Dienstleistungen für den telefonischen Kundenservice – TKS Zur Erkundung des Bewerberkreises wird als erste Stufe des Verfahrens ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Es werden noch keine Angebote erwartet. Im Rahmen des telefonischen Kundenservice - TKS übernimmt der Telefon-Dienstleister folgende Aufgaben für die GWG SPE: — eine hohe telefonische Erreichbarkeit für Mieter und Interessenten „Inbound“ sicherstellen, — Kundenanliegen und Daten von Bestandskunden strukturiert erfassen, weiterleiten und bedarfsweise auch abschließend bearbeiten, — Anliegen von Mietinteressenten strukturiert erfassen, weiterleiten und bedarfsweise auch abschließend bearbeiten, — Die Meldungsarten kfm./ technische Bewirtschaftung, sowie deren Beschwerden sind im SAP-System des AG im Modul KC/Datatrain strukturiert zu erfassen, — Bei Bedarf Anrufer an den gewünschten Gesprächspartner bei der GWG SPE telefonisch vermitteln, — Auskünfte, wie zum Beispiel zu Telefonnummern oder zum Stand aktueller Beauftragungen/Mängelbeseitigungen erteilen, — Einsätze von Handwerkern im Not- und Havariefall in Abstimmung mit dem Notdienst der GWG SPE direkt beauftragen, — Outbound-Aktionen, zum Beispiel Kundenzufriedenheitsbefragungen durchzuführen, — eingehende Anrufe sind vom Auftragnehmer in der Servicezeit von Montag – Freitag, nicht an Feiertagen in der Arbeitswoche von 7.00-20.00 h entgegenzunehmen. Weitere Informationen s. gesonderte Anlage 1-3-4-Anlage-Anforderungen-GWG-TKS-2020-11-18.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Telefonauftragsdienste
Referenznummer: GWG - TKS - 2020
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen für den telefonischen Kundenservice – TKS
Zur Erkundung des Bewerberkreises wird als erste Stufe des Verfahrens ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Es werden noch keine Angebote erwartet.
Im Rahmen des telefonischen Kundenservice - TKS übernimmt der Telefon-Dienstleister folgende Aufgaben für die GWG SPE:
— eine hohe telefonische Erreichbarkeit für Mieter und Interessenten „Inbound“ sicherstellen,
— Kundenanliegen und Daten von Bestandskunden strukturiert erfassen, weiterleiten und bedarfsweise auch abschließend bearbeiten,
— Anliegen von Mietinteressenten strukturiert erfassen, weiterleiten und bedarfsweise auch abschließend bearbeiten,
— Die Meldungsarten kfm./ technische Bewirtschaftung, sowie deren Beschwerden sind im SAP-System des AG im Modul KC/Datatrain strukturiert zu erfassen,
— Bei Bedarf Anrufer an den gewünschten Gesprächspartner bei der GWG SPE telefonisch vermitteln,
— Auskünfte, wie zum Beispiel zu Telefonnummern oder zum Stand aktueller Beauftragungen/Mängelbeseitigungen erteilen,
— Einsätze von Handwerkern im Not- und Havariefall in Abstimmung mit dem Notdienst der GWG SPE direkt beauftragen,
— Outbound-Aktionen, zum Beispiel Kundenzufriedenheitsbefragungen durchzuführen,
— eingehende Anrufe sind vom Auftragnehmer in der Servicezeit von Montag – Freitag, nicht an Feiertagen in der Arbeitswoche von 7.00-20.00 h entgegenzunehmen.
Weitere Informationen s. gesonderte Anlage 1-3-4-Anlage-Anforderungen-GWG-TKS-2020-11-18.
Dienstleistungen für den telefonischen Kundenservice – TKS
Zur Erkundung des Bewerberkreises wird als erste Stufe des Verfahrens ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Es werden noch keine Angebote erwartet.
Im Rahmen des telefonischen Kundenservice - TKS übernimmt der Telefon-Dienstleister folgende Aufgaben für die GWG SPE:
— eine hohe telefonische Erreichbarkeit für Mieter und Interessenten „Inbound“ sicherstellen,
— Kundenanliegen und Daten von Bestandskunden strukturiert erfassen, weiterleiten und bedarfsweise auch abschließend bearbeiten,
— Anliegen von Mietinteressenten strukturiert erfassen, weiterleiten und bedarfsweise auch abschließend bearbeiten,
— Die Meldungsarten kfm./ technische Bewirtschaftung, sowie deren Beschwerden sind im SAP-System des AG im Modul KC/Datatrain strukturiert zu erfassen,
— Bei Bedarf Anrufer an den gewünschten Gesprächspartner bei der GWG SPE telefonisch vermitteln,
— Auskünfte, wie zum Beispiel zu Telefonnummern oder zum Stand aktueller Beauftragungen/Mängelbeseitigungen erteilen,
— Einsätze von Handwerkern im Not- und Havariefall in Abstimmung mit dem Notdienst der GWG SPE direkt beauftragen,
— Outbound-Aktionen, zum Beispiel Kundenzufriedenheitsbefragungen durchzuführen,
— eingehende Anrufe sind vom Auftragnehmer in der Servicezeit von Montag – Freitag, nicht an Feiertagen in der Arbeitswoche von 7.00-20.00 h entgegenzunehmen.
Weitere Informationen s. gesonderte Anlage 1-3-4-Anlage-Anforderungen-GWG-TKS-2020-11-18.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telefonauftragsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bewerber werden gebeten, sich freiwillig und kostenfrei unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2336197/zustellweg-auswaehlen
Für diesen Teilnahmewettbewerb zu registrieren, um aktiv von der Vergabeplattform über Änderungen der Vergabeunterlagen und die Beantwortung von Bewerberfragen informiert zu werden.
Weitere Informationen zum Verfahren im Formblatt 0-3-1-Aufforderung-Teilnahmewettbewerb-GWG-TKS-2020-11-18.
Für diesen Teilnahmewettbewerb zu registrieren, um aktiv von der Vergabeplattform über Änderungen der Vergabeunterlagen und die Beantwortung von Bewerberfragen informiert zu werden.
Weitere Informationen zum Verfahren im Formblatt 0-3-1-Aufforderung-Teilnahmewettbewerb-GWG-TKS-2020-11-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen für den telefonischen Kundenservice – TKS
Zur Erkundung des Bewerberkreises wird als erste Stufe des Verfahrens ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Es werden noch keine Angebote erwartet.
Im Rahmen des telefonischen Kundenservice - TKS übernimmt der Telefon-Dienstleister folgende Aufgaben für die GWG SPE:
— eine hohe telefonische Erreichbarkeit für Mieter und Interessenten „Inbound“ sicherstellen,
— Kundenanliegen und Daten von Bestandskunden strukturiert erfassen, weiterleiten und bedarfsweise auch abschließend bearbeiten,
— Anliegen von Mietinteressenten strukturiert erfassen, weiterleiten und bedarfsweise auch abschließend bearbeiten,
— Die Meldungsarten kfm./ technische Bewirtschaftung, sowie deren Beschwerden sind im SAP-System des AG im Modul KC/Datatrain strukturiert zu erfassen,
— Bei Bedarf Anrufer an den gewünschten Gesprächspartner bei der GWG SPE telefonisch vermitteln,
— Auskünfte, wie zum Beispiel zu Telefonnummern oder zum Stand aktueller Beauftragungen/Mängelbeseitigungen erteilen,
— Einsätze von Handwerkern im Not- und Havariefall in Abstimmung mit dem Notdienst der GWG SPE direkt beauftragen,
— Outbound-Aktionen, zum Beispiel Kundenzufriedenheitsbefragungen durchzuführen,
— eingehende Anrufe sind vom Auftragnehmer in der Servicezeit von Montag – Freitag, nicht an Feiertagen in der Arbeitswoche von 7.00-20.00 h entgegenzunehmen.
Weitere Informationen s. gesonderte Anlage 1-3-4-Anlage-Anforderungen-GWG-TKS-2020-11-18.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage „Anforderungen der GWG SPE an den telefonischen Kundenservice – TKS“ (1-3-4-Anlage-Anforderungen-GWG-TKS-2020-11-18).
Die GWG SPE beabsichtigt, u.a. durch Hebung von Produktivitätsvorteilen, die aus der Anbindung des telefonischen Kundenservice (TKS) an das SAP-ERP System resultieren, den telefonischen Kundenservice weiter zu professionalisieren. Die Zielsetzung besteht in einer telefonischen Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit, um für den Mieter unabhängig von Sachverhalt, Wochentag, Uhrzeit und ohne genauere Kenntnis des richtigen Ansprechpartners im Unternehmen, Kontakt mit der GWG SPE aufnehmen und sein Anliegen weitergeben zu können.
Die GWG SPE beabsichtigt, u.a. durch Hebung von Produktivitätsvorteilen, die aus der Anbindung des telefonischen Kundenservice (TKS) an das SAP-ERP System resultieren, den telefonischen Kundenservice weiter zu professionalisieren. Die Zielsetzung besteht in einer telefonischen Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit, um für den Mieter unabhängig von Sachverhalt, Wochentag, Uhrzeit und ohne genauere Kenntnis des richtigen Ansprechpartners im Unternehmen, Kontakt mit der GWG SPE aufnehmen und sein Anliegen weitergeben zu können.
Die Leistungen des TKS müssen bestmöglich und auch weitestgehend in die Prozessabläufe der GWG SPE integriert werden. Daher muss der Anbieter organisatorisch und IT-technisch in der Lage sein, für seine Leistungen SAP-Schnittstellen anzubieten, um eine hohe Fallabschlussquote für TKS zu ermöglichen und effizient zu steuernde Folgeprozesse bei der GWG SPE einzurichten.
Die Leistungen des TKS müssen bestmöglich und auch weitestgehend in die Prozessabläufe der GWG SPE integriert werden. Daher muss der Anbieter organisatorisch und IT-technisch in der Lage sein, für seine Leistungen SAP-Schnittstellen anzubieten, um eine hohe Fallabschlussquote für TKS zu ermöglichen und effizient zu steuernde Folgeprozesse bei der GWG SPE einzurichten.
Für eine effiziente Prozessintegration in das ERP-System der GWG SPE steht ein direkter Zugriff auf das SAP via Kundencenter-Lösung (KC) zur Verfügung, um für die TKS-Versorgung anbieterunabhängige Standards zu schaffen.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll in der ersten Stufe ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb zur Erkundung des Bewerberkreises durchgeführt werden, aus dem anschließend maximal 5 Bewerber zu einer Angebotserarbeitung aufgefordert werden.
Interessierte Anbieter sind aufgefordert sich um die Teilnahme zu bewerben. Es werden nur vollständige Teilnahmeanträge zur Bewertung zugelassen. Angebote werden noch nicht erwartet, sondern diese sind erst nach dem Teilnehmerwettbewerb und der Anbieterauswahl zu erstellen.
Interessierte Anbieter sind aufgefordert sich um die Teilnahme zu bewerben. Es werden nur vollständige Teilnahmeanträge zur Bewertung zugelassen. Angebote werden noch nicht erwartet, sondern diese sind erst nach dem Teilnehmerwettbewerb und der Anbieterauswahl zu erstellen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung nach 36 Monaten ist möglich. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird höchstens 4 Jahre betragen.
Für diesen Teilnahmewettbewerb zu registrieren, um aktiv von der Vergabeplattform über Änderungen der Vergabeunterlagen und die Beantwortung von Bewerberfragen informiert zu werden.
Weitere Informationen zum Verfahren im Formblatt 0-3-1-Aufforderung-Teilnahmewettbewerb-GWG-TKS-2020-11-18.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wuppertal
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
s. Formblatt Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb (0-3-4-Eignungsnachweise-Kriterien-GWG-TKS-2020-11-18)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
s. Formblatt Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb (0-3-4-Eignungsnachweise-Kriterien-GWG-TKS-2020-11-18)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
s. Formblatt Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb (0-3-4-Eignungsnachweise-Kriterien-GWG-TKS-2020-11-18)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Weitere Informationen zu den Eignungsnachweisen und -kriterien:
s. Formblatt Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb (0-3-4-Eignungsnachweise-Kriterien-GWG-TKS-2020-11-18)
Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als geeignet festgestellt werden, ist vorgesehen nur die 5 Bewerber mit der höchsten Anzahl an Eignungspunkten zur Einreichung eines Angebotes aufzufordern.
Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die Eignungsnachweise und -kriterien für den Teilnahmewettbewerb gemäß Formblatt Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb (0-3-4-Eignungsnachweise-Kriterien-GWG-TKS-2020-11-18)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die Eignungsnachweise und -kriterien für den Teilnahmewettbewerb gemäß Formblatt Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb (0-3-4-Eignungsnachweise-Kriterien-GWG-TKS-2020-11-18)
Weitere Informationen zur Bewertung und Abschichtung:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-01 📅
Die GWG SPE nimmt zur Durchführung ihrer Aufgaben als Auftraggeber die technische Unterstützung der Beratungssocietät Thiede & Cie, https://beratungssocietaet.de/ in Anspruch. Hier erfolgt durch Herrn Thiede die Abwicklung aller technischen Fragestellungen bei der Durchführung des Verfahrens.
Die GWG SPE nimmt zur Durchführung ihrer Aufgaben als Auftraggeber die technische Unterstützung der Beratungssocietät Thiede & Cie, https://beratungssocietaet.de/ in Anspruch. Hier erfolgt durch Herrn Thiede die Abwicklung aller technischen Fragestellungen bei der Durchführung des Verfahrens.
Weitere Informationen zum Verfahren im Formblatt 0-3-1-Aufforderung-Teilnahmewettbewerb-GWG-TKS-2020-11-18.
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Eignungsnachweise und Angaben zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, seiner Fachkunde und seiner Erfahrungen einzureichen. Hierzu sind die (auf der Plattform zum Download bereitgestellten)
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Eignungsnachweise und Angaben zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, seiner Fachkunde und seiner Erfahrungen einzureichen. Hierzu sind die (auf der Plattform zum Download bereitgestellten)
— Formblatt Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb (0-3-4-Eignungsnachweise-Kriterien-GWG-TKS-2020-11-18),
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Anforderungen gemäß Formblatt Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb erfüllen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Wuppertal, Zentrale Vergabestelle (004.2)
Postanschrift: Am Clef 58
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Telefon: +49 202563-6039📞
E-Mail: stadtverwaltung@stadt.wuppertal.de📧
Quelle: OJS 2020/S 228-561903 (2020-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen für den telefonischen Kundenservice – TKS
Im Rahmen des telefonischen Kundenservice – TKS übernimmt der Telefon-Dienstleister folgende Aufgaben für die GWG SPE:
— eine hohe telefonische Erreichbarkeit für Mieter und Interessenten „Inbound“ sicherstellen,
— Kundenanliegen und Daten von Bestandskunden strukturiert erfassen, weiterleiten und bedarfsweise auch abschließend bearbeiten,
— Anliegen von Mietinteressenten strukturiert erfassen, weiterleiten und bedarfsweise auch abschließend bearbeiten,
— Die Meldungsarten kfm./technische Bewirtschaftung, sowie deren Beschwerden sind im SAP-System des AG im Modul KC/Datatrain strukturiert zu erfassen,
— Bei Bedarf Anrufer an den gewünschten Gesprächspartner bei der GWG SPE telefonisch vermitteln,
— Auskünfte, wie zum Beispiel zu Telefonnummern oder zum Stand aktueller Beauftragungen/Mängelbeseitigungen erteilen,
— Einsätze von Handwerkern im Not- und Havariefall in Abstimmung mit dem Notdienst der GWG SPE direkt beauftragen,
— Outbound-Aktionen, zum Beispiel Kundenzufriedenheitsbefragungen durchzuführen,
— eingehende Anrufe sind vom Auftragnehmer in der Servicezeit von Montag – Freitag, nicht an Feiertagen in der Arbeitswoche von 7.00-20.00 h entgegenzunehmen.
Dienstleistungen für den telefonischen Kundenservice – TKS
Im Rahmen des telefonischen Kundenservice – TKS übernimmt der Telefon-Dienstleister folgende Aufgaben für die GWG SPE:
— eine hohe telefonische Erreichbarkeit für Mieter und Interessenten „Inbound“ sicherstellen,
— Kundenanliegen und Daten von Bestandskunden strukturiert erfassen, weiterleiten und bedarfsweise auch abschließend bearbeiten,
— Anliegen von Mietinteressenten strukturiert erfassen, weiterleiten und bedarfsweise auch abschließend bearbeiten,
— Die Meldungsarten kfm./technische Bewirtschaftung, sowie deren Beschwerden sind im SAP-System des AG im Modul KC/Datatrain strukturiert zu erfassen,
— Bei Bedarf Anrufer an den gewünschten Gesprächspartner bei der GWG SPE telefonisch vermitteln,
— Auskünfte, wie zum Beispiel zu Telefonnummern oder zum Stand aktueller Beauftragungen/Mängelbeseitigungen erteilen,
— Einsätze von Handwerkern im Not- und Havariefall in Abstimmung mit dem Notdienst der GWG SPE direkt beauftragen,
— Outbound-Aktionen, zum Beispiel Kundenzufriedenheitsbefragungen durchzuführen,
— eingehende Anrufe sind vom Auftragnehmer in der Servicezeit von Montag – Freitag, nicht an Feiertagen in der Arbeitswoche von 7.00-20.00 h entgegenzunehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 366 654 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Rahmen des telefonischen Kundenservice – TKS übernimmt der Telefon-Dienstleister folgende Aufgaben für die GWG SPE:
— Die Meldungsarten kfm./technische Bewirtschaftung, sowie deren Beschwerden sind im SAP-System des AG im Modul KC/Datatrain strukturiert zu erfassen,
Die GWG SPE beabsichtigt, u. a. durch Hebung von Produktivitätsvorteilen, die aus der Anbindung des telefonischen Kundenservice (TKS) an das SAP-ERP System resultieren, den telefonischen Kundenservice weiter zu professionalisieren. Die Zielsetzung besteht in einer telefonischen Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit, um für den Mieter unabhängig von Sachverhalt, Wochentag, Uhrzeit und ohne genauere Kenntnis des richtigen Ansprechpartners im Unternehmen, Kontakt mit der GWG SPE aufnehmen und sein Anliegen weitergeben zu können.
Die GWG SPE beabsichtigt, u. a. durch Hebung von Produktivitätsvorteilen, die aus der Anbindung des telefonischen Kundenservice (TKS) an das SAP-ERP System resultieren, den telefonischen Kundenservice weiter zu professionalisieren. Die Zielsetzung besteht in einer telefonischen Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit, um für den Mieter unabhängig von Sachverhalt, Wochentag, Uhrzeit und ohne genauere Kenntnis des richtigen Ansprechpartners im Unternehmen, Kontakt mit der GWG SPE aufnehmen und sein Anliegen weitergeben zu können.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität – Im Angebot dokumentierte auftragsbezogene Darlegungen des Anbieters, mit welchen Methoden er die qualitativ hochwertige Erfüllung der Anforderungen der GWG SPE an den telefonischen Kundenservice – TKS sicherstellen kann und ein auftragsbezogenes Schulungskonzept zur Qualitätssicherung nutzen wird. Ggf. Nachweisführung durch Gütezeichen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 Gewichtungspunkten [GP]
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation – Im Angebot dokumentierte auftragsbezogene Darlegungen des Anbieters zu seinen Fähigkeiten und Erfahrungen, die Dienstleistungen für den telefonischen Kundenservice – TKS bestmöglich in die Prozessabläufe der GWG SPE zu integrieren. Darlegungen zum Einsatz einer Personalplanungssoftware.
Qualifikation – Kompetenzen des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, da die Qualifikation des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung hat. Im Angebot dokumentierte auftragsbezogene Darlegungen des Anbieters zu den Kompetenzen des eingesetzten Personals durch Darstellung der Qualifizierung und persönlicher Qualifikationen sowie des auftragsbezogenen Schulungskonzeptes entlang der Anforderungen der GWG SPE an den telefonischen Kundenservice – TKS.
Qualifikation – Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, da die Erfahrung des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung hat. Im Angebot dokumentierte auftragsbezogene Darlegungen des Anbieters zu den Erfahrungen des eingesetzten Personals.
Kundendienst – Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe. Auftragsbezogene Darlegungen und Informationen zur Unterstützung des Auftraggebers. Im Angebot dokumentierte auftragsbezogene Darlegungen zu den für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers Zugriffsmöglichkeiten aller Agenten auf das ERP-System der GWG SPE. Verfügbarkeit eines Ticketsystems. First Call Resolution (FCR) Sicherstellung/Gewährleistung Service Level Agreement TKS entlang der Anforderungen der GWG SPE an den telefonischen Kundenservice – TKS.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 Gewichtungspunkten [GP]
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst – Erfüllung der Anforderungen der GWG SPE an den telefonischen Kundenservice – TKS“ durch Angaben und Erläuterungen in der Anlage 1-3-10-Erfüllung-Anforderungen- GWG-TKS-2020-11-17.
Kostenkriterium (Name): Resultierende Angebotspreise und Gesamtpreise der Rahmenvereinbarung und der Leistungsabrufe 001-006 für eine Laufzeit von 36 Monaten, inkl. entstehender Nebenkosten sowie sonstiger in Ansatz zu bringender Kosten, mit der Bereitschaft, Höchst- oder Festpreise zu vereinbaren. Preisöffnungsklauseln werden kritisch gesehen. Rangfolgenbildung bzw. Abschichtung der Angebote erfolgt durch lineare Interpolation.
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 Gewichtungspunkten [GP]
Kostenkriterium (Name): Basispreise und Stundenverrechnungssätze f. Sonderleistungen, etwa für Notdiensteinsätze außerhalb der Servicezeiten (u. a.: Stundenverrechnungssätze und sonstige Abrechnungsansätze z. B. für Nebenkosten sind im Angebot jeweils transparent darzulegen).
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 Gewichtungspunkten [GP]
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-31 📅
Name: O-Ton Call Center Services GmbH
Postanschrift: Huckarder Straße 12
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 231700130📞
E-Mail: info@o-ton-online.de📧
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 366 654 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.