Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen,
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert,
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen,
d) Zusicherung, dass die Umsetzung in Form einer Gesamt- bzw. Paketlösung erfolgt,
e) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber sowie der thematischen Schwerpunkte,
f) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag in Bezug auf vertragliche Fragen erreichbar ist,
g) Zusicherung einer festen erreichbaren Ansprechpartner/-in für fachliche Abstimmungen und regelmäßigen Austausch,
h) Zusicherung, dass die Konzeptionierung und Implementierung zum angestrebten Vertragsschluss leistbar ist,
i) Zusicherung, dass bei Auftragserteilung ausschließlich weibliche Dolmetscherinnen zum Einsatz kommen,
j) Zusicherung, dass der Service 24/7 kontinuierlich für alle beauftragten Sprachen binnen 60 Sekunden zur Verfügung steht,
k) Zusicherung, dass keine künstliche Intelligenz eingesetzt wird,
l) Zusicherung, dass die Übersetzung konsekutiv erfolgt,
m) Zusicherung, dass die in der Leistungsbeschreibung unter Punkt II.1) geforderten Sprachen angeboten werden können und das Angebot bei Bedarf zeitnah um weitere Sprachen erweitert werden kann,
n) Zusicherung, dass die technische Umsetzung ohne Fremdsoftware gewährleistet wird,
o) Zusicherung, dass eine deutsche Festnetznummer für die zentrale Anwahl der zu dolmetschenden Sprachen oder eine deutsche Festnetznummer für jede zu dolmetschende Sprache (je nach technischer Umsetzung) bereitgestellt wird,
p) Zusicherung, dass zur Leistungserbringung,
q) genügend Dolmetscherinnen in 24/7 zur Verfügung stehen,
r) Zusicherung, dass ein Ausfallmanagement bei Störungen (technisch/ personell) besteht,
s) Zusicherung, dass ein qualifizierter Datenschutz zu den Gesprächen und Inhalten erfüllt wird,
t) Nachweis von Kenntnissen der eingesetzten Dolmetscherinnen zu den Unterstützungssystemen und Abläufen im Themenfeld,
u) Nachweis der beruflichen Qualifikation und qualifizierenden Merkmalen wie unter Punkt III. der Leistungsbeschreibung erläutert,
v) Bestätigung, dass eine getrennte Abrechnung mit dem BAFzA nach Kosten für beide Hilfetelefone erfolgt.
w) Bestätigung, dass die technischen Vorrausetzungen erfüllt werden,
x) Zusicherung der Bereitschaft eine verifizierende Teststellung vor Zuschlagserteilung zur Verfügung zu stellen.