Ziel des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des wettbewerblichen Verfahrens. Das BMVI unterstützt insbesondere Investitionen in alternative Antriebe und Kraftstoffe. Das BMVI leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung. Dieser sieht u. a. eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % ggü. 1990 bis 2030 vor. Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe) können zum einen THG-Minderungen auch bei Verkehrsträgern erreicht werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt elektrifiziert werden können. Zum anderen kann damit ergänzend zum Markthochlauf alternativer Antriebe der jetzige konventionelle Fahrzeugbestand adressiert werden. Ziel der Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist es, einen Markthochlauf zu erreichen. Leitplanken für eine zielführende Ausgestaltung ergeben sich auf Rechts- und Sachverhaltsebene. Mangels Erfahrungswerten seitens BMVI besteht erheblicher Informations- bzw. Abstimmungsbedarf mit verschiedenen Akteuren (insb. potenziellen Antragstellern) bzw. Institutionen (z. B. der EU-KOM). Die konkrete inhaltliche Gestaltung dürfte hiervon im Zeitverlauf stark beeinflusst werden. Die Förderung soll zweistufig ausgestaltet sein: 1. Stufe: Teilnahme am öffentlichen Markttestverfahren zur Präqualifikation für Stufe 2, 2. Stufe: Teilnahme der präqualifizierten Vorhaben am wettbewerblichen Verfahren zur Bestimmung des Zuwendungsempfängers und der Zuwendungshöhe. Die Zuwendungen sollen insb. an der Menge produzierten Kerosins anknüpfen und vsl. über 10 Jahre ausgezahlt werden, um die tatsächliche Produktion und damit die Nachhaltigkeit der Förderung zu sichern. Eine anteilige Auszahlung nach Baufortschritt kommt ebenfalls in Betracht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des wettbewerblichen Verfahrens.
Das BMVI unterstützt insbesondere Investitionen in alternative Antriebe und Kraftstoffe. Das BMVI leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung. Dieser sieht u. a. eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % ggü. 1990 bis 2030 vor.
Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe) können zum einen THG-Minderungen auch bei Verkehrsträgern erreicht werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt elektrifiziert werden können. Zum anderen kann damit ergänzend zum Markthochlauf alternativer Antriebe der jetzige konventionelle Fahrzeugbestand adressiert werden. Ziel der Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist es, einen Markthochlauf zu erreichen.
Leitplanken für eine zielführende Ausgestaltung ergeben sich auf Rechts- und Sachverhaltsebene. Mangels Erfahrungswerten seitens BMVI besteht erheblicher Informations- bzw. Abstimmungsbedarf mit verschiedenen Akteuren (insb. potenziellen Antragstellern) bzw. Institutionen (z. B. der EU-KOM). Die konkrete inhaltliche Gestaltung dürfte hiervon im Zeitverlauf stark beeinflusst werden.
Die Förderung soll zweistufig ausgestaltet sein:
1. Stufe: Teilnahme am öffentlichen Markttestverfahren zur Präqualifikation für Stufe 2,
2. Stufe: Teilnahme der präqualifizierten Vorhaben am wettbewerblichen Verfahren zur Bestimmung des Zuwendungsempfängers und der Zuwendungshöhe.
Die Zuwendungen sollen insb. an der Menge produzierten Kerosins anknüpfen und vsl. über 10 Jahre ausgezahlt werden, um die tatsächliche Produktion und damit die Nachhaltigkeit der Förderung zu sichern. Eine anteilige Auszahlung nach Baufortschritt kommt ebenfalls in Betracht.
Ziel des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des wettbewerblichen Verfahrens.
Das BMVI unterstützt insbesondere Investitionen in alternative Antriebe und Kraftstoffe. Das BMVI leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung. Dieser sieht u. a. eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % ggü. 1990 bis 2030 vor.
Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe) können zum einen THG-Minderungen auch bei Verkehrsträgern erreicht werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt elektrifiziert werden können. Zum anderen kann damit ergänzend zum Markthochlauf alternativer Antriebe der jetzige konventionelle Fahrzeugbestand adressiert werden. Ziel der Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist es, einen Markthochlauf zu erreichen.
Leitplanken für eine zielführende Ausgestaltung ergeben sich auf Rechts- und Sachverhaltsebene. Mangels Erfahrungswerten seitens BMVI besteht erheblicher Informations- bzw. Abstimmungsbedarf mit verschiedenen Akteuren (insb. potenziellen Antragstellern) bzw. Institutionen (z. B. der EU-KOM). Die konkrete inhaltliche Gestaltung dürfte hiervon im Zeitverlauf stark beeinflusst werden.
Die Förderung soll zweistufig ausgestaltet sein:
1. Stufe: Teilnahme am öffentlichen Markttestverfahren zur Präqualifikation für Stufe 2,
2. Stufe: Teilnahme der präqualifizierten Vorhaben am wettbewerblichen Verfahren zur Bestimmung des Zuwendungsempfängers und der Zuwendungshöhe.
Die Zuwendungen sollen insb. an der Menge produzierten Kerosins anknüpfen und vsl. über 10 Jahre ausgezahlt werden, um die tatsächliche Produktion und damit die Nachhaltigkeit der Förderung zu sichern. Eine anteilige Auszahlung nach Baufortschritt kommt ebenfalls in Betracht.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de📧
Fax: +49 3020199-3334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E16261993🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E16261993🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 132-323706
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des wettbewerblichen Verfahrens.
Das BMVI unterstützt insbesondere Investitionen in alternative Antriebe und Kraftstoffe. Das BMVI leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung. Dieser sieht u. a. eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % ggü. 1990 bis 2030 vor.
Das BMVI unterstützt insbesondere Investitionen in alternative Antriebe und Kraftstoffe. Das BMVI leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung. Dieser sieht u. a. eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % ggü. 1990 bis 2030 vor.
Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe) können zum einen THG-Minderungen auch bei Verkehrsträgern erreicht werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt elektrifiziert werden können. Zum anderen kann damit ergänzend zum Markthochlauf alternativer Antriebe der jetzige konventionelle Fahrzeugbestand adressiert werden. Ziel der Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist es, einen Markthochlauf zu erreichen.
Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe) können zum einen THG-Minderungen auch bei Verkehrsträgern erreicht werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt elektrifiziert werden können. Zum anderen kann damit ergänzend zum Markthochlauf alternativer Antriebe der jetzige konventionelle Fahrzeugbestand adressiert werden. Ziel der Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist es, einen Markthochlauf zu erreichen.
Leitplanken für eine zielführende Ausgestaltung ergeben sich auf Rechts- und Sachverhaltsebene. Mangels Erfahrungswerten seitens BMVI besteht erheblicher Informations- bzw. Abstimmungsbedarf mit verschiedenen Akteuren (insb. potenziellen Antragstellern) bzw. Institutionen (z. B. der EU-KOM). Die konkrete inhaltliche Gestaltung dürfte hiervon im Zeitverlauf stark beeinflusst werden.
Leitplanken für eine zielführende Ausgestaltung ergeben sich auf Rechts- und Sachverhaltsebene. Mangels Erfahrungswerten seitens BMVI besteht erheblicher Informations- bzw. Abstimmungsbedarf mit verschiedenen Akteuren (insb. potenziellen Antragstellern) bzw. Institutionen (z. B. der EU-KOM). Die konkrete inhaltliche Gestaltung dürfte hiervon im Zeitverlauf stark beeinflusst werden.
Die Förderung soll zweistufig ausgestaltet sein:
1. Stufe: Teilnahme am öffentlichen Markttestverfahren zur Präqualifikation für Stufe 2,
2. Stufe: Teilnahme der präqualifizierten Vorhaben am wettbewerblichen Verfahren zur Bestimmung des Zuwendungsempfängers und der Zuwendungshöhe.
Die Zuwendungen sollen insb. an der Menge produzierten Kerosins anknüpfen und vsl. über 10 Jahre ausgezahlt werden, um die tatsächliche Produktion und damit die Nachhaltigkeit der Förderung zu sichern. Eine anteilige Auszahlung nach Baufortschritt kommt ebenfalls in Betracht.
Die Zuwendungen sollen insb. an der Menge produzierten Kerosins anknüpfen und vsl. über 10 Jahre ausgezahlt werden, um die tatsächliche Produktion und damit die Nachhaltigkeit der Förderung zu sichern. Eine anteilige Auszahlung nach Baufortschritt kommt ebenfalls in Betracht.
Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1 — Analyse Marktumfeld für strombasierte Kraftstoffe sowie Entwicklung Kraftstoffförderung. Ziel des AP 1 ist es, auf technisch-wirtschaftlicher und rechtlicher Ebene einen Sach-stand zum Status-quo der strombasierten Kraftstoffe und zur Kraftstoffförderung zu schaffen, der den jeweils aktuellen Stand abbildet und auf der die Arbeiten der folgenden AP aufbauen können.
Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1 — Analyse Marktumfeld für strombasierte Kraftstoffe sowie Entwicklung Kraftstoffförderung. Ziel des AP 1 ist es, auf technisch-wirtschaftlicher und rechtlicher Ebene einen Sach-stand zum Status-quo der strombasierten Kraftstoffe und zur Kraftstoffförderung zu schaffen, der den jeweils aktuellen Stand abbildet und auf der die Arbeiten der folgenden AP aufbauen können.
Arbeitspaket 2 — Ausarbeitung eines wettbewerblichen Fördersystems für strom-basierte Kraftstoffe Ziel von AP 2 ist es, den AG bei der zielführenden inhaltlichen und rechtlichen Ausgestaltung eines Ausschreibungs- oder Wettbewerbsdesigns für strombasierte Kraftstoffe zu unterstützen.
Arbeitspaket 2 — Ausarbeitung eines wettbewerblichen Fördersystems für strom-basierte Kraftstoffe Ziel von AP 2 ist es, den AG bei der zielführenden inhaltlichen und rechtlichen Ausgestaltung eines Ausschreibungs- oder Wettbewerbsdesigns für strombasierte Kraftstoffe zu unterstützen.
Arbeitspaket 2.1: Entwicklung der Grundzüge eines wettbewerblichen Fördersystems
Der AN soll zunächst die Grundzüge eines wettbewerblichen Fördersystems entwickeln und diese nach Feedback durch Stakeholder, AG und NOW detailliert ausarbeiten. Ein Auktionsverfahren ist eine mögliche Ausgestaltung des Wettbewerbsverfahrens, aber auch alternative Konzepte sind denkbar.
Der AN soll zunächst die Grundzüge eines wettbewerblichen Fördersystems entwickeln und diese nach Feedback durch Stakeholder, AG und NOW detailliert ausarbeiten. Ein Auktionsverfahren ist eine mögliche Ausgestaltung des Wettbewerbsverfahrens, aber auch alternative Konzepte sind denkbar.
Arbeitspaket 2.2: Ausgestaltung und Begleitung eines Markttestverfahrens (Stufe 1) Das Markttestverfahren soll als Stufe 1 dem wettbewerblichen Verfahren (Stufe 2) vor-geschaltet sein. Sinn und Zweck des Markttestverfahrens ist es, die Informationsasymmetrie zwischen AG und potenziellen Zuwendungsempfängern zu überwinden, um möglichst sachgerechte Förderkonditionen festlegen zu können. Der Informationstransfer soll über von potenziellen Zuwendungsempfängern beim AG einzureichende Projektskizzen erfolgen.
Arbeitspaket 2.2: Ausgestaltung und Begleitung eines Markttestverfahrens (Stufe 1) Das Markttestverfahren soll als Stufe 1 dem wettbewerblichen Verfahren (Stufe 2) vor-geschaltet sein. Sinn und Zweck des Markttestverfahrens ist es, die Informationsasymmetrie zwischen AG und potenziellen Zuwendungsempfängern zu überwinden, um möglichst sachgerechte Förderkonditionen festlegen zu können. Der Informationstransfer soll über von potenziellen Zuwendungsempfängern beim AG einzureichende Projektskizzen erfolgen.
Arbeitspaket 2.3: Ausgestaltung eines Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2) Auf Basis der Vorarbeiten in AP 2.1 und 2.2 soll der AN ein fachlich und rechtlich zur Zielerreichung geeignetes finales Design für das wettbewerbliche Verfahren entwickeln. Zu der Spezifizierung des Ausschreibungsverfahrens gehören unter anderem eine Prozessbeschreibung mit Art und Anzahl der Wettbewerbsrunden, ein zeitlicher Ablaufplan, sowie die Ausarbeitung detaillierter Wettbewerbsregeln oder -parameter, u. a., Zuschlagskriterien, Förderkonditionen und Teilnahmebedingungen., ggf. Preisregel und Höchstgebote.
Arbeitspaket 2.3: Ausgestaltung eines Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2) Auf Basis der Vorarbeiten in AP 2.1 und 2.2 soll der AN ein fachlich und rechtlich zur Zielerreichung geeignetes finales Design für das wettbewerbliche Verfahren entwickeln. Zu der Spezifizierung des Ausschreibungsverfahrens gehören unter anderem eine Prozessbeschreibung mit Art und Anzahl der Wettbewerbsrunden, ein zeitlicher Ablaufplan, sowie die Ausarbeitung detaillierter Wettbewerbsregeln oder -parameter, u. a., Zuschlagskriterien, Förderkonditionen und Teilnahmebedingungen., ggf. Preisregel und Höchstgebote.
Da bei der Produktion von strombasierten Kraftstoffen neben dem eigentlichen Zielprodukt (z. B. Kerosin) auch Kuppelprodukte entstehen, sind ebenfalls Empfehlungen zur Berücksichtigung dieser Kuppelprodukte im Wettbewerbsverfahren zu entwickeln.
Arbeitspaket 2.4: Begleitung des Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2) (Optional) der AN soll den AG, NOW und den noch zu bestimmenden Projektträger bei der Bearbeitung von technisch-wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen während des Ausschreibungsprozesses beraten.
Arbeitspaket 2.4: Begleitung des Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2) (Optional) der AN soll den AG, NOW und den noch zu bestimmenden Projektträger bei der Bearbeitung von technisch-wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen während des Ausschreibungsprozesses beraten.
Arbeitspaket 3 — Ad-hoc-Unterstützung in diesem Arbeitspaket sollen die weiteren, derzeit nicht vorhersehbaren, instrumentellen, rechtlichen, energiewirtschaftlichen und verfahrenstechnischen Fragen des BMVI zur Förderung und Marktentwicklung strombasierter Kraftstoffe kurzfristig bearbeitet werden.
Arbeitspaket 3 — Ad-hoc-Unterstützung in diesem Arbeitspaket sollen die weiteren, derzeit nicht vorhersehbaren, instrumentellen, rechtlichen, energiewirtschaftlichen und verfahrenstechnischen Fragen des BMVI zur Förderung und Marktentwicklung strombasierter Kraftstoffe kurzfristig bearbeitet werden.
Arbeitspaket 4 – Fachliche Begleitung eines beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens bei der Europäischen Kommission die Förderung von PtL-Produktionsanlagen dürfte über den Rahmen der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) hinaus gehen, wenn Investitionen in PtL-Kraftstoffproduktionsanlagen bewirkt werden sollen. Die Notwendigkeit einer beihilferechtlichen Genehmigung des Förderinstruments durch die Europäische Kommission wird angenommen. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist daher die fachliche Begleitung des AG bei der Durchführung eines beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens bei der Europäischen Kommission (im weiteren EU-Notifizierungsverfahren genannt). Der AN soll den AG bei der Durchführung des Genehmigungsverfahrens umfassend fachlich und rechtlich unterstützen und die wissenschaftlichen Begründungsaspekte ausarbeiten.
Arbeitspaket 4 – Fachliche Begleitung eines beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens bei der Europäischen Kommission die Förderung von PtL-Produktionsanlagen dürfte über den Rahmen der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) hinaus gehen, wenn Investitionen in PtL-Kraftstoffproduktionsanlagen bewirkt werden sollen. Die Notwendigkeit einer beihilferechtlichen Genehmigung des Förderinstruments durch die Europäische Kommission wird angenommen. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist daher die fachliche Begleitung des AG bei der Durchführung eines beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens bei der Europäischen Kommission (im weiteren EU-Notifizierungsverfahren genannt). Der AN soll den AG bei der Durchführung des Genehmigungsverfahrens umfassend fachlich und rechtlich unterstützen und die wissenschaftlichen Begründungsaspekte ausarbeiten.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es ist ggf. eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit um bis zu 6 Monate möglich, in Abhängigkeit von der Dauer des EU Notifizierungsverfahren.
Beschreibung der Optionen:
Arbeitspaket 2.4 Begleitung des Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2) Der AN soll den AG, NOW und den noch zu bestimmenden Projektträger bei der Bearbeitung von technisch-wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen während des Ausschreibungsprozesses beraten. Die in der Vorbereitung und im Ablauf des Vergabeverfahrens auftretenden Fragestellungen sollen dabei auf Nachfrage auch kurzfristig bearbeitet und Stellungnahmen kurzfristig innerhalb von 4 Werktagen geliefert werden können. Hier werden eine hohe zeitliche Flexibilität und Verfügbarkeit des AN erwartet.
Arbeitspaket 2.4 Begleitung des Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2) Der AN soll den AG, NOW und den noch zu bestimmenden Projektträger bei der Bearbeitung von technisch-wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen während des Ausschreibungsprozesses beraten. Die in der Vorbereitung und im Ablauf des Vergabeverfahrens auftretenden Fragestellungen sollen dabei auf Nachfrage auch kurzfristig bearbeitet und Stellungnahmen kurzfristig innerhalb von 4 Werktagen geliefert werden können. Hier werden eine hohe zeitliche Flexibilität und Verfügbarkeit des AN erwartet.
Die Erfahrungen aus der Begleitung der/den Wettbewerbsrunde/n sind zu dokumentieren und sollen in einen Erfahrungsbericht einfließen. Der Erfahrungsbericht soll eine Seitenzahl von 50 Seiten nicht überschreiten und auch eine Beschreibung der erwarteten produzierten Kraftstoffmengen und daraus resultierender Treibhausgasemissionsminderungen, die Ursächlichkeit der Förderung und deren Effizienz sowie Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung beinhalten.
Die Erfahrungen aus der Begleitung der/den Wettbewerbsrunde/n sind zu dokumentieren und sollen in einen Erfahrungsbericht einfließen. Der Erfahrungsbericht soll eine Seitenzahl von 50 Seiten nicht überschreiten und auch eine Beschreibung der erwarteten produzierten Kraftstoffmengen und daraus resultierender Treibhausgasemissionsminderungen, die Ursächlichkeit der Förderung und deren Effizienz sowie Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung beinhalten.
Der Erfahrungsbericht über das Wettbewerbssystem ist dem AG in Berichtsform 11 Monate nach Abschluss des Wettbewerbs vorzulegen.
Über die Durchführung von AP 2.4 wird der AG im Projektverlauf entscheiden und den AN spätestens 8 Monate nach Projektbeginn informieren. Entscheidend für die Durchführung von AP 2.4 ist der Erkenntnisgewinn aus den vorherigen Arbeitspaketen.
Für die Begleitung des Wettbewerbsverfahrens soll mit einem geschätzten Personalbedarf von 2 Personenmonaten kalkuliert werden.
Im Angebot ist die optionale Leistung zu kalkulieren (siehe Anlage 4 Muster Preiskalkulation) und als separate Anlage auszuweisen.
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Bieters und der Partner (vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte);
— Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse);
— im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.);
— im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.);
— es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.);
— es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.);
— im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und dem Projektträger Jülich vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.);
— im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und dem Projektträger Jülich vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.);
— vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden.);
— vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden.);
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen);
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen);
— gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendige Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt (Anlage „Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO)“) ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
— gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendige Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt (Anlage „Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO)“) ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
— abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt
— Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist.
— Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist.
1. Projektleiter und Stellvertretung mind. 12 Jahre Erfahrungen und Fachkenntnisse im Projektmanagement,
2. Erfahrungen und Fachkenntnisse der Energiewirtschaft 3. Erfahrungen und Fachkenntnisse über erneuerbare Kraftstoffmärkte, insbesondere strombasierte Kraftstoffe 4. Erfahrungen und Fachkenntnisse in wettbewerblichen Verfahren für Projektanträge und Ausschreibungsverfahren (i.S.v. Auktionen) 5. Rechtliche Erfahrungen und Fachkenntnisse im Energiewirtschafts-, Umwelt- und dem europäischen Beihilferecht.
2. Erfahrungen und Fachkenntnisse der Energiewirtschaft 3. Erfahrungen und Fachkenntnisse über erneuerbare Kraftstoffmärkte, insbesondere strombasierte Kraftstoffe 4. Erfahrungen und Fachkenntnisse in wettbewerblichen Verfahren für Projektanträge und Ausschreibungsverfahren (i.S.v. Auktionen) 5. Rechtliche Erfahrungen und Fachkenntnisse im Energiewirtschafts-, Umwelt- und dem europäischen Beihilferecht.
Zum Punkt 1 ist jeweils eine detaillierte Eigenerklärung mit den dazugehörigen Referenzen vorzulegen. Es sind zu den Punkten 2. bis 5. jeweils 3 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) vorzulegen. Die Referenzen sind je Auftrag oder Projekt auf max. 1 DIN A4-Seite aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien ausdrücklich zuzuordnen. Bei der Darstellung der Referenzen sind folgende Angaben mindestens erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Zum Punkt 1 ist jeweils eine detaillierte Eigenerklärung mit den dazugehörigen Referenzen vorzulegen. Es sind zu den Punkten 2. bis 5. jeweils 3 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) vorzulegen. Die Referenzen sind je Auftrag oder Projekt auf max. 1 DIN A4-Seite aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien ausdrücklich zuzuordnen. Bei der Darstellung der Referenzen sind folgende Angaben mindestens erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung;
— Projektlaufzeit;
— Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes;
— Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt);
— Angabe des Auftraggebers;
— Projektvolumen in Euro (sofern nicht vertraulich) Sofern die Angaben zum Auftraggeber bspw. zum Projektvolumen insbesondere aufgrund Vertraulichkeitsvereinbarungen nicht genannt werden dürfen, kann die Angabe, z. B. als generische Nennung der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens anonymisiert werden.
— Projektvolumen in Euro (sofern nicht vertraulich) Sofern die Angaben zum Auftraggeber bspw. zum Projektvolumen insbesondere aufgrund Vertraulichkeitsvereinbarungen nicht genannt werden dürfen, kann die Angabe, z. B. als generische Nennung der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens anonymisiert werden.
Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E16261993(http://www.subreport.de/E16261993) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E16261993(http://www.subreport.de/E16261993) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Übersendungsschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E16261993 ein (http://www.subreport.de/E16261993). Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 3.8.2020 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Übersendungsschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E16261993 ein (http://www.subreport.de/E16261993). Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 3.8.2020 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2020/S 132-323706 (2020-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des wettbewerblichen Verfahrens durchzuführen. Das BMVI unterstützt insbesondere Investitionen in alternative Antriebe und Kraftstoffe. Das BMVI leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung. Dieser sieht u. a. eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % ggü. 1990 bis 2030 vor.
Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe) können zum einen THG-Minderungen auch bei Verkehrsträgern erreicht werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt elektrifiziert werden können. Zum anderen kann damit ergänzend zum Markthochlauf alternativer Antriebe der jetzige konventionelle Fahrzeugbestand adressiert werden. Ziel der Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist es, einen Markthochlauf zu erreichen.
Leitplanken für eine zielführende Ausgestaltung ergeben sich auf Rechts- und Sachverhaltsebene. Mangels Erfahrungswerten seitens BMVI besteht erheblicher Informations- bzw. Abstimmungsbedarf mit verschiedenen Akteuren (insb. potenziellen Antragstellern) bzw. Institutionen (z. B. der EU-KOM). Die konkrete inhaltliche Gestaltung dürfte hiervon im Zeitverlauf stark beeinflusst werden.
Die Förderung soll zweistufig ausgestaltet sein:
1. Stufe: Teilnahme am öffentlichen Markttestverfahren zur Präqualifikation für Stufe 2.
2. Stufe: Teilnahme der präqualifizierten Vorhaben am wettbewerblichen Verfahren zur Bestimmung des Zuwendungsempfängers und der Zuwendungshöhe.
Die Zuwendungen sollen insb. an der Menge produzierten Kerosins anknüpfen und vsl. über 10 Jahre ausgezahlt werden, um die tatsächliche Produktion und damit die Nachhaltigkeit der Förderung zu sichern. Eine anteilige Auszahlung nach Baufortschritt kommt ebenfalls in Betracht.
Im Rahmen des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des wettbewerblichen Verfahrens durchzuführen. Das BMVI unterstützt insbesondere Investitionen in alternative Antriebe und Kraftstoffe. Das BMVI leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung. Dieser sieht u. a. eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % ggü. 1990 bis 2030 vor.
Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe) können zum einen THG-Minderungen auch bei Verkehrsträgern erreicht werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt elektrifiziert werden können. Zum anderen kann damit ergänzend zum Markthochlauf alternativer Antriebe der jetzige konventionelle Fahrzeugbestand adressiert werden. Ziel der Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist es, einen Markthochlauf zu erreichen.
Leitplanken für eine zielführende Ausgestaltung ergeben sich auf Rechts- und Sachverhaltsebene. Mangels Erfahrungswerten seitens BMVI besteht erheblicher Informations- bzw. Abstimmungsbedarf mit verschiedenen Akteuren (insb. potenziellen Antragstellern) bzw. Institutionen (z. B. der EU-KOM). Die konkrete inhaltliche Gestaltung dürfte hiervon im Zeitverlauf stark beeinflusst werden.
Die Förderung soll zweistufig ausgestaltet sein:
1. Stufe: Teilnahme am öffentlichen Markttestverfahren zur Präqualifikation für Stufe 2.
2. Stufe: Teilnahme der präqualifizierten Vorhaben am wettbewerblichen Verfahren zur Bestimmung des Zuwendungsempfängers und der Zuwendungshöhe.
Die Zuwendungen sollen insb. an der Menge produzierten Kerosins anknüpfen und vsl. über 10 Jahre ausgezahlt werden, um die tatsächliche Produktion und damit die Nachhaltigkeit der Förderung zu sichern. Eine anteilige Auszahlung nach Baufortschritt kommt ebenfalls in Betracht.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des wettbewerblichen Verfahrens durchzuführen. Das BMVI unterstützt insbesondere Investitionen in alternative Antriebe und Kraftstoffe. Das BMVI leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung. Dieser sieht u. a. eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % ggü. 1990 bis 2030 vor.
Im Rahmen des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des wettbewerblichen Verfahrens durchzuführen. Das BMVI unterstützt insbesondere Investitionen in alternative Antriebe und Kraftstoffe. Das BMVI leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung. Dieser sieht u. a. eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % ggü. 1990 bis 2030 vor.
1. Stufe: Teilnahme am öffentlichen Markttestverfahren zur Präqualifikation für Stufe 2.
Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1 – Analyse Marktumfeld für strombasierte Kraftstoffe sowie Entwicklung Kraftstoffförderung. Ziel des AP 1 ist es, auf technischwirtschaftlicher und rechtlicher Ebene einen Sachstand zum Statusquo der strombasierten Kraftstoffe und zur Kraftstoffförderung zu schaffen, der den jeweils aktuellen Stand abbildet und auf der die Arbeiten der folgenden AP aufbauen können.
Arbeitspaket 1 – Analyse Marktumfeld für strombasierte Kraftstoffe sowie Entwicklung Kraftstoffförderung. Ziel des AP 1 ist es, auf technischwirtschaftlicher und rechtlicher Ebene einen Sachstand zum Statusquo der strombasierten Kraftstoffe und zur Kraftstoffförderung zu schaffen, der den jeweils aktuellen Stand abbildet und auf der die Arbeiten der folgenden AP aufbauen können.
Arbeitspaket 2 – Ausarbeitung eines wettbewerblichen Fördersystems für strombasierte Kraftstoffe Ziel von AP 2 ist es, den AG bei der zielführenden inhaltlichen und rechtlichen Ausgestaltung eines Ausschreibungs- oder Wettbewerbsdesigns für strombasierte Kraftstoffe zu unterstützen.
Arbeitspaket 2 – Ausarbeitung eines wettbewerblichen Fördersystems für strombasierte Kraftstoffe Ziel von AP 2 ist es, den AG bei der zielführenden inhaltlichen und rechtlichen Ausgestaltung eines Ausschreibungs- oder Wettbewerbsdesigns für strombasierte Kraftstoffe zu unterstützen.
Arbeitspaket 2.1: Entwicklung der Grundzüge eines wettbewerblichen Fördersystems Der AN soll zunächst die Grundzüge eines wettbewerblichen Fördersystems entwickeln und diese nach Feedback durch Stakeholder, AG und NOW detailliert ausarbeiten. Ein Auktionsverfahren ist eine mögliche Ausgestaltung des Wettbewerbsverfahrens, aber auch alternative Konzepte sind denkbar.
Arbeitspaket 2.1: Entwicklung der Grundzüge eines wettbewerblichen Fördersystems Der AN soll zunächst die Grundzüge eines wettbewerblichen Fördersystems entwickeln und diese nach Feedback durch Stakeholder, AG und NOW detailliert ausarbeiten. Ein Auktionsverfahren ist eine mögliche Ausgestaltung des Wettbewerbsverfahrens, aber auch alternative Konzepte sind denkbar.
Arbeitspaket 2.2: Ausgestaltung und Begleitung eines Markttestverfahrens (Stufe 1) Das Markttestverfahren soll als Stufe 1 dem wettbewerblichen Verfahren (Stufe 2) vorgeschaltet sein. Sinn und Zweck des Markttestverfahrens ist es, die Informationsasymmetrie zwischen AG und potenziellen Zuwendungsempfängern zu überwinden, um möglichst sachgerechte Förderkonditionen festlegen zu können. Der Informationstransfer soll über von potenziellen Zuwendungsempfängern beim AG einzureichende Projektskizzen erfolgen.
Arbeitspaket 2.2: Ausgestaltung und Begleitung eines Markttestverfahrens (Stufe 1) Das Markttestverfahren soll als Stufe 1 dem wettbewerblichen Verfahren (Stufe 2) vorgeschaltet sein. Sinn und Zweck des Markttestverfahrens ist es, die Informationsasymmetrie zwischen AG und potenziellen Zuwendungsempfängern zu überwinden, um möglichst sachgerechte Förderkonditionen festlegen zu können. Der Informationstransfer soll über von potenziellen Zuwendungsempfängern beim AG einzureichende Projektskizzen erfolgen.
Arbeitspaket 2.3: Ausgestaltung eines Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2) Auf Basis der Vorarbeiten in AP 2.1 und 2.2 soll der AN ein fachlich und rechtlich zur Zielerreichung geeignetes finales Design für das wettbewerbliche Verfahren entwickeln. Zu der Spezifizierung des Ausschreibungsverfahrens gehören unter anderem eine Prozessbeschreibung mit Art und Anzahl der Wettbewerbsrunden, ein zeitlicher Ablaufplan, sowie die Ausarbeitung detaillierter Wettbewerbsregeln oder -parameter, u.a., Zuschlagskriterien, Förderkonditionen und Teilnahmebedingungen., ggf. Preisregel und Höchstgebote.
Arbeitspaket 2.3: Ausgestaltung eines Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2) Auf Basis der Vorarbeiten in AP 2.1 und 2.2 soll der AN ein fachlich und rechtlich zur Zielerreichung geeignetes finales Design für das wettbewerbliche Verfahren entwickeln. Zu der Spezifizierung des Ausschreibungsverfahrens gehören unter anderem eine Prozessbeschreibung mit Art und Anzahl der Wettbewerbsrunden, ein zeitlicher Ablaufplan, sowie die Ausarbeitung detaillierter Wettbewerbsregeln oder -parameter, u.a., Zuschlagskriterien, Förderkonditionen und Teilnahmebedingungen., ggf. Preisregel und Höchstgebote.
Arbeitspaket 2.4: Begleitung des Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2) (Optional) Der AN soll den AG, NOW und den noch zu bestimmenden Projektträger bei der Bearbeitung von technisch-wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen während des Ausschreibungsprozesses beraten.
Arbeitspaket 2.4: Begleitung des Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2) (Optional) Der AN soll den AG, NOW und den noch zu bestimmenden Projektträger bei der Bearbeitung von technisch-wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen während des Ausschreibungsprozesses beraten.
Arbeitspaket 3 – Ad-hoc-Unterstützung In diesem Arbeitspaket sollen die weiteren, derzeit nicht vorhersehbaren, instrumentellen, rechtlichen, energiewirtschaftlichen und verfahrenstechnischen Fragen des BMVI zur Förderung und Marktentwicklung strombasierter Kraftstoffe kurzfristig bearbeitet werden.
Arbeitspaket 3 – Ad-hoc-Unterstützung In diesem Arbeitspaket sollen die weiteren, derzeit nicht vorhersehbaren, instrumentellen, rechtlichen, energiewirtschaftlichen und verfahrenstechnischen Fragen des BMVI zur Förderung und Marktentwicklung strombasierter Kraftstoffe kurzfristig bearbeitet werden.
Arbeitspaket 4 – Fachliche Begleitung eines beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens bei der Europäischen Kommission Die Förderung von PtL-Produktionsanlagen dürfte über den Rahmen der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) hinaus gehen, wenn Investitionen in PtL-Kraftstoffproduktionsanlagen bewirkt werden sollen. Die Notwendigkeit einer beihilferechtlichen Genehmigung des Förderinstruments durch die Europäische Kommission wird angenommen. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist daher die fachliche Begleitung des AG bei der Durchführung eines beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens bei der Europäischen Kommission (im weiteren EU-Notifizierungsverfahren genannt). Der AN soll den AG bei der Durchführung des Genehmigungsverfahrens umfassend fachlich und rechtlich unterstützen und die wissenschaftlichen Begründungsaspekte ausarbeiten.
Arbeitspaket 4 – Fachliche Begleitung eines beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens bei der Europäischen Kommission Die Förderung von PtL-Produktionsanlagen dürfte über den Rahmen der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) hinaus gehen, wenn Investitionen in PtL-Kraftstoffproduktionsanlagen bewirkt werden sollen. Die Notwendigkeit einer beihilferechtlichen Genehmigung des Förderinstruments durch die Europäische Kommission wird angenommen. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist daher die fachliche Begleitung des AG bei der Durchführung eines beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens bei der Europäischen Kommission (im weiteren EU-Notifizierungsverfahren genannt). Der AN soll den AG bei der Durchführung des Genehmigungsverfahrens umfassend fachlich und rechtlich unterstützen und die wissenschaftlichen Begründungsaspekte ausarbeiten.
Beschreibung der Optionen:
Arbeitspaket 2.4 Begleitung des Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2) Der AN soll den AG, NOW und den noch zu bestimmenden Projektträger bei der Bearbeitung von technischwirtschaftlichen und rechtlichen Fragen während des Ausschreibungsprozesses beraten. Die in der Vorbereitung und im Ablauf des Vergabeverfahrens auftretenden Fragestellungen sollen dabei auf Nachfrage auch kurzfristig bearbeitet und Stellungnahmen kurzfristig innerhalb von 4 Werktagen geliefert werden können. Hier werden eine hohe zeitliche Flexibilität und Verfügbarkeit des AN erwartet.
Arbeitspaket 2.4 Begleitung des Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2) Der AN soll den AG, NOW und den noch zu bestimmenden Projektträger bei der Bearbeitung von technischwirtschaftlichen und rechtlichen Fragen während des Ausschreibungsprozesses beraten. Die in der Vorbereitung und im Ablauf des Vergabeverfahrens auftretenden Fragestellungen sollen dabei auf Nachfrage auch kurzfristig bearbeitet und Stellungnahmen kurzfristig innerhalb von 4 Werktagen geliefert werden können. Hier werden eine hohe zeitliche Flexibilität und Verfügbarkeit des AN erwartet.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-01 📅
Name: Frontier Economics Ltd
Postanschrift: Im Zollhafen 24
Postort: Köln
Postleitzahl: 50678
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Quelle: OJS 2020/S 194-469643 (2020-10-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020/S 132-323706
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ziel des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des wettbewerblichen Verfahrens. Der Auftrag umfasst 4 Arbeitspakete.
Ziel des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des wettbewerblichen Verfahrens. Der Auftrag umfasst 4 Arbeitspakete.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.