Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Event-Dienstleistungen
VgV_2020-025
Produkte/Dienstleistungen: Übersetzungsdienste📦
Kurze Beschreibung: Event und Kongressdienstleistungen.
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Übersetzungsdienste📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1: „Full Service“ Agentur für Wissenschaftliche Kongresse
Die Größe von wissenschaftlichen Kongressen am Helmholtz Zentrum München kann von 50 bis 500...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1: „Full Service“ Agentur für Wissenschaftliche Kongresse
Die Größe von wissenschaftlichen Kongressen am Helmholtz Zentrum München kann von 50 bis 500 Teilnehmern reichen. Die überwiegende Mehrheit (rund 90 Prozent) hat zwischen 150 und 250 Teilnehmern. Der Veranstaltungsort kann variieren: rund 40 Prozent finden auf dem Campus des Helmholtz Zentrum München in Neuherberg statt, rund die Hälfte in München und Umgebung. Etwa jede 10. Veranstaltung findet im restlichen Deutschland bzw. im europäischen Ausland statt. Die Veranstaltungen folgen keinem festen Terminplan, haben in der Regel aber ausreichenden zeitlichen Vorlauf. Hier suchen wir Kongress-Agenturen, die je nach Bedarf die unten stehen Aufgaben übernehmen können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt am 1.9.2020 und endet am 31.8.2021. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht vier...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt am 1.9.2020 und endet am 31.8.2021. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht vier (4) Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende von einer der Parteien in Schriftform nach § 126 BGB gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit der Vereinbarung beträgt vier (4) Jahre und endet automatisch am 31.8.2024 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2: Event-Agentur für Corporate / Image Veranstaltungen
Am Helmholtz Zentrum München findet ein bis zwei Mal jährlich eine Veranstaltung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2: Event-Agentur für Corporate / Image Veranstaltungen
Am Helmholtz Zentrum München findet ein bis zwei Mal jährlich eine Veranstaltung der Geschäftsführung statt, das kann eine Gebäudeeinweihung, ein Jubiläum oder auch ein Tag der offenen Tür sein. Zielgruppe ist hier die Politik, Wissenschaftler und Presse, oder auch mal die breite Öffentlichkeit. Diese Events umfassen in der Regel 100 bis maximal 200 Gäste, bei einem Tag der offenen Tür können es auch mal bis zu 1 000 Teilnehmer sein. Sie finden entweder auf dem Campus des Helmholtz Zentrums München in Neuherberg statt oder in München und Umgebung. Die Veranstaltungen folgen keinem festen Terminplan, haben in der Regel aber ausreichenden zeitlichen Vorlauf. Hier suchen wir Agenturen, die stark in der konzeptionellen Arbeit sind, aber auch tatkräftig bei der Umsetzung helfen können inklusive personelle Unterstützung beim Aufbau vor Ort.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche-Europäische-Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen innerhalb der Frist von sechs (6) Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche-Europäische-Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen innerhalb der Frist von sechs (6) Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche-Europäische-Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen innerhalb der Frist von sechs (6) Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-20
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-20
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden ausschließlich in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem in I.3)...”
Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden ausschließlich in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem in I.3) genannten Link zugänglich beantwortet, soweit in den Antworten Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preismitteilung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen. Auskünfte können nur bis 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist erteilt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich auf der Vergabeplattform veröffentlicht werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Punkt VI.4.1)
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 120-292233 (2020-06-19)
Ergänzende Angaben (2020-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Event-Organisation📦
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 120-292233
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.2)
Los-Identifikationsnummer: Los 1 und Los 2
Alter Wert
Text: Übersetzungsdienstleistung
Neuer Wert
Text: Event- und Kongressedienstleistungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: CPV-Code Hauptteil
Alter Wert
Produkte/Dienstleistungen: Übersetzungsdienste📦 Neuer Wert
Produkte/Dienstleistungen: Event-Organisation📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.2)
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Alter Wert
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Übersetzungsdienste📦 Neuer Wert
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Event-Organisation📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.2)
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Alter Wert
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Übersetzungsdienste📦 Neuer Wert
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Event-Organisation📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrages
Alter Wert
Datum: 2020-09-01 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-09-01 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Titel
Alter Wert
Text: Deutschland-Neuherberg: Übersetzungsdienste
Neuer Wert
Text: Deutschland-Neuherberg: Event-Organisation
Quelle: OJS 2020/S 123-302268 (2020-06-24)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Event Dientsleister
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung Event Dienstleister für Unterstützungsleistungen bei Ausrichtung von Firmenevents.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 106 013 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Full-Service Agentur
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Event-Organisation📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterstützung bei organisatorischen Leistungen, Abstracthandling, Sponsorenhandling.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Titel: Event-Agenturen für Corporate Veranstaltungen
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Organisations-Dienstleistung, sowie Konzeptionelle Dienstleistung und Konszept und Handling von Sponsoren Kooperationen.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 120-292233
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Event lab. GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Sportsfive Germany Activation GmbH
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Name: K.I.T. Group GmbH
Postort: Dresden
Region: Dresden🏙️
Name: Media consulta Event GmbH
Name: Intercom Dresden GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 26 089 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 177-427000 (2020-09-07)