Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die kumulativ die folgenden Merkmale aufweisen:
o Erstellung von zwei Gebärdensprachfilmen für die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen)
o Auftragswert von 15.000 € (netto)
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. An-gaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nach-weis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebots-schluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben kön-nen (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Angabe zu Fachkräften
Bitte geben Sie die Anzahl der Fachkräfte nebst Ihrer namentlichen Benennung an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es ist mindestens
• eine/ein hörende/r Gebärdendolmetscher/-in als Fachkraft anzugeben, die/der über einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss als Gebärdensprachdolmetscher/-in, oder eine nachgewiesene abgeschlossene Berufsausbildung als Gebärdensprachdolmetscher/-in oder eine staatliche Anerkennung als Gebärdensprachdolmetscher/-in verfügt
und
• eine/ein gehörlose/r Gebärdensprachdolmetscher/-in, die /der über einen Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung in der Gebärdensprache, als Bachelor of Arts in Gebärdensprache, oder als staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher/-in, oder staatlich geprüfter Dolmetscher/-in für Schriftdeutsch verfügt oder staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdozent/-in ist.
Qualitätssicherung
Es wird eine Qualitätssicherung gemäß DIN EN 17100 oder gleichwertig verlangt.