Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag in 5 Losen zur Errichtung/Erweiterung von Datennetzen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Es handelt sich um Datennetzarbeiten mit Elektroarbeiten. Teilweise sind diese Arbeiten unter Schadstoffbedingungen auszuführen, Zertifizierung nach TRGS 519. Die aktiven Komponenten, wie Switches und Access-Points werden durch den Auftraggeber an den jeweiligen Schulstandort geliefert und sind durch den Auftragnehmer betriebsfertig zu installieren. Sämtliche Installationen sind zu dokumentieren. — Los 1: Schleswig-Holstein Nord und übergreifend; — Los 2: Schleswig-Holstein West und übergreifend; — Los 3: Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend; — Los 4: Schleswig-Holstein Ost und übergreifend; — Los 5: Schleswig-Holstein Süd und übergreifend. Der geschätzte Gesamtumfang bezieht sich pro Los auf ca. 15 Schulen verschiedener Größe. Es wird pro Schule jeweils ein Einzelauftrag erteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Übertragungsnetz
Referenznummer: DP-2020000018
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag in 5 Losen zur Errichtung/Erweiterung von Datennetzen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Es handelt sich um Datennetzarbeiten mit Elektroarbeiten. Teilweise sind diese Arbeiten unter Schadstoffbedingungen auszuführen, Zertifizierung nach TRGS 519. Die aktiven Komponenten, wie Switches und Access-Points werden durch den Auftraggeber an den jeweiligen Schulstandort geliefert und sind durch den Auftragnehmer betriebsfertig zu installieren. Sämtliche Installationen sind zu dokumentieren.
— Los 1: Schleswig-Holstein Nord und übergreifend;
— Los 2: Schleswig-Holstein West und übergreifend;
— Los 3: Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend;
— Los 4: Schleswig-Holstein Ost und übergreifend;
— Los 5: Schleswig-Holstein Süd und übergreifend.
Der geschätzte Gesamtumfang bezieht sich pro Los auf ca. 15 Schulen verschiedener Größe. Es wird pro Schule jeweils ein Einzelauftrag erteilt.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag in 5 Losen zur Errichtung/Erweiterung von Datennetzen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Es handelt sich um Datennetzarbeiten mit Elektroarbeiten. Teilweise sind diese Arbeiten unter Schadstoffbedingungen auszuführen, Zertifizierung nach TRGS 519. Die aktiven Komponenten, wie Switches und Access-Points werden durch den Auftraggeber an den jeweiligen Schulstandort geliefert und sind durch den Auftragnehmer betriebsfertig zu installieren. Sämtliche Installationen sind zu dokumentieren.
— Los 1: Schleswig-Holstein Nord und übergreifend;
— Los 2: Schleswig-Holstein West und übergreifend;
— Los 3: Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend;
— Los 4: Schleswig-Holstein Ost und übergreifend;
— Los 5: Schleswig-Holstein Süd und übergreifend.
Der geschätzte Gesamtumfang bezieht sich pro Los auf ca. 15 Schulen verschiedener Größe. Es wird pro Schule jeweils ein Einzelauftrag erteilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Übertragungsnetz📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Schulgebäude📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 111-268733
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevöllmächtigten nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag in 5 Losen zur Errichtung/Erweiterung von Datennetzen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Es handelt sich um Datennetzarbeiten mit Elektroarbeiten. Teilweise sind diese Arbeiten unter Schadstoffbedingungen auszuführen, Zertifizierung nach TRGS 519. Die aktiven Komponenten, wie Switches und Access-Points werden durch den Auftraggeber an den jeweiligen Schulstandort geliefert und sind durch den Auftragnehmer betriebsfertig zu installieren. Sämtliche Installationen sind zu dokumentieren.
Es handelt sich um Datennetzarbeiten mit Elektroarbeiten. Teilweise sind diese Arbeiten unter Schadstoffbedingungen auszuführen, Zertifizierung nach TRGS 519. Die aktiven Komponenten, wie Switches und Access-Points werden durch den Auftraggeber an den jeweiligen Schulstandort geliefert und sind durch den Auftragnehmer betriebsfertig zu installieren. Sämtliche Installationen sind zu dokumentieren.
— Los 1: Schleswig-Holstein Nord und übergreifend;
— Los 2: Schleswig-Holstein West und übergreifend;
— Los 3: Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend;
— Los 4: Schleswig-Holstein Ost und übergreifend;
— Los 5: Schleswig-Holstein Süd und übergreifend.
Der geschätzte Gesamtumfang bezieht sich pro Los auf ca. 15 Schulen verschiedener Größe. Es wird pro Schule jeweils ein Einzelauftrag erteilt.
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein Nord und übergreifend
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bei diesem Los handelt es sich um das regionale Los für die Region Schleswig-Holstein Nord und übergreifend.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten. Abrufe können bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit getätigt werden. Die Vertragslaufzeit bezieht sich auf das Bestelldatum, nicht auf das Lieferdatum.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten. Abrufe können bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit getätigt werden. Die Vertragslaufzeit bezieht sich auf das Bestelldatum, nicht auf das Lieferdatum.
Der Auftraggeber kann diesen Vertrag einseitig um 3 Monate zu gleichen Konditionen verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein „vertragsloser“ Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
Der Auftraggeber kann diesen Vertrag einseitig um 3 Monate zu gleichen Konditionen verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein „vertragsloser“ Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein West und übergreifend
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bei diesem Los handelt es sich um das regionale Los für die Region Schleswig-Holstein West und übergreifend.
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Bei diesem Los handelt es sich um das regionale Los für die Region Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend.
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein Ost und übergreifend
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Bei diesem Los handelt es sich um das regionale Los für die Region Schleswig-Holstein Ost und übergreifend.
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein Süd und übergreifend
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Bei diesem Los handelt es sich um das regionale Los für die Region Schleswig-Holstein Süd und übergreifend.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schleswig-Holstein Nord und übergreifend: Kreis Nordfriesland und die Nordfriesischen Inseln, Stadt Husum, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Schleswig, Stadt Flensburg und übergreifend.
Schleswig-Holstein West und übergreifend: Kreis Dithmarschen, Stadt Heide, Kreis Steinburg, Stadt Itzehoe, Kreis Pinneberg, Stadt Pinneberg, Helgoland und übergreifend.
Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Stadt Rendsburg, Stadt Neumünster, Stadt Kiel und übergreifend.
Schleswig-Holstein Ost und übergreifend: Kreis Plön, Stadt Plön, Kreis Ostholstein, Stadt Eutin, Stadt Lübeck und übergreifend.
Schleswig-Holstein Süd und übergreifend: Kreis Segeberg, Stadt Segeberg, Kreis Stormarn, Stadt Bad Oldesloe, Kreis Herzogtum Lauenburg, Stadt Ratzeburg und übergreifend.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bewerber muss über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen, um den zu vergebendenAuftrag ordnungsgemäß durchzuführen (Fachkunde).
Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt:
— gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
— ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen;
— präqualifizierte Unternehmen können anstelle der geforderten Erklärungen und Unterlagen auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind die geforderte Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das Unternehmen diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorlegen.
— präqualifizierte Unternehmen können anstelle der geforderten Erklärungen und Unterlagen auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind die geforderte Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das Unternehmen diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung;
— Vorlage der Jahresabschlüsse (bei gesetzlicher Veröffentlichungspflicht);
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungenund andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungenund andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen).
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der geforderten Erklärungen und Unterlagen auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind die geforderteInformationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der geforderten Erklärungen und Unterlagen auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind die geforderteInformationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— vergleichbare Leistungen/Referenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren. Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und über eine schriftliche Bescheinigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße Leistungserbringung (Ausführung und Ergebnis) verfügen;
— vergleichbare Leistungen/Referenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren. Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und über eine schriftliche Bescheinigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße Leistungserbringung (Ausführung und Ergebnis) verfügen;
— Arbeitskräfte. Die für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitskräfte und Ausrüstung stehen zur Verfügung. Zur Bestätigung werden folgende Angaben gemacht: Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
— Arbeitskräfte. Die für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitskräfte und Ausrüstung stehen zur Verfügung. Zur Bestätigung werden folgende Angaben gemacht: Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
— Nachweis über Asbestarbeiten nach TRGS 519 durch Sachkundenachweis eigener Mitarbeiter oder Nachunternehmer (TRGS 519 Zertifikat).
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der geforderten Erklärungen und Unterlagen auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind die geforderte Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das Unternehmen diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorlegen.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der geforderten Erklärungen und Unterlagen auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind die geforderte Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das Unternehmen diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorlegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH);
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung;
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG;
— Zertifizierung nach TRGS 519.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevöllmächtigten nicht zugelassen.
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frageeingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Leistungsbeschreibung).
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frageeingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (13.7.2020) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 10a EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (13.7.2020) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 10a EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Quelle: OJS 2020/S 111-268733 (2020-06-08)
Ergänzende Angaben (2020-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag in 5 Losen zur Errichtung/Erweiterung von Datennetzen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Es handelt sich um Datennetzarbeiten mit Elektroarbeiten. Teilweise sind diese Arbeiten unter Schadstoffbedingungen auszuführen, Zertifizierung nach TRGS 519. Die aktiven Komponenten, wie Switches und Access-Points werden durch den Auftraggeber an den jeweiligen Schulstandort geliefert und sind durch den Auftragnehmer betriebsfertig zu installieren. Sämtliche Installationen sind zu dokumentieren.
— Los 1: Schleswig-Holstein Nord und übergreifend;
— Los 2: Schleswig-Holstein West und übergreifend;
— Los 3: Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend;
— Los 4: Schleswig-Holstein Ost und übergreifend;
— Los 5: Schleswig-Holstein Süd und übergreifend.
Der geschätzte Gesamtumfang bezieht sich pro Los auf ca. 15 Schulen verschiedener Größe. Es wird pro Schule jeweils ein Einzelauftrag erteilt.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag in 5 Losen zur Errichtung/Erweiterung von Datennetzen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Es handelt sich um Datennetzarbeiten mit Elektroarbeiten. Teilweise sind diese Arbeiten unter Schadstoffbedingungen auszuführen, Zertifizierung nach TRGS 519. Die aktiven Komponenten, wie Switches und Access-Points werden durch den Auftraggeber an den jeweiligen Schulstandort geliefert und sind durch den Auftragnehmer betriebsfertig zu installieren. Sämtliche Installationen sind zu dokumentieren.
— Los 1: Schleswig-Holstein Nord und übergreifend;
— Los 2: Schleswig-Holstein West und übergreifend;
— Los 3: Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend;
— Los 4: Schleswig-Holstein Ost und übergreifend;
— Los 5: Schleswig-Holstein Süd und übergreifend.
Der geschätzte Gesamtumfang bezieht sich pro Los auf ca. 15 Schulen verschiedener Größe. Es wird pro Schule jeweils ein Einzelauftrag erteilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Computerkabelnetzen📦
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag in 5 Losen zur Errichtung/Erweiterung von Datennetzen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Quelle: OJS 2020/S 142-348616 (2020-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag in fünf Losen zur Errichtung/Erweiterung von Datennetzen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Es handelt sich um Datennetzarbeiten mit Elektroarbeiten. Teilweise sind diese Arbeiten unter Schadstoffbedingungen auszuführen, Zertifizierung nach TRGS 519. Die aktiven Komponenten, wie Switches und Access-Points werden durch den Auftraggeber an den jeweiligen Schulstandort geliefert und sind durch den Auftragnehmer betriebsfertig zu installieren. Sämtliche Installationen sind zu dokumentieren.
Los 1: Schleswig-Holstein Nord und übergreifend.
Los 2: Schleswig-Holstein West und übergreifend.
Los 3: Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend.
Los 4: Schleswig-Holstein Ost und übergreifend.
Los 5: Schleswig-Holstein Süd und übergreifend.
Der geschätzte Gesamtumfang bezieht sich pro Los auf ca. 15 Schulen verschiedener Größe. Es wird pro Schule jeweils ein Einzelauftrag erteilt.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag in fünf Losen zur Errichtung/Erweiterung von Datennetzen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Es handelt sich um Datennetzarbeiten mit Elektroarbeiten. Teilweise sind diese Arbeiten unter Schadstoffbedingungen auszuführen, Zertifizierung nach TRGS 519. Die aktiven Komponenten, wie Switches und Access-Points werden durch den Auftraggeber an den jeweiligen Schulstandort geliefert und sind durch den Auftragnehmer betriebsfertig zu installieren. Sämtliche Installationen sind zu dokumentieren.
Los 1: Schleswig-Holstein Nord und übergreifend.
Los 2: Schleswig-Holstein West und übergreifend.
Los 3: Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend.
Los 4: Schleswig-Holstein Ost und übergreifend.
Los 5: Schleswig-Holstein Süd und übergreifend.
Der geschätzte Gesamtumfang bezieht sich pro Los auf ca. 15 Schulen verschiedener Größe. Es wird pro Schule jeweils ein Einzelauftrag erteilt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge