Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß nachfolgenden Bewertungsregeln.
Der Bewerber benennt in der Anlage Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2016 erfolgreich abgeschlossen hat. Als erfolgreich abgeschlossen gilt ein Referenzprojekt, sofern es in dem genannten Zeitraum in den produktiven Echtbetrieb gegangen ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (II.2.4) ergebenden Rahmenbedingungen (Überlassung einer RPA-Software) im Wesentlichen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte die Implementierung von RPA-Software in Unternehmen mit mindestens 1 000 Mitarbeitern beschreiben und dabei in dem Projekt Drittanbieter-Software wie SAP, allgemeine Kollaborations-Software (z. B. Microsoft Word, Excel, SharePoint oder Team Foundation Server) oder Personalverwaltungssoftware Gegenstand war.
Bei der Bewertung des Kriteriums „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ werden die Referenzen zunächst anhand der im Folgenden aufgelisteten sogenannten „Anforderungsblöcke“ bewertet. Die Bewertung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu bewertende Anforderungsblock in der eingereichten Referenz abgedeckt bzw. dargestellt wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten angegebenen Punktwerte für jedes eingereichte Referenzprojekt gewertet und aufaddiert, so dass maximal 5 Punkte je Referenz erzielt werden können. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus. Bei der Wertung des Kriteriums werden maximal 4 Referenzprojekte berücksichtigt, so dass insgesamt bis zu 20 Punkte erreicht werden können.
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Sofern mehr als 4 Referenzen eingereicht werden, berücksichtigt der Auftraggeber diejenigen mit den höchsten Punktwerten.
Anforderungsblöcke: Öffentlicher Auftraggeber 1 Punkt, Texterkennung max. 2 Punkte, KI Komponenten 1 Punkt, FTE-Einsparung 1 Punkt (nähere Details siehe Teilnahmeunterlage).
Die Summe der in den Anforderungsblöcken erzielten Punkte (0 bis 20) wird durch den Wert 4 dividiert und auf 2 Nachkommastellen gerundet. Der sich auf diese Weise ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“.
b) Qualifikation des Personals:
Für das Kriterium „Qualifikation des Personals“ wertet der Auftraggeber die jeweils vom Bewerber in den Rollen „Support“, „RPA Entwickler“ und „Business Analyst“ beschriebenen Personalprofile aus. Als qualifiziert im Sinne der Bewerbungsbedingungen gelten Personen mit 2 Jahren einschlägiger Berufserfahrung im Bereich RPA-Software. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, für die Rollen jeweils verschiedene Personen zu beschreiben. Eine entsprechend qualifizierte Person kann unterschiedliche Rollen ausfüllen. Der Bewerber erhält einen Punktwert von 0 bis 5 unter Berücksichtigung nachfolgender Bewertungsregeln. Die Punkte werden dabei jeweils addiert:
— in der Rolle „Support“ wird mindestens eine qualifizierte Person nachgewiesen. 1 Punkt;
— in der Rolle „Support“ werden 5 qualifizierte Personen nachgewiesen. 1 Punkt;
— in der Rolle „RPA Entwickler“ wird mindestens eine qualifizierte Person nachgewiesen. 0,5 Punkte;
— in der Rolle „RPA Entwickler“ werden 5 qualifizierte Personen nachgewiesen. 1 Punkt;
— in der Rolle „Business Analyst“ wird mindestens eine qualifizierte Person nachgewiesen. 0,5 Punkte;
— in der Rolle „Business Analyst“ werden 5 qualifizierte Personen nachgewiesen. 1 Punkt.