Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Beschäftigtenzahl
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens; es wird bestätigt, dass im Unternehmen im letzten Geschäftsjahr mehr als 50 Beschäftigte tätig waren (Mindestanforderung an die Eignung).
Im Fall einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe wird bestätigt, dass in den zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also in Summe) mehr als 50 festangestellte Mitarbeiter tätig waren (Mindestanforderung an die Eignung).
2. Referenzen
Die Vergabestelle erwartet mindestens 3 vergleichbare Referenzen, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden.
Folgende Mindestanforderungen gelten für alle eingereichten Referenzen:
— Eine Referenzbezeichnung,
— Es ist anzugeben, von welchem Unternehmen die Referenz eingebracht wird (z. B. „Bewerber“ / „dritten Unternehmen“ / „Mitglied einer Bewerbergemeinschaft“),
— Der Name des die Referenz einbringenden Unternehmens ist anzugeben,
— Name und Anschrift des Auftraggebers ist anzugeben,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber ist anzugeben,
— Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Ansprechpartners beim Auftraggeber ist anzugeben,
— Ausführungszeitraum ist anzugeben,
— Kurze Beschreibung (maximal 2 Seiten A4) der Referenz und Darlegung der Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Vergabevorhaben,
— Ende der Ausführungszeit muss noch nicht erreicht sein oder innerhalb der letzten beiden Jahre liegen,
— Der Auftragswert größer als 200 T EUR.
Folgende Mindestanforderung muss für mindestens eine der eingereichten Referenzen gelten:
— Referenz wurde im Gesundheitswesen erbracht.
3. Zertifizierungen zur Qualitätssicherung
Der Bieter muss ein Qualitätsmanagementsystem einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht, und dieses gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Das Zertifikat ist dem Angebot beizulegen (Ausschlusskriterium).
Sollte der Bieter nicht selbst zertifiziert sein, besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe. Wenn ein benanntes drittes Unternehmen über die Zertifizierung verfügt, ist dies für die Feststellung der Eignung ausreichend. Im Fall einer Bietergemeinschaft reicht es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft über die Zertifizierung verfügt.