Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung eines Dienstleisters für Beratungsaufgaben, das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS) des Statistischen Amtes betreffend. Die Consultingleistung besteht darin, im Einklang mit den städtischen Standards und in enger Zusammenarbeit mit dem bestehenden Betreuungsteam den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung von ZIMAS unterstützend zu begleiten. Die derzeit im Einsatz befindliche Produktpalette muss — zur Gewährleistung eines supporteten Zustandes — den zukünftigen Releases/Zertifizierungen folgen. Im Zusammenhang mit Upgrades ist die Unterstützung bei Migrationsarbeiten erforderlich. Die Pflegearbeiten beziehen sich sowohl auf systembezogene Inhalte, wie z. B. die Erstellung oder Überarbeitung von Packages, Procedures und Functions, Partitioning, OLAP, Indexierung, Tuning, Problemsuche und -lösungen als auch auf fachliche Inhalte, wie z. B. die Anpassung von Berichten oder die Erweiterung von Auswertungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: VGSt3-Z43-2020-0007
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung eines Dienstleisters für Beratungsaufgaben, das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS) des Statistischen Amtes betreffend.
Die Consultingleistung besteht darin, im Einklang mit den städtischen Standards und in enger Zusammenarbeit mit dem bestehenden Betreuungsteam den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung von ZIMAS unterstützend zu begleiten.
Die derzeit im Einsatz befindliche Produktpalette muss — zur Gewährleistung eines supporteten Zustandes — den zukünftigen Releases/Zertifizierungen folgen.
Im Zusammenhang mit Upgrades ist die Unterstützung bei Migrationsarbeiten erforderlich.
Die Pflegearbeiten beziehen sich sowohl auf systembezogene Inhalte, wie z. B. die Erstellung oder Überarbeitung von Packages, Procedures und Functions, Partitioning, OLAP, Indexierung, Tuning, Problemsuche und -lösungen als auch auf fachliche Inhalte, wie z. B. die Anpassung von Berichten oder die Erweiterung von Auswertungen.
Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung eines Dienstleisters für Beratungsaufgaben, das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS) des Statistischen Amtes betreffend.
Die Consultingleistung besteht darin, im Einklang mit den städtischen Standards und in enger Zusammenarbeit mit dem bestehenden Betreuungsteam den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung von ZIMAS unterstützend zu begleiten.
Die derzeit im Einsatz befindliche Produktpalette muss — zur Gewährleistung eines supporteten Zustandes — den zukünftigen Releases/Zertifizierungen folgen.
Im Zusammenhang mit Upgrades ist die Unterstützung bei Migrationsarbeiten erforderlich.
Die Pflegearbeiten beziehen sich sowohl auf systembezogene Inhalte, wie z. B. die Erstellung oder Überarbeitung von Packages, Procedures und Functions, Partitioning, OLAP, Indexierung, Tuning, Problemsuche und -lösungen als auch auf fachliche Inhalte, wie z. B. die Anpassung von Berichten oder die Erweiterung von Auswertungen.
Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung eines Dienstleisters für Beratungsaufgaben, das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS) des Statistischen Amtes betreffend.
Die Consultingleistung besteht darin, im Einklang mit den städtischen Standards und in enger Zusammenarbeit mit dem bestehenden Betreuungsteam den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung von ZIMAS unterstützend zu begleiten.
Die derzeit im Einsatz befindliche Produktpalette muss — zur Gewährleistung eines supporteten Zustandes — den zukünftigen Releases/Zertifizierungen folgen.
Im Zusammenhang mit Upgrades ist die Unterstützung bei Migrationsarbeiten erforderlich.
Die Pflegearbeiten beziehen sich sowohl auf systembezogene Inhalte, wie z. B. die Erstellung oder Überarbeitung von Packages, Procedures und Functions, Partitioning, OLAP, Indexierung, Tuning, Problemsuche und -lösungen als auch auf fachliche Inhalte, wie z. B. die Anpassung von Berichten oder die Erweiterung von Auswertungen.
Die Pflegearbeiten beziehen sich sowohl auf systembezogene Inhalte, wie z. B. die Erstellung oder Überarbeitung von Packages, Procedures und Functions, Partitioning, OLAP, Indexierung, Tuning, Problemsuche und -lösungen als auch auf fachliche Inhalte, wie z. B. die Anpassung von Berichten oder die Erweiterung von Auswertungen.
Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt 1 400 Personentage (11 200 Personenstunden (8 Personenstunde pro Personentag)) über die Vertragslaufzeit inklusive der optionalen Verlängerung um ein Jahr.
Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag (frühestens aber zum 1.2.2021) von 3 Jahren. Optional kann die Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag (frühestens aber zum 1.2.2021) von 3 Jahren. Optional kann die Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Für den Auftrageber besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung einmalig um 12 Monate zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Für den Auftrageber besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung einmalig um 12 Monate zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeshauptstadt München
Statistisches Amt
Schwanthalerstraße 68
80336 München
Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:10
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 30.6.2020 12.00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) „Internet-Adresse(n) — Hauptadresse" angegeben.
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Der Auftraggeber ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher Auftraggeber gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Auf die Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da einerseits die zu erbringenden Leistungen fließend ineinander übergehen bzw. eng verzahnt sind und nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können. Daher bilden die Leistungen eine wirtschaftliche Einheit, welche gem. § 97 Abs. 4 GWB i. V. m. § 30 VgV nicht in Fachlose aufgeteilt werden können. Andererseits auch eine Aufteilung in Teillose hier nicht sinnvoll ist, da beispielsweise eine jährliche Abgrenzung in Lose verschiedene Leistungsphasen betreffen könnte. Verzögerungen in der Abwicklung könnten hier darüber hinaus ein großes Delta zwischen ausgeschriebener Menge und tatsächlich in Anspruch genommener Beratungsleistung pro Beratungsjahr hervorrufen. Dies macht aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, sondern würde nur eine nicht nachvollziehbare Stückelung hervorrufen, die einen Mehraufwand und keine Kostenersprarnis bedeutet. Daher spricht man auch hier von einer wirtschaftlichen Einheit, welche gemäß § 97 Abs. 4 GWB i. V. m. § 30 VgV nicht in Teillose aufgeteilt werden kann.
Der Auftraggeber ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher Auftraggeber gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Auf die Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da einerseits die zu erbringenden Leistungen fließend ineinander übergehen bzw. eng verzahnt sind und nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können. Daher bilden die Leistungen eine wirtschaftliche Einheit, welche gem. § 97 Abs. 4 GWB i. V. m. § 30 VgV nicht in Fachlose aufgeteilt werden können. Andererseits auch eine Aufteilung in Teillose hier nicht sinnvoll ist, da beispielsweise eine jährliche Abgrenzung in Lose verschiedene Leistungsphasen betreffen könnte. Verzögerungen in der Abwicklung könnten hier darüber hinaus ein großes Delta zwischen ausgeschriebener Menge und tatsächlich in Anspruch genommener Beratungsleistung pro Beratungsjahr hervorrufen. Dies macht aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, sondern würde nur eine nicht nachvollziehbare Stückelung hervorrufen, die einen Mehraufwand und keine Kostenersprarnis bedeutet. Daher spricht man auch hier von einer wirtschaftlichen Einheit, welche gemäß § 97 Abs. 4 GWB i. V. m. § 30 VgV nicht in Teillose aufgeteilt werden kann.
Rahmenvereinbarung:
Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt 1 400 Personentage (11.200 Personenstunden (8 Personenstunde pro Personentag)) über die Vertragslaufzeit inklusive der optionalen Verlängerung um ein Jahr.
Die Angabe der Bedarfe wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Die genannten Mengenangaben stellen keine Höchstmenge bzw. Mindestabnahmemenge dar. Diese Rahmenvereinbarung ist nur auf die Laufzeit begrenzt.
Die Angabe der Bedarfe wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Die genannten Mengenangaben stellen keine Höchstmenge bzw. Mindestabnahmemenge dar. Diese Rahmenvereinbarung ist nur auf die Laufzeit begrenzt.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten Aufgaben-/Leistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Kategorien möglich. Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Kategorien begründet.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten Aufgaben-/Leistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Kategorien möglich. Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Kategorien begründet.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die Unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die Unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 111-269701 (2020-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung eines Dienstleisters für Beratungsaufgaben, das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS) des Statistischen Amtes betreffend.
Die Consultingleistung besteht darin, im Einklang mit den städtischen Standards und in enger Zusammenarbeit mit dem bestehenden Betreuungsteam den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung von ZIMAS unterstützend zu begleiten.
Die derzeit im Einsatz befindliche Produktpalette muss – zur Gewährleistung eines supporteten Zustandes – den zukünftigen Releases / Zertifizierungen folgen.
Im Zusammenhang mit Upgrades ist die Unterstützung bei Migrationsarbeiten erforderlich.
Die Pflegearbeiten beziehen sich sowohl auf systembezogene Inhalte, wie z. B. die Erstellung oder Überarbeitung von Packages, Procedures und Functions, Partitioning, OLAP, Indexierung, Tuning, Problemsuche und -lösungen als auch auf fachliche Inhalte, wie z. B. die Anpassung von Berichten oder die Erweiterung von Auswertungen.
Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung eines Dienstleisters für Beratungsaufgaben, das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS) des Statistischen Amtes betreffend.
Die Consultingleistung besteht darin, im Einklang mit den städtischen Standards und in enger Zusammenarbeit mit dem bestehenden Betreuungsteam den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung von ZIMAS unterstützend zu begleiten.
Die derzeit im Einsatz befindliche Produktpalette muss – zur Gewährleistung eines supporteten Zustandes – den zukünftigen Releases / Zertifizierungen folgen.
Im Zusammenhang mit Upgrades ist die Unterstützung bei Migrationsarbeiten erforderlich.
Die Pflegearbeiten beziehen sich sowohl auf systembezogene Inhalte, wie z. B. die Erstellung oder Überarbeitung von Packages, Procedures und Functions, Partitioning, OLAP, Indexierung, Tuning, Problemsuche und -lösungen als auch auf fachliche Inhalte, wie z. B. die Anpassung von Berichten oder die Erweiterung von Auswertungen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die derzeit im Einsatz befindliche Produktpalette muss – zur Gewährleistung eines supporteten Zustandes – den zukünftigen Releases / Zertifizierungen folgen.
Insgesamt umfasst die Rahmenvereinbarung geschätzt 1 400 Personentage (11 200 Personenstunden (8 Personenstunde pro Personentag)) über die Vertragslaufzeit inklusive der optionalen Verlängerung um ein Jahr. Hierfür wurde eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag (frühestens aber zum 1.2.2021) von 3 Jahren. Optional kann die Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Insgesamt umfasst die Rahmenvereinbarung geschätzt 1 400 Personentage (11 200 Personenstunden (8 Personenstunde pro Personentag)) über die Vertragslaufzeit inklusive der optionalen Verlängerung um ein Jahr. Hierfür wurde eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag (frühestens aber zum 1.2.2021) von 3 Jahren. Optional kann die Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-23 📅
Name: Robotron
Postanschrift: Stuttgarter Straße 29
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01189
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35125859-0📞
E-Mail: rds@robotron.de📧
Land: Dresden🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2020/S 220-540883 (2020-11-06)