In der Bekanntmachung wurde aus systemtechnischen Gründen – zur Vermeidung von Dopplungen – angegeben, dass keine Losvergabe erfolgt. Es wird jedoch für jede Sprache ein eigenständiges Los gebildet. Es dürfen ausschließlich Sprachen bzw. Dialekte laut Auflistung (
https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/anschriften/dolmetscher__u_uebersetzer/index.php#dolmetscher_und_uebersetzer_form) angeboten werden. Für alle Lose gelten die Bedingungen dieser Bekanntmachung.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes und signiertes Angebotsschreiben (Formular 324 EU);
— vollständig ausgefüllter und unterschriebener Vertragsentwurf (mit Preisangaben);
— Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 531 EU);
— Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532 EU);
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) – für den Fall der Eignungsleihe;
— Liste der Dolmetscher / Übersetzer, die eingesetzt werden sollen (nur für Dolmetscherbüros).
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Eigenerklärung „Ausschlussgründe“ (Formular 521 EU);
— Eigenerklärung Sprachkompetenz;
— Eigenerklärung OLG;
— Personalbogen für Dolmetscher und Übersetzer.
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— Polizeiliches Führungszeugnis – nicht älter als 6 Wochen – gemäß § 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Firmeninhaber (oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters) sowie für alle mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen.
— Nachweis der Sprachkompetenz – C 2 – GER (siehe Nr. 3 der Leistungsbeschreibung, durch
— Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder
— Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder
— Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule oder
Alternativ:
— Nachweis der Sprachkompetenz – C 1 – GER durch Referenzen oder Zeugnisse gemäß Nr. 3 der Leistungsbeschreibung.
— Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit bereits mit Angebotsabgabe alle geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen.
Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016). Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz der Daten der Bieter finden diese im Formular 312a/322a EU (Information DSGV), das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Die Auswertung wird in der Weise erfolgen, dass für jede Sprache – getrennt für Dolmetscher- und Übersetzerdienstleistungen – eine Rangfolge nach der fachlichen Eignung erstellt wird. Bei der Auswahl der Rahmenvertragspartner werden vorrangig Angebote von Bietern berücksichtigt, die über Sprachkenntnisse der Stufe C 2 des europäischen Referenzrahmens sowie über eine allgemeine Ermächtigung und Beeidigung eines Oberlandesgerichtes verfügen. Bei Vorlage gleicher Qualifikationen wird das wirtschaftlichste (preisünstigste) Angebot in der Rangliste höher bewertet.
Grundsätzlich erfolgt der Abruf der Einzelaufträge bei den sachbearbeitenden Polizeidienststellen in der o. g. Rangfolge mit der Maßgabe, dass durch ein Oberlandesgericht beeidigte Dolmetscher bzw. ermächtigte Übersetzer und Dolmetscher bzw. Übersetzer mit Diplom bzw. Sprachprüfung gemäß der nachgewiesenen Sprachkompetenz bevorzugt zu beauftragen sind.
Auch in Verfahren der Telekommunikationsüberwachung kann der Auftraggeber von dem üblichen Ranking abweichen. In diesen Verfahren kann auf Dolmetscher zurückgegriffen werden, die bereits über Erfahrungen in sogenannten TÜ-Verfahren in Verbindung mit Case-Verfahren verfügen.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird per Telefax sowie über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY58DHAQ.