Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit zwei Hochhauskernen geplant und schließt von Süden an das City Genter an. Das Baufeld grenzt im Süden an die Lindenaustraße. Im Osten befindet sich die Fritz-Löffler-Str. mit Tramschienen und im Westen ein Nachbargrundstück mit niedrigeren Gebäuden. Der Neubau ist mit zwei Untergeschossen geplant, die Baugrube ist ca. 9 m tief. Der kubische in seiner Höhe gestaffelte Baukörper umschließt mit seinen unteren 5 Geschossen einen rechteckigen Hof und bildet an seiner Nord- und Südseite einen 6- und einen 13-geschossigen Turm aus. Es entsteht ein Gebäude mit ca. 27 200 m BGF, davon ca. 8 000 m unterirdischer BGF in 2 Untergeschossen mit überwiegender Nutzung als Tiefgarage. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Leistungen zur Lieferung und Montage der Starkstromanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Elektroanlagen
Kurze Beschreibung:
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit zwei Hochhauskernen geplant und schließt von Süden an das City Genter an. Das Baufeld grenzt im Süden an die Lindenaustraße. Im Osten befindet sich die Fritz-Löffler-Str. mit Tramschienen und im Westen ein Nachbargrundstück mit niedrigeren Gebäuden. Der Neubau ist mit zwei Untergeschossen geplant, die Baugrube ist ca. 9 m tief. Der kubische in seiner Höhe gestaffelte Baukörper umschließt mit seinen unteren 5 Geschossen einen rechteckigen Hof und bildet an seiner Nord- und Südseite einen 6- und einen 13-geschossigen Turm aus. Es entsteht ein Gebäude mit ca. 27 200 m
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Leistungen zur Lieferung und Montage der Starkstromanlagen.
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit zwei Hochhauskernen geplant und schließt von Süden an das City Genter an. Das Baufeld grenzt im Süden an die Lindenaustraße. Im Osten befindet sich die Fritz-Löffler-Str. mit Tramschienen und im Westen ein Nachbargrundstück mit niedrigeren Gebäuden. Der Neubau ist mit zwei Untergeschossen geplant, die Baugrube ist ca. 9 m tief. Der kubische in seiner Höhe gestaffelte Baukörper umschließt mit seinen unteren 5 Geschossen einen rechteckigen Hof und bildet an seiner Nord- und Südseite einen 6- und einen 13-geschossigen Turm aus. Es entsteht ein Gebäude mit ca. 27 200 m
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Leistungen zur Lieferung und Montage der Starkstromanlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Elektroanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Zentralheizungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Projektgesellschaft Anbau City Center Dresden GmbH & Co. KG
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.pacc-dresden.de🌏
E-Mail: carsten.schaarschmidt@enso.de📧
Telefon: +49 3514685335📞
Fax: +49 351468785335 📠
URL der Dokumente: http://www.pacc-dresden.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.pacc-dresden.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-08 📅
Datum des Beginns: 2020-10-12 📅
Datum des Endes: 2022-04-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 090-215473
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (5.6.2020,12.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Diese sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.pacc-dresden.de (Verg.-Nr.: 013.0/GHV/20).
2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung") führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (5.6.2020,12.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Diese sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.pacc-dresden.de (Verg.-Nr.: 013.0/GHV/20).
2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung") führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit zwei Hochhauskernen geplant und schließt von Süden an das City Genter an. Das Baufeld grenzt im Süden an die Lindenaustraße. Im Osten befindet sich die Fritz-Löffler-Str. mit Tramschienen und im Westen ein Nachbargrundstück mit niedrigeren Gebäuden. Der Neubau ist mit zwei Untergeschossen geplant, die Baugrube ist ca. 9 m tief. Der kubische in seiner Höhe gestaffelte Baukörper umschließt mit seinen unteren 5 Geschossen einen rechteckigen Hof und bildet an seiner Nord- und Südseite einen 6- und einen 13-geschossigen Turm aus. Es entsteht ein Gebäude mit ca. 27 200 m
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit zwei Hochhauskernen geplant und schließt von Süden an das City Genter an. Das Baufeld grenzt im Süden an die Lindenaustraße. Im Osten befindet sich die Fritz-Löffler-Str. mit Tramschienen und im Westen ein Nachbargrundstück mit niedrigeren Gebäuden. Der Neubau ist mit zwei Untergeschossen geplant, die Baugrube ist ca. 9 m tief. Der kubische in seiner Höhe gestaffelte Baukörper umschließt mit seinen unteren 5 Geschossen einen rechteckigen Hof und bildet an seiner Nord- und Südseite einen 6- und einen 13-geschossigen Turm aus. Es entsteht ein Gebäude mit ca. 27 200 m
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Leistungen zur Lieferung und Montage der Starkstromanlagen.
In der neuen Gebäudehauptverwaltung der ENSO/DREWAG werden nachfolgend aufgeführte Anlagen eingebaut:
— 2 Gebäudehauptverteilungen (allgemeines Netz);
— 2 Gebäudehauptverteilungen (Ersatznetz);
— Schienenverteilersystem bis 4 000 A;
— Schienenverteilersystem bis 1 250 A;
— Verteilungen und Einbaugeräte;
— ca. 5 500 m Leitungen mit Funktionserhalt;
— ca. 1 750 m Flachleitungen;
— ca. 79 000 m Installationsleitungen bis 5x6 qmm;
— ca. 11 300 m Installationsleitungen/-kabel bis 240qmm;
— ca. 10 000 m Verlegsystem Steig- und Kabeltrassen;
— ca. 6 100 St Installationsgeräte (Schalter, Steckdosen usw.);
— Beleuchtungsanlage mit Allgemeinbeleuchtung (ca. 2.800 St Leuchten) und Sicherheitsbeleuchtung (Aufschaltung auf das NEA).
— Stationäres Netzersatzaggregat mit 800kVA im 7.OG.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Vorlage Eintragung Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) oder Berufsregister,
b) Vorlage Eintragung Gewerbezentralregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB,
b) Angabe von Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (*),
c) Eigenerklärung zur finanziellen Situation,
d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
e) Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte (*),
f) Eigenerklärung des Bewerbers und/oder deren Versicherers im Auftragsfall eine projektbezogene Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen Pkt. 9.4 b vorzuweisen,
(*) nicht erforderlich bei Nachweis der Eintragung in das PQ-Verzeichnis.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzen zu „Starkstromanlagen"
— Leistungsumfang: Werk- und Montageplanung, Lieferung, Montage
b) Projektleiter
— Berufserfahrung;
— Referenzen gemäß den Anforderungen aus Punkt. III.1.3. a).
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Zu b)
— mind. 10 Jahre Berufserfahrung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Dem Bieter steht frei, die Eignung mittels Formblatt 124 nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Dem Bieter steht frei, die Eignung mittels Formblatt 124 nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-25 📅
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (5.6.2020,12.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Diese sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.pacc-dresden.de (Verg.-Nr.: 013.0/GHV/20).
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (5.6.2020,12.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Diese sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.pacc-dresden.de (Verg.-Nr.: 013.0/GHV/20).
2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung") führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
6. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
7. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 090-215473 (2020-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit zwei Hochhauskernen geplant und schließt von Süden an das City Genter an. Das Baufeld grenzt im Süden an die Lindenaustraße. Im Osten befindet sich die Fritz-Löffler-Str. mit Tramschienen und im Westen ein Nachbargrundstück mit niedrigeren Gebäuden. Der Neubau ist mit 2 Untergeschossen geplant, die Baugrube ist ca. 9 m tief. Der kubische in seiner Höhe gestaffelte Baukörper umschließt mit seinen unteren 5 Geschossen einen rechteckigen Hof und bildet an seiner Nord- und Südseite einen 6- und einen 13-geschossigen Turm aus. Es entsteht ein Gebäude mit ca. 27 200 m
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Leistungen zur Lieferung und Montage der Starkstromanlagen.
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit zwei Hochhauskernen geplant und schließt von Süden an das City Genter an. Das Baufeld grenzt im Süden an die Lindenaustraße. Im Osten befindet sich die Fritz-Löffler-Str. mit Tramschienen und im Westen ein Nachbargrundstück mit niedrigeren Gebäuden. Der Neubau ist mit 2 Untergeschossen geplant, die Baugrube ist ca. 9 m tief. Der kubische in seiner Höhe gestaffelte Baukörper umschließt mit seinen unteren 5 Geschossen einen rechteckigen Hof und bildet an seiner Nord- und Südseite einen 6- und einen 13-geschossigen Turm aus. Es entsteht ein Gebäude mit ca. 27 200 m
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Leistungen zur Lieferung und Montage der Starkstromanlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (5.6.2020,12.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Diese sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.pacc-dresden.de (Verg.-Nr.: 013.0/GHV/20).
2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (5.6.2020,12.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Diese sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.pacc-dresden.de (Verg.-Nr.: 013.0/GHV/20).
2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit zwei Hochhauskernen geplant und schließt von Süden an das City Genter an. Das Baufeld grenzt im Süden an die Lindenaustraße. Im Osten befindet sich die Fritz-Löffler-Str. mit Tramschienen und im Westen ein Nachbargrundstück mit niedrigeren Gebäuden. Der Neubau ist mit 2 Untergeschossen geplant, die Baugrube ist ca. 9 m tief. Der kubische in seiner Höhe gestaffelte Baukörper umschließt mit seinen unteren 5 Geschossen einen rechteckigen Hof und bildet an seiner Nord- und Südseite einen 6- und einen 13-geschossigen Turm aus. Es entsteht ein Gebäude mit ca. 27 200 m
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit zwei Hochhauskernen geplant und schließt von Süden an das City Genter an. Das Baufeld grenzt im Süden an die Lindenaustraße. Im Osten befindet sich die Fritz-Löffler-Str. mit Tramschienen und im Westen ein Nachbargrundstück mit niedrigeren Gebäuden. Der Neubau ist mit 2 Untergeschossen geplant, die Baugrube ist ca. 9 m tief. Der kubische in seiner Höhe gestaffelte Baukörper umschließt mit seinen unteren 5 Geschossen einen rechteckigen Hof und bildet an seiner Nord- und Südseite einen 6- und einen 13-geschossigen Turm aus. Es entsteht ein Gebäude mit ca. 27 200 m
— 2 Gebäudehauptverteilungen (allgemeines Netz),
— 2 Gebäudehauptverteilungen (Ersatznetz),
— Schienenverteilersystem bis 4 000 A,
— Schienenverteilersystem bis 1 250 A,
— Verteilungen und Einbaugeräte,
— ca. 5 500 m Leitungen mit Funktionserhalt,
— ca. 1 750 m Flachleitungen,
— ca. 79 000 m Installationsleitungen bis 5x6 qmm,
— ca. 11 300 m Installationsleitungen/-kabel bis 240qmm,
— ca. 10 000 m Verlegsystem Steig- und Kabeltrassen,
— ca. 6 100 St Installationsgeräte (Schalter, Steckdosen usw.),
— Beleuchtungsanlage mit Allgemeinbeleuchtung (ca. 2 800 St Leuchten) und Sicherheitsbeleuchtung (Aufschaltung auf das NEA),
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-12 📅
Name: Prinzing Elektrotechnik GmbH Aalen
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 33
Postort: Aalen
Postleitzahl: 73431
Land: Deutschland 🇩🇪 Schwäbisch Hall🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Carsten Schaarschmidt - Allgemeiner Einkuaf
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (5.6.2020,12.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Diese sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.pacc-dresden.de (Verg.-Nr.: 013.0/GHV/20).
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (5.6.2020,12.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Diese sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.pacc-dresden.de (Verg.-Nr.: 013.0/GHV/20).
2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
6) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.