Rahmenvertrag Übersetzungsdienstleister Die Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft sucht einen Übersetzungs-Dienstleister für die Sprache Englisch (USA/GB) sowie optional weitere Sprachen. Der Dienstleister wird innerhalb des sodann geltenden Rahmenvertrages von unterschiedlichen Bereichen der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft beauftragt werden. Die Fraunhofer-Gesellschaft verfolgt das Ziel, bis Ende 2021 vermehrt zweisprachig zu werden – dementsprechend hoch ist das zu erwartende Übersetzungsvolumen, und potenziell alle Bereiche der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft werden Übersetzungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übersetzungsdienste
Referenznummer: E_080_419991_bon_fep
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag Übersetzungsdienstleister
Die Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft sucht einen Übersetzungs-Dienstleister für die Sprache Englisch (USA/GB) sowie optional weitere Sprachen. Der Dienstleister wird innerhalb des sodann geltenden Rahmenvertrages von unterschiedlichen Bereichen der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft beauftragt werden. Die Fraunhofer-Gesellschaft verfolgt das Ziel, bis Ende 2021 vermehrt zweisprachig zu werden – dementsprechend hoch ist das zu erwartende Übersetzungsvolumen, und potenziell alle Bereiche der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft werden Übersetzungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Die Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft sucht einen Übersetzungs-Dienstleister für die Sprache Englisch (USA/GB) sowie optional weitere Sprachen. Der Dienstleister wird innerhalb des sodann geltenden Rahmenvertrages von unterschiedlichen Bereichen der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft beauftragt werden. Die Fraunhofer-Gesellschaft verfolgt das Ziel, bis Ende 2021 vermehrt zweisprachig zu werden – dementsprechend hoch ist das zu erwartende Übersetzungsvolumen, und potenziell alle Bereiche der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft werden Übersetzungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Übersetzungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Übersetzungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-25 📅
Datum des Beginns: 2020-09-16 📅
Datum des Endes: 2022-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 100-241157
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Anforderung Unterlagen erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4992f315-a4e1-48e6-825d-5775e2212bf9) abgerufen werden.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB),
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 5.6.2020, 23.59 Uhr eingehen.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB),
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 5.6.2020, 23.59 Uhr eingehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag Übersetzungsdienstleister
Die Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft sucht einen Übersetzungs-Dienstleister für die Sprache Englisch (USA/GB) sowie optional weitere Sprachen. Der Dienstleister wird innerhalb des sodann geltenden Rahmenvertrages von unterschiedlichen Bereichen der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft beauftragt werden. Die Fraunhofer-Gesellschaft verfolgt das Ziel, bis Ende 2021 vermehrt zweisprachig zu werden – dementsprechend hoch ist das zu erwartende Übersetzungsvolumen, und potenziell alle Bereiche der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft werden Übersetzungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Die Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft sucht einen Übersetzungs-Dienstleister für die Sprache Englisch (USA/GB) sowie optional weitere Sprachen. Der Dienstleister wird innerhalb des sodann geltenden Rahmenvertrages von unterschiedlichen Bereichen der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft beauftragt werden. Die Fraunhofer-Gesellschaft verfolgt das Ziel, bis Ende 2021 vermehrt zweisprachig zu werden – dementsprechend hoch ist das zu erwartende Übersetzungsvolumen, und potenziell alle Bereiche der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft werden Übersetzungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Aufgabe des Dienstleisters ist es, sprachlich hochwertige Übersetzungen von diversen Text-Sorten, die in unterschiedlichen Formaten und Kanälen eingesetzt werden, zu erstellen und diese unter den nachfolgend beschriebenen Anforderungen termingerecht zur Verfügung zu stellen. Dabei sind vor allem fachspezifische Terminologien zu beherrschen und anzuwenden.
Aufgabe des Dienstleisters ist es, sprachlich hochwertige Übersetzungen von diversen Text-Sorten, die in unterschiedlichen Formaten und Kanälen eingesetzt werden, zu erstellen und diese unter den nachfolgend beschriebenen Anforderungen termingerecht zur Verfügung zu stellen. Dabei sind vor allem fachspezifische Terminologien zu beherrschen und anzuwenden.
Trotz höchster Qualitätsansprüche müssen auch kurzfristig benötigte Texte schnell und zuverlässig bearbeitet werden. Bei längeren Texten muss die Bearbeitungszeit verlässlich eingeschätzt werden. Hierfür sind ausreichende Kapazitäten notwendig, um auch parallele Übersetzungen zeitnah bearbeiten zu können.
Trotz höchster Qualitätsansprüche müssen auch kurzfristig benötigte Texte schnell und zuverlässig bearbeitet werden. Bei längeren Texten muss die Bearbeitungszeit verlässlich eingeschätzt werden. Hierfür sind ausreichende Kapazitäten notwendig, um auch parallele Übersetzungen zeitnah bearbeiten zu können.
Ziel ist, eine einheitliche Qualität von Texten in der Fraunhofer-Gesellschaft gegenüber unseren Zielgruppen sicherzustellen und somit dem Anspruch, die international führende Organisation für angewandte Forschung zu sein, zu entsprechen. Das gesprochene und geschriebene Wort ist ein zentrales Produkt der Fraunhofer-Gesellschaft und muss demzufolge ein konsequent hohes Qualitätsniveau aufweisen.
Ziel ist, eine einheitliche Qualität von Texten in der Fraunhofer-Gesellschaft gegenüber unseren Zielgruppen sicherzustellen und somit dem Anspruch, die international führende Organisation für angewandte Forschung zu sein, zu entsprechen. Das gesprochene und geschriebene Wort ist ein zentrales Produkt der Fraunhofer-Gesellschaft und muss demzufolge ein konsequent hohes Qualitätsniveau aufweisen.
Menge: ca. 18 000 Normseiten (Schätzung).
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrages: 2 Verlängerung a´12 Monate
Beschreibung der Optionen:
— Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrages: 2 Verlängerung a´12 Monate,
— Weitere Sprachen,
— Dolmetscher Dienstleistungen,
— Softwarelösung für computerunterstütztes Übersetzungsprogramm.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Firmenprofil; die Gewichtung beträgt 60 %.
Bitte um Angabe von
1. Anzahl festangestellter inhouse und freier Mitarbeitenden,
2. Kompetenzen und Leistungsportfolio,
3. Kapazitäten je Aufgabengebiet:
a) Übersetzung (hier bitte auch die jeweiligen Sprachen mit angeben),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Drei Referenzen zu Kunden mit einer vergleichbaren Organisationsgröße und Branchenzugehörigkeit (Forschung und Entwicklung, High-Tech, Wissenschaft, Industrie und Produktion) inklusive Referenzprojekten. Es werden anonymisierte Referenzangaben akzeptiert; die Gewichtung beträgt 40 %.
Drei Referenzen zu Kunden mit einer vergleichbaren Organisationsgröße und Branchenzugehörigkeit (Forschung und Entwicklung, High-Tech, Wissenschaft, Industrie und Produktion) inklusive Referenzprojekten. Es werden anonymisierte Referenzangaben akzeptiert; die Gewichtung beträgt 40 %.
b) Services (wie bspw. Lektorat, Dolmetschen, Übersetzungen),
c) Text-Sorten und -Formate.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die aufgeführten Eignungsunterlagen müssen bis spätestens 15.6.2020 vollständig vorgelegt werden. Unvollständige Unterlagen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen.
Die aufgeführten Eignungsunterlagen müssen bis spätestens 15.6.2020 vollständig vorgelegt werden. Unvollständige Unterlagen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen.
Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei der Ziffer III 1.1.) Firmenprofil: die Gewichtung beträgt 60 %.
Bei der Ziffer III.1.3.) Referenzen: die Gewichtung beträgt 40 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-15 📅
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB),
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 5.6.2020, 23.59 Uhr eingehen.
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 5.6.2020, 23.59 Uhr eingehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle des BMBF Referat Z23
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 52175
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal eVergabe
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
E-Mail: 2c-de.info@zv.fraunhofer.de📧
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 100-241157 (2020-05-15)
Ergänzende Angaben (2020-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag Übersetzungsdienstleister.
Die Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft sucht einen Übersetzungs-Dienstleister für die Sprache Englisch (USA/GB) sowie optional weitere Sprachen. Der Dienstleister wird innerhalb des sodann geltenden Rahmenvertrages von unterschiedlichen Bereichen der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft beauftragt werden. Die Fraunhofer-Gesellschaft verfolgt das Ziel, bis Ende 2021 vermehrt zweisprachig zu werden – dementsprechend hoch ist das zu erwartende Übersetzungsvolumen, und potenziell alle Bereiche der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft werden Übersetzungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Die Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft sucht einen Übersetzungs-Dienstleister für die Sprache Englisch (USA/GB) sowie optional weitere Sprachen. Der Dienstleister wird innerhalb des sodann geltenden Rahmenvertrages von unterschiedlichen Bereichen der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft beauftragt werden. Die Fraunhofer-Gesellschaft verfolgt das Ziel, bis Ende 2021 vermehrt zweisprachig zu werden – dementsprechend hoch ist das zu erwartende Übersetzungsvolumen, und potenziell alle Bereiche der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft werden Übersetzungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. über Vergabeportal deutsche eVergabe
Anforderung Unterlagen erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/b3fe22a3-1a5a-4cf4-8be2-1ceca14d8edc) abgerufen werden. – Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB) – Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 5.6.2020, 23.59 Uhr eingehen.
Anforderung Unterlagen erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/b3fe22a3-1a5a-4cf4-8be2-1ceca14d8edc) abgerufen werden. – Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB) – Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 5.6.2020, 23.59 Uhr eingehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
— Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrages: 2 Verlängerung a´12 Monate;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-14 📅
Name: Transline Deutschland GmbH
Postort: Reutlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e.V.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle des BMBF Referat Z23
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. über Vergabeportal eVergabe
Quelle: OJS 2020/S 227-559024 (2020-11-17)