Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers im jährlichen Mittel der Jahre 2017-2019;
— Erklärung über den spezifischen Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (ÖPNV-Telefonauskunft), im jährlichen Mittel der Jahre 2017-2019.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
a) Das jährliche Mittel der Beschäftigten des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) im relevanten Unternehmensteil (ÖPNV-Telefonauskunft), welche die unter 5.3 Nr. 2 aufgeführten Umsätze erwirtschaftet haben, gegliedert in:
— Führungskräfte, Projektleiter;
— Teamleiter, Supervisoren;
— Agenten;
— sonstige Mitarbeiter (Vertrieb, IT-Administratoren, Sekretariat).
Mitarbeiter in Mehrfachfunktion sind ihrer Hauptfunktion zuzuordnen und nicht mehrfach zu zählen.
Als Beschäftigte zählen Mitarbeiter im eigenen Unternehmen sowie Mitarbeiter von Tochterunternehmen, sofern der Bieter mehr als 50 % der Unternehmensanteile hält.
b) Benennung der/des Callcenterleiter/s, der/des Projektleiter/s für den Auftragsfall. Zu den benannten Personen ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation zu erbringen durch – Angaben zur beruflichen Qualifikation
— Angaben zur Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit in Jahren sowie;
— Benennung mindestens eines personenspezifischen Referenzprojekts, welches im Hinblick auf die Anforderungen des vorliegenden Projekts vergleichbar ist, mit Angabe zur Funktion in der Referenz. Es können mehrere personenspezifische Referenzprojekte angegeben werden. Alternativ ist es auch möglich, vergleichbare Referenzprojekte eines anderen Unternehmens anzugeben, bei denen der im Auftragsfall vorgesehene Projektleiter tätig gewesen ist und die sämtliche nachfolgend genannten Anforderungen an die Referenzprojekte vollumfänglich erfüllen.
c) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens eines vergleichbaren Referenzprojekts, welches im Hinblick auf die Anforderungen des vorliegenden Projekts vergleichbar ist. Es können mehrere Referenzen angegeben werden.
Die Referenznachweise sind auf dem beigefügten Formular „Referenzdatenblatt“ beizufügen. Je Referenz ist ein gesondertes Formular vollständig auszufüllen.
Beschreibung der Anforderungen für das Referenzprojekt / die Referenzprojekte:
— Vergleichbarer Auftrag mit ÖPNV-Auskünften mit mindestens folgenden Inhalten:
— Fahrplan- und Tarifauskünfte für Bahn- und Busunternehmen;
— Es ist mindestens ein Referenzprojekt anzugeben, welches die zuvor genannten Inhalte umfasst;
— Das Referenzprojekt kann auch von einer Bietergemeinschaft bzw. gemeinsam mit einem Nachauftragnehmer unter GU-Verantwortung (Generalunternehmer) erbracht worden sein.
Zusatzpunkte:
— Werden weitere Referenzprojekte angegeben, welche die zuvor genannten Anforderungen erfüllen, werden für bis zu 2 zusätzlich wertbare Referenzprojekte maximal je 20 Zusatzpunkte vergeben;
— Wenn ein vergleichbares Referenzprojekt im Schnitt mindestens 200 Calls pro Tag umfasst, werden einmalig 20 Zusatzpunkte vergeben;
— Wenn ein vergleichbares Referenzprojekt die Buchung flexibler Bedienformen im ÖPNV umfasst, werden einmalig 20 Zusatzpunkte vergeben;
— Wenn ein vergleichbares Referenzprojekt touristische Auskünfte in Verbindung mit ÖPNV-Angeboten umfasst, werden einmalig 20 Zusatzpunkte vergeben.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerbungen vorliegen: Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Gesamtumsatz = 3 % Spezifischer Umsatz mit ÖPNV-Telefonauskunft = 7 % Anzahl der Beschäftigten im relevanten Unternehmensteil = 5 % Qualifikation des Callcenterleiters, des Projektleiters = 15 % Vergleichbare(s) Referenzprojekt(e) des Unternehmens = 70 % = 100 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix als Bestandteil der Vergabeunterlagen entnommen werden.