jahr.
Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag (frühestens aber zum 1.2.2021) von 3 Jahren. Optional kann die Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr verlängert werden.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Für den Auftrageber besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung einmalig um 12 Monate zu verlängern.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für den Auftrageber besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung einmalig um 12 Monate zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1720ccace6a-1cdcbbea0feeab8d” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1720ccace6a-1cdcbbea0feeab8d” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1720ccace6a-1cdcbbea0feeab8d”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-13
12:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt.
“Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens...”
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 30.6.2020 12.00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) „Internet-Adresse(n) — Hauptadresse" angegeben.
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Der Auftraggeber ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher Auftraggeber gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Auf die Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da einerseits die zu erbringenden Leistungen fließend ineinander übergehen bzw. eng verzahnt sind und nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können. Daher bilden die Leistungen eine wirtschaftliche Einheit, welche gem. § 97 Abs. 4 GWB i. V. m. § 30 VgV nicht in Fachlose aufgeteilt werden können. Andererseits auch eine Aufteilung in Teillose hier nicht sinnvoll ist, da beispielsweise eine jährliche Abgrenzung in Lose verschiedene Leistungsphasen betreffen könnte. Verzögerungen in der Abwicklung könnten hier darüber hinaus ein großes Delta zwischen ausgeschriebener Menge und tatsächlich in Anspruch genommener Beratungsleistung pro Beratungsjahr hervorrufen. Dies macht aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, sondern würde nur eine nicht nachvollziehbare Stückelung hervorrufen, die einen Mehraufwand und keine Kostenersprarnis bedeutet. Daher spricht man auch hier von einer wirtschaftlichen Einheit, welche gemäß § 97 Abs. 4 GWB i. V. m. § 30 VgV nicht in Teillose aufgeteilt werden kann.
Rahmenvereinbarung:
Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt 1 400 Personentage (11.200 Personenstunden (8 Personenstunde pro Personentag)) über die Vertragslaufzeit inklusive der optionalen Verlängerung um ein Jahr.
Die Angabe der Bedarfe wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Die genannten Mengenangaben stellen keine Höchstmenge bzw. Mindestabnahmemenge dar. Diese Rahmenvereinbarung ist nur auf die Laufzeit begrenzt.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten Aufgaben-/Leistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Kategorien möglich. Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Kategorien begründet.
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Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die Unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 111-269701 (2020-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung eines Dienstleisters für Beratungsaufgaben, das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS) des...”
Kurze Beschreibung
Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung eines Dienstleisters für Beratungsaufgaben, das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS) des Statistischen Amtes betreffend.
Die Consultingleistung besteht darin, im Einklang mit den städtischen Standards und in enger Zusammenarbeit mit dem bestehenden Betreuungsteam den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung von ZIMAS unterstützend zu begleiten.
Die derzeit im Einsatz befindliche Produktpalette muss – zur Gewährleistung eines supporteten Zustandes – den zukünftigen Releases / Zertifizierungen folgen.
Im Zusammenhang mit Upgrades ist die Unterstützung bei Migrationsarbeiten erforderlich.
Die Pflegearbeiten beziehen sich sowohl auf systembezogene Inhalte, wie z. B. die Erstellung oder Überarbeitung von Packages, Procedures und Functions, Partitioning, OLAP, Indexierung, Tuning, Problemsuche und -lösungen als auch auf fachliche Inhalte, wie z. B. die Anpassung von Berichten oder die Erweiterung von Auswertungen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Insgesamt umfasst die Rahmenvereinbarung geschätzt 1 400 Personentage (11 200 Personenstunden (8 Personenstunde pro Personentag)) über die Vertragslaufzeit...”
Beschreibung der Beschaffung
Insgesamt umfasst die Rahmenvereinbarung geschätzt 1 400 Personentage (11 200 Personenstunden (8 Personenstunde pro Personentag)) über die Vertragslaufzeit inklusive der optionalen Verlängerung um ein Jahr. Hierfür wurde eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag (frühestens aber zum 1.2.2021) von 3 Jahren. Optional kann die Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 111-269701
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Consultingleistungen für das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Robotron
Postanschrift: Stuttgarter Straße 29
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01189
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35125859-0📞
E-Mail: rds@robotron.de📧
Fax: +49 35125859-3699 📠
Region: Dresden🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht...”
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
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Quelle: OJS 2020/S 220-540883 (2020-11-06)