Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zu Fachkräften:
Bitte geben Sie die Anzahl sowie jeweils ein personenbezogenes Qualifikationsprofil der Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. (die Eigenerklärung_Qualifikationsprofile_Mitarbeiternde ist vom Bieter selbst zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen).
Zu den Qualifikationsprofilen sind folgende Angaben zu machen:
1. vorgesehen für welche in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Tätigkeit,
2. Qualifikation,
3. die eingesetzten Mitarbeitenden und dessen Vertretung müssen eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift als Muttersprachler oder auf der Niveaustufe C2 gem. "Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)" (oder gleichwertig) vorweisen können.
Auf eine namentliche Bezeichnung der eingeplanten Personen kann im Angebot verzichtet werden. Die Vergabestelle wird die namentliche Nennung der den Qualifikationsprofilen zugeordneten Mitarbeiter, sowie ggf. Nachweise über deren Qualifikation zur Verifizierung der Angaben vor einer Zuschlagsentscheidung anfordern.
Die von der Auftragnehmerin für die Leistung eingesetzten Mitarbeitenden müssen die im Folgenden genannten Qualifikationsvorgaben erfüllen:
• Berufserfahrung in der Erstellung von Texten und/oder Abbildungen in Leichter Sprache von mindestens 3 Jahren
• Nennung von min. zwei abgeschlossenen Projekt, um Berufserfahrung in der Erstellung von Texten und/oder Abbildungen in Leichter Sprache nachzuweisen.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale kumulativ aufweisen (d. h. alle Merkmale müssen je Referenz vorliegen):
- Erfahrung bei der Übersetzung bzw. Erstellung von Texten in Leichter Sprache
- Erfahrung hinsichtlich der Herstellung/Gestaltung von Bildern, Symbolen, Zeichnung in Leichter Sprache
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Mindestens eine der vier geforderten Referenzen muss für die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen) erbracht worden sein.
Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).