Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen. Die Dolmetschleistungen sollen eine professionelle Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse ermöglichen bzw. unterstützen. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, in deren Rahmen der Auftragnehmer qualifizierte Dolmetscher bereitstellt, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über das Internet bzw. per Telefon Gespräche zwischen Nutzern und Gesprächspartnern im Wege des Konsekutivdolmetschens übersetzen.
Dabei ist die Dienstleistung im Rahmen einer „Flatrate“ (unbegrenzte Inanspruchnahme durch die in den Vergabeunterlagen benannten Thüringer Einrichtungen an unbegrenzter Anzahl von Nutzerzugängen zu einem Festpreis) bereitzustellen.
Die Kosten für die „Flatrate“ dürfen jährlich 1 Mio. EUR inkl. USt. (monatlich durchschnittlich 83 333,33 EUR inkl. USt.) und damit Gesamtkosten für die geplante Laufzeit von 14 Monaten in Höhe von 1 166 662,62 EUR inkl. USt. nicht übersteigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Video- und Audiodolmetschleistungen
Vergabe_VD-06.2020
Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen. Die Dolmetschleistungen sollen eine professionelle...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen. Die Dolmetschleistungen sollen eine professionelle Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse ermöglichen bzw. unterstützen. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, in deren Rahmen der Auftragnehmer qualifizierte Dolmetscher bereitstellt, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über das Internet bzw. per Telefon Gespräche zwischen Nutzern und Gesprächspartnern im Wege des Konsekutivdolmetschens übersetzen.
Dabei ist die Dienstleistung im Rahmen einer „Flatrate“ (unbegrenzte Inanspruchnahme durch die in den Vergabeunterlagen benannten Thüringer Einrichtungen an unbegrenzter Anzahl von Nutzerzugängen zu einem Festpreis) bereitzustellen.
Die Kosten für die „Flatrate“ dürfen jährlich 1 Mio. EUR inkl. USt. (monatlich durchschnittlich 83 333,33 EUR inkl. USt.) und damit Gesamtkosten für die geplante Laufzeit von 14 Monaten in Höhe von 1 166 662,62 EUR inkl. USt. nicht übersteigen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 980392.12 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der vermehrten Zuwanderung von Flüchtlingen und damit verbunden dem steigenden Anteil von ausländischen Mitbürgern hat sich die Thüringer...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der vermehrten Zuwanderung von Flüchtlingen und damit verbunden dem steigenden Anteil von ausländischen Mitbürgern hat sich die Thüringer Landesregierung bereits Mai 2019 dazu entschlossen, mit einem Landesprogramm Dienstleistungen des Video- und Audiodolmetschens zur Verfügung zu stellen, um so auf schnelle und professionelle Weise die Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse zu ermöglichen bzw. zu unterstützen. Dieses Landesprogramm zur Überwindung der Sprachbarrieren in vielfältigen Bereichen (u. a. in den Bereichen Gesundheit, Justiz, Asylwesen und Kommunen) soll nun fortgeführt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 980392.12 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe II.2.11., Verlängerungsoption für den Auftraggeber.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber kann den Auftrag einseitig maximal zweimal um je ein Jahr verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Im Falle der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist eine gültige Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie im pdf-Format einzureichen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Im Falle der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist eine gültige Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie im pdf-Format einzureichen, entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit;
— Mit dem Angebot ist zu erklären, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung des Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWG zu ermöglichen;
— Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt nicht älter als 1.3.2020 im pdf-Format;
— Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Bescheinigung der Krankenkasse nicht älter als 1.3.2020 im pdf-Format, im Falle von mehreren Beschäftigten von der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind.
Erklärungen und Nachweise nach III.1.1. und unten III.1.3. können alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Als Referenzen sind mindestens 3 Projekte aus den letzten 3 Jahren zu benennen, in welchen der Auftragnehmer Video- und Audiodolmetschleistungen bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Als Referenzen sind mindestens 3 Projekte aus den letzten 3 Jahren zu benennen, in welchen der Auftragnehmer Video- und Audiodolmetschleistungen bei jeweils mehr als einer Einrichtung erbracht hat. Dabei müssen bei mindestens einem Projekt auch Dolmetschleistungen per Telefon, bei mindestens einem Projekt mindestens 200 Nutzerzugänge angeschlossen und bei mindestens einem Projekt durchschnittlich mindestens 500 Dolmetschungen pro Monat über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erbracht worden sein. Die Anzahl von Einrichtungen, die den Dienst genutzt haben, die Anzahl der Nutzerzugänge sowie die Anzahl der Dolmetschungen im Rahmen der Referenzprojekte sind zu benennen;
— Bieter müssen 800 Dolmetschungen monatlich abdecken können. Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung;
— Bieter müssen über die zur Leistungserbringung erforderlichen technischen Fachkräfte oder technischen Stellen verfügen. Als Nachweis ist die Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, erforderlich. Insbesondere sollen dabei das vorhandene auftragsrelevante Know-How und Kapazitäten klar herausgearbeitet werden;
— Bieter müssen über die zur Leistungserbringung erforderliche technische Ausstattung verfügen. Die Begrifflichkeit „technische Ausstattung“ umfasst dabei das Vorhandensein der für die Durchführung des konkreten Auftrages erforderlichen Technik (Software etc.). Als Nachweis ist eine Beschreibung der technischen Ausstattung (Software, Technologie, Technische Integration, Systemanforderungen) sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung erforderlich.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-22
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-22
11:05 📅
“Angebote sind:
— ausschließlich und vollständig elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes unter www.evergabe-online.de abzugeben;
— mit allen...”
Angebote sind:
— ausschließlich und vollständig elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes unter www.evergabe-online.de abzugeben;
— mit allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Bei nicht in deutscher Sprache verfassten Nachweisen, Bescheinigungen oder Erklärungen ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung des jeweiligen Dokuments in deutscher Sprache einzureichen;
— soweit Abweichungen nicht ausdrücklich zugelassen, ausschließlich unter Verwendung der bereit gestellten Formulare zur erstellen und einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten”
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠
URL: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
— gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
— den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 114-276726 (2020-06-10)
Ergänzende Angaben (2020-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen. Die Dolmetschleistungen sollen eine professionelle...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen. Die Dolmetschleistungen sollen eine professionelle Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse ermöglichen bzw. unterstützen. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, in deren Rahmen der Auftragnehmer qualifizierte Dolmetscher bereitstellt, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über das Internet bzw. per Telefon Gespräche zwischen Nutzern und Gesprächspartnern im Wege des Konsekutivdolmetschens übersetzen.
Dabei ist die Dienstleistung im Rahmen einer „Flatrate“ (unbegrenzte Inanspruchnahme durch die in den Vergabeunterlagen benannten Thüringer Einrichtungen an unbegrenzter Anzahl von Nutzerzugängen zu einem Festpreis) bereitzustellen.
Die Kosten für die „Flatrate“ dürfen jährlich 1 Mio. EUR inkl. USt. (monatlich durchschnittlich 83 333.33 EUR inkl. USt.) und damit Gesamtkosten für die geplante Laufzeit von 14 Monaten in Höhe von 1 166 666.62 EUR inkl. USt. nicht übersteigen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 114-276726
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung:
Alter Wert
Text:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen. Die Dolmetschleistungen sollen eine professionelle...”
Text
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen. Die Dolmetschleistungen sollen eine professionelle Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse ermöglichen bzw. unterstützen. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, in deren Rahmen der Auftragnehmer qualifizierte Dolmetscher bereitstellt, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über das Internet bzw. per Telefon Gespräche zwischen Nutzern und Gesprächspartnern im Wege des Konsekutivdolmetschens übersetzen.
Dabei ist die Dienstleistung im Rahmen einer „Flatrate“ (unbegrenzte Inanspruchnahme durch die in den Vergabeunterlagen benannten Thüringer Einrichtungen an unbegrenzter Anzahl von Nutzerzugängen zu einem Festpreis) bereitzustellen.
Die Kosten für die „Flatrate“ dürfen jährlich 1 Mio. EUR inkl. USt. (monatlich durchschnittlich 83 333,33 EUR inkl. USt.) und damit Gesamtkosten für die geplante Laufzeit von 14 Monaten in Höhe von 1 166 662,62 EUR inkl. USt. nicht übersteigen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen. Die Dolmetschleistungen sollen eine professionelle...”
Text
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen. Die Dolmetschleistungen sollen eine professionelle Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse ermöglichen bzw. unterstützen. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, in deren Rahmen der Auftragnehmer qualifizierte Dolmetscher bereitstellt, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über das Internet bzw. per Telefon Gespräche zwischen Nutzern und Gesprächspartnern im Wege des Konsekutivdolmetschens übersetzen.
Dabei ist die Dienstleistung im Rahmen einer „Flatrate“ (unbegrenzte Inanspruchnahme durch die in den Vergabeunterlagen benannten Thüringer Einrichtungen an unbegrenzter Anzahl von Nutzerzugängen zu einem Festpreis) bereitzustellen.
Die Kosten für die „Flatrate“ dürfen jährlich 1 Mio. EUR inkl. USt. (monatlich durchschnittlich 83 333.33 EUR inkl. USt.) und damit Gesamtkosten für die geplante Laufzeit von 14 Monaten in Höhe von 1 166 666.62 EUR inkl. USt. nicht übersteigen.
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Quelle: OJS 2020/S 115-280027 (2020-06-11)
Ergänzende Angaben (2020-07-13)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Als Referenzen sind mindestens 3 Projekte aus den letzten 3 Jahren zu benennen, in welchen der...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Als Referenzen sind mindestens 3 Projekte aus den letzten 3 Jahren zu benennen, in welchen der Auftragnehmer Video- und Audiodolmetschleistungen bei jeweils mehr als einer Einrichtung erbracht hat. Dabei müssen bei mindestens einem Projekt auch Dolmetschleistungen per Telefon, bei mindestens einem Projekt mindestens 200 Nutzerzugänge angeschlossen und bei mindestens einem Projekt durchschnittlich mindestens 500 Dolmetschungen pro Monat über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erbracht worden sein. Die Anzahl von Einrichtungen, die den Dienst genutzt haben, die Anzahl der Nutzerzugänge sowie die Anzahl der Dolmetschungen im Rahmen der Referenzprojekte sind zu benennen;
— Bieter müssen 800 Dolmetschungen monatlich abdecken können. Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung;
— Bieter müssen über die zur Leistungserbringung erforderlichen technischen Fachkräfte oder technischen Stellen verfügen. Als Nachweis ist die Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, erforderlich. Insbesondere sollen dabei das vorhandene auftragsrelevante Know-How und Kapazitäten klar herausgearbeitet werden;
— Bieter müssen über die zur Leistungserbringung erforderliche technische Ausstattung verfügen. Die Begrifflichkeit „technische Ausstattung“ umfasst dabei das Vorhandensein der für die Durchführung des konkreten Auftrages erforderlichen Technik (Software etc.). Als Nachweis ist eine Beschreibung der technischen Ausstattung (Software, Technologie, Technische Integration, Systemanforderungen) sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung erforderlich.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Als Referenzen sind mindestens 2 Projekte aus den letzten 3 Jahren zu benennen, in welchen der...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Als Referenzen sind mindestens 2 Projekte aus den letzten 3 Jahren zu benennen, in welchen der Auftragnehmer Video- und/oder Audiodolmetschleistungen bei jeweils mehr als einer Einrichtung erbracht hat. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss zwingend Video- und Audiodolmetschen beinhalten. Weiterhin müssen bei mindestens einem Projekt mit Videodolmetschen auch Dolmetschleistungen per Telefon, bei mindestens einem Projekt mindestens 200 Nutzerzugänge für Videodolmetschen angeschlossen und bei mindestens einem Projekt durchschnittlich mindestens 500 Dolmetschungen pro Monat über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erbracht worden sein. Die Anzahl von Einrichtungen, die den Dienst genutzt haben, die Anzahl der Nutzerzugänge sowie die Anzahl der Dolmetschungen im Rahmen der Referenzprojekte sind zu benennen,
— Bieter müssen 800 Dolmetschungen monatlich abdecken können. Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung;
— Bieter müssen über die zur Leistungserbringung erforderlichen technischen Fachkräfte oder technischen Stellen verfügen. Als Nachweis ist die Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, erforderlich. Insbesondere sollen dabei das vorhandene auftragsrelevante Know-How und Kapazitäten klar herausgearbeitet werden;
— Bieter müssen über die zur Leistungserbringung erforderliche technische Ausstattung verfügen. Die Begrifflichkeit „technische Ausstattung“ umfasst dabei das Vorhandensein der für die Durchführung des konkreten Auftrages erforderlichen Technik (Software etc.). Als Nachweis ist eine Beschreibung der technischen Ausstattung (Software, Technologie, Technische Integration, Systemanforderungen) sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung erforderlich.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-07-22 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2020-07-27 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-07-22 📅
Zeit: 11:05
Neuer Wert
Datum: 2020-07-27 📅
Zeit: 11:05
Quelle: OJS 2020/S 135-333223 (2020-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Warsbergstraße 1
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen. Die Dolmetschleistungen sollen eine professionelle...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen. Die Dolmetschleistungen sollen eine professionelle Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse ermöglichen bzw. unterstützen. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, in deren Rahmen der Auftragnehmer qualifizierte Dolmetscher bereitstellt, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über das Internet bzw. per Telefon Gespräche zwischen Nutzern und Gesprächspartnern im Wege des Konsekutivdolmetschens übersetzen.
Dabei ist die Dienstleistung im Rahmen einer „Flatrate“ (unbegrenzte Inanspruchnahme durch die in den Vergabeunterlagen benannten Thüringer Einrichtungen an unbegrenzter Anzahl von Nutzerzugängen zu einem Festpreis) bereitzustellen.
Die Kosten für die „Flatrate“ dürfen jährlich 1 Mio. EUR inkl. USt. (monatlich durchschnittlich 83 333,33 EUR inkl. USt.) und damit Gesamtkosten für die geplante Laufzeit von 14 Monaten in Höhe von 1 166 666,62 EUR inkl. USt. nicht übersteigen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 679 300 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Thüringen🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl und Verfügbarkeit von Sprachen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 41
Qualitätskriterium (Bezeichnung): zeitliche Anbindung der die Leistung in Anspruch nehmenden Einrichtungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 114-276726
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Vergabe_VD-06.2020
Titel: Vergabe von Video- und Audiodolmetschleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LingaTel GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 980392.12 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 679 300 💰
“Angebote sind:
— ausschließlich und vollständig elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes unter www.evergabe-online.de abzugeben,
— mit allen...”
Angebote sind:
— ausschließlich und vollständig elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes unter www.evergabe-online.de abzugeben,
— mit allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Bei nicht in deutscher Sprache verfassten Nachweisen, Bescheinigungen oder Erklärungen ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung des jeweiligen Dokuments in deutscher Sprache einzureichen,
— soweit Abweichungen nicht ausdrücklich zugelassen, ausschließlich unter Verwendung der bereit gestellten Formulare zur erstellen und einzureichen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
— gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
— den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 138-367707 (2021-07-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH”
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Thüringen
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 14
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 138-367707
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 679 300 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 261 557 💰
Quelle: OJS 2022/S 241-696127 (2022-12-09)