Aufgrund des unterschiedlichen Adressatenkreises der Antragsberechtigten/Antragserfassenden hat sich bei der Bearbeitung von Anliegen im Kontext der Antragstellung ein arbeitsteiliges System etabliert: Die „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ unterstützt primär prüfende Dritte i. S. v. § 3 StBerG bei Nachfragen im Zuge der Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen im Namen von Antragstellenden (Antragserfassende). Dieser Personenkreis der Antragserfassenden richtet seine Anliegen an die „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“. Komplementär dazu sind Unterstützungsleistungen eines „Expertendesk“ zu erbringen. Dieser bearbeitet im Binnenverhältnis mit der „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ inhaltlich anspruchsvollere Anliegen, die ggf. im Rahmen der konkreten Auslegung bestehender Regelungen oder im Falle von Regulierungslücken auch die Abstimmung einzelner Anliegen mit dem öffentlichen Auftraggeber erfordern. Der „Expertendesk“ unterstützt zudem überwiegend schriftlich die „Corona-Hotline für Direktantragstellende“ eines anderen Dienstleisters bei der Klärung inhaltlich komplexer Anliegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Telefonzentraldienste
Referenznummer: 17104/004-21#014
Kurze Beschreibung:
Aufgrund des unterschiedlichen Adressatenkreises der Antragsberechtigten/Antragserfassenden hat sich bei der Bearbeitung von Anliegen im Kontext der Antragstellung ein arbeitsteiliges System etabliert: Die „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ unterstützt primär prüfende Dritte i. S. v. § 3 StBerG bei Nachfragen im Zuge der Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen im Namen von Antragstellenden (Antragserfassende). Dieser Personenkreis der Antragserfassenden richtet seine Anliegen an die „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“. Komplementär dazu sind Unterstützungsleistungen eines „Expertendesk“ zu erbringen. Dieser bearbeitet im Binnenverhältnis mit der „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ inhaltlich anspruchsvollere Anliegen, die ggf. im Rahmen der konkreten Auslegung bestehender Regelungen oder im Falle von Regulierungslücken auch die Abstimmung einzelner Anliegen mit dem öffentlichen Auftraggeber erfordern. Der „Expertendesk“ unterstützt zudem überwiegend schriftlich die „Corona-Hotline für Direktantragstellende“ eines anderen Dienstleisters bei der Klärung inhaltlich komplexer Anliegen.
Aufgrund des unterschiedlichen Adressatenkreises der Antragsberechtigten/Antragserfassenden hat sich bei der Bearbeitung von Anliegen im Kontext der Antragstellung ein arbeitsteiliges System etabliert: Die „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ unterstützt primär prüfende Dritte i. S. v. § 3 StBerG bei Nachfragen im Zuge der Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen im Namen von Antragstellenden (Antragserfassende). Dieser Personenkreis der Antragserfassenden richtet seine Anliegen an die „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“. Komplementär dazu sind Unterstützungsleistungen eines „Expertendesk“ zu erbringen. Dieser bearbeitet im Binnenverhältnis mit der „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ inhaltlich anspruchsvollere Anliegen, die ggf. im Rahmen der konkreten Auslegung bestehender Regelungen oder im Falle von Regulierungslücken auch die Abstimmung einzelner Anliegen mit dem öffentlichen Auftraggeber erfordern. Der „Expertendesk“ unterstützt zudem überwiegend schriftlich die „Corona-Hotline für Direktantragstellende“ eines anderen Dienstleisters bei der Klärung inhaltlich komplexer Anliegen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telefonzentraldienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Aufgrund der hauptsächlich aufwandsabhängigen Vergütung und des nur mit erheblicher Unsicherheit prognostizierbaren tatsächlichen Aufwandes wurde der Auftragsschätzwert (II.1.5 und II.2.6) auf 30-36. Mio. Euro netto geschätzt und der sich daraus ergebende Durchschnitt (33 Mio. Euro netto) angegeben.
Aufgrund der hauptsächlich aufwandsabhängigen Vergütung und des nur mit erheblicher Unsicherheit prognostizierbaren tatsächlichen Aufwandes wurde der Auftragsschätzwert (II.1.5 und II.2.6) auf 30-36. Mio. Euro netto geschätzt und der sich daraus ergebende Durchschnitt (33 Mio. Euro netto) angegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 33 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Hauptleistungen:
— Es ist die Einrichtung einer „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ vorzusehen. Es werden Anfragen zur Beantragung und Schlussabrechnung von Corona-Hilfsmaßnahmen in deutscher Sprache mündlich und schriftlich bearbeitet. Zur Bearbeitung der Anfragen stellen der Auftraggeber sowie die mit der Bereitstellung des Antragsmanagementsystems betrauten Dienstleister alle erforderlichen Informationen (u. a. Leitfäden, FAQ) zur Verfügung. Es sind nach Bedarf bis zu 40 VZÄ für den Regebetrieb vorzusehen und anzubieten,
— Es ist die Einrichtung einer „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ vorzusehen. Es werden Anfragen zur Beantragung und Schlussabrechnung von Corona-Hilfsmaßnahmen in deutscher Sprache mündlich und schriftlich bearbeitet. Zur Bearbeitung der Anfragen stellen der Auftraggeber sowie die mit der Bereitstellung des Antragsmanagementsystems betrauten Dienstleister alle erforderlichen Informationen (u. a. Leitfäden, FAQ) zur Verfügung. Es sind nach Bedarf bis zu 40 VZÄ für den Regebetrieb vorzusehen und anzubieten,
— Es ist zudem ein „Expertendesk“ einzurichten. Die „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ leitet intern besondere, einzelfall- und fachspezifische Anliegen zur vorrangig schriftlichen Bearbeitung an den „Expertendesk“ weiter. Dieser unterstützt zudem ebenfalls überwiegend schriftlich die „Corona-Hotline für die Direktantragstellenden“ bei schwierigen Anfragen. Es sind nach Bedarf im Regelbetrieb bis zu 20 VZÄ vorzusehen und anzubieten.
— Es ist zudem ein „Expertendesk“ einzurichten. Die „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ leitet intern besondere, einzelfall- und fachspezifische Anliegen zur vorrangig schriftlichen Bearbeitung an den „Expertendesk“ weiter. Dieser unterstützt zudem ebenfalls überwiegend schriftlich die „Corona-Hotline für die Direktantragstellenden“ bei schwierigen Anfragen. Es sind nach Bedarf im Regelbetrieb bis zu 20 VZÄ vorzusehen und anzubieten.
Die Leistungen der „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ und des „Expertendesk“ werden – sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart – in den Zeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erbracht. An Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen erfolgt im Regelfall keine Leistungserbringung. Ausnahmen im Einzelfall sind ggf. bei Bedarf zwischen den Vertragsparteien separat abzustimmen.
Die Leistungen der „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ und des „Expertendesk“ werden – sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart – in den Zeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erbracht. An Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen erfolgt im Regelfall keine Leistungserbringung. Ausnahmen im Einzelfall sind ggf. bei Bedarf zwischen den Vertragsparteien separat abzustimmen.
Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer bei Bedarf mögliche (= optionale) Zusatzleistungen, wie in der Leistungsbeschreibung angegeben.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 33 000 000 EUR 💰
Dauer: 10 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann maximal zweimal um jeweils höchstens 6 Monate verlängert werden (2 Verlängerungsoptionen).
Beschreibung der Optionen:
— Aufstockung der Personalkapazität für die Expertenhotline,
— Aufstockung der Personalkapazität für den Expertendesk,
— Beratungsleistungen zu Fortschreibung, Abwicklung und Schlussabrechnung der Corona-Hilfsprogramme (insbesondere handels- und steuerrechtliche Aspekte).
Zusätzliche Informationen:
Aufgrund der hauptsächlich aufwandsabhängigen Vergütung und des nur mit erheblicher Unsicherheit prognostizierbaren tatsächlichen Aufwandes wurde der Auftragsschätzwert (II.1.5 und II.2.6) auf 30-36. Mio. Euro netto geschätzt und der sich daraus ergebende Durchschnitt (33 Mio. Euro netto) angegeben.
Aufgrund der hauptsächlich aufwandsabhängigen Vergütung und des nur mit erheblicher Unsicherheit prognostizierbaren tatsächlichen Aufwandes wurde der Auftragsschätzwert (II.1.5 und II.2.6) auf 30-36. Mio. Euro netto geschätzt und der sich daraus ergebende Durchschnitt (33 Mio. Euro netto) angegeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Ausdruck, d. h. nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist, der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist, in Deutschland das Handelsregister. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Aktueller Ausdruck, d. h. nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist, der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist, in Deutschland das Handelsregister. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten, Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
— Mindestjahresumsatz
Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mindestens 5.000.000,00 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die durchschnittlichen Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengerechnet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mindestens 5.000.000,00 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die durchschnittlichen Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengerechnet werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Ausreichendes Personal
Mindestanforderung: Mindestens 50 fest angestellte Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen können summiert werden) mit einer für den Schwerpunkt des zu vergebenden Auftrags relevanten Qualifikation – ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
Mindestanforderung: Mindestens 50 fest angestellte Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen können summiert werden) mit einer für den Schwerpunkt des zu vergebenden Auftrags relevanten Qualifikation – ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
— Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
— Fachkunde und Erfahrung
Mindestanforderung:
Erfahrungen und Kenntnisse gemäß den folgenden Kriterien:
— Kriterium 1: Referenzauftrag, der die Leistungserbringung eines "CallCenter" (Bearbeitung mündlicher und schriftlicher Anfragen) beinhaltet,
— Kriterium 2: Referenzauftrag, der die Erbringung von "Informations-/Auskunftsdienstleistungen zu Rechtsanwendung und -auslegung in den Bereichen Finanzen/Steuern/Wirtschaft" vorsieht,
— Kriterium 3: Referenzauftrag, der die Erbringung von "Beratungsleistungen in den Bereichen Finanzen/Steuern/Wirtschaft" beinhaltet,
— Kriterium 4: Referenzauftrag allgemein im Bereich Dienstleistungen für einen „Öffentlichen Auftraggeber“ (z. B. Bund, Land, Kommune).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausführungsbedingungen: Siehe Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung sowie Ziffer 3.4 der Verfahrensbeschreibung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (siehe Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (siehe Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat IB6 (Vergaberecht, Vergabeprüfstelle)
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: buero.ib6@bmwi.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bmwi.bund.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 127-337280 (2021-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund des unterschiedlichen Adressatenkreises der Antragsberechtigten/Antragserfassenden hat sich bei der Bearbeitung von Anliegen im Kontext der Antragstellung ein arbeitsteiliges System etabliert: Die "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" unterstützt primär prüfende Dritte i. S. v. § 3 StBerG bei Nachfragen im Zuge der Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen im Namen von Antragstellenden (Antragserfassende). Dieser Personenkreis der Antragserfassenden richtet seine Anliegen an die "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte". Komplementär dazu sind Unterstützungsleistungen eines "Expertendesk" zu erbringen. Dieser bearbeitet im Binnenverhältnis mit der "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" inhaltlich anspruchsvollere Anliegen, die ggf. im Rahmen der konkreten Auslegung bestehender Regelungen oder im Falle von Regulierungslücken auch die Abstimmung einzelner Anliegen mit dem öffentlichen Auftraggeber erfordern. Der "Expertendesk" unterstützt zudem überwiegend schriftlich die "Corona-Hotline für Direktantragstellende" eines anderen Dienstleisters bei der Klärung inhaltlich komplexer Anliegen.
Aufgrund des unterschiedlichen Adressatenkreises der Antragsberechtigten/Antragserfassenden hat sich bei der Bearbeitung von Anliegen im Kontext der Antragstellung ein arbeitsteiliges System etabliert: Die "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" unterstützt primär prüfende Dritte i. S. v. § 3 StBerG bei Nachfragen im Zuge der Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen im Namen von Antragstellenden (Antragserfassende). Dieser Personenkreis der Antragserfassenden richtet seine Anliegen an die "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte". Komplementär dazu sind Unterstützungsleistungen eines "Expertendesk" zu erbringen. Dieser bearbeitet im Binnenverhältnis mit der "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" inhaltlich anspruchsvollere Anliegen, die ggf. im Rahmen der konkreten Auslegung bestehender Regelungen oder im Falle von Regulierungslücken auch die Abstimmung einzelner Anliegen mit dem öffentlichen Auftraggeber erfordern. Der "Expertendesk" unterstützt zudem überwiegend schriftlich die "Corona-Hotline für Direktantragstellende" eines anderen Dienstleisters bei der Klärung inhaltlich komplexer Anliegen.
Gesamtwert des Auftrags: 24 973 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die unter II.2.5) angegebenen Qualitätskriterien fließen insgesamt zu 70% in die Berechnung der Gesamtpunktzahl ein. Die zu den einzelnen Qualitätskriterien angegebenen Gewichtungsfaktoren stellen die Gewichtung der Qualitätskriterien untereinander innerhalb dieser 70% dar und ergeben daher insgesamt 100%.
Die unter II.2.5) angegebenen Qualitätskriterien fließen insgesamt zu 70% in die Berechnung der Gesamtpunktzahl ein. Die zu den einzelnen Qualitätskriterien angegebenen Gewichtungsfaktoren stellen die Gewichtung der Qualitätskriterien untereinander innerhalb dieser 70% dar und ergeben daher insgesamt 100%.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Es ist die Einrichtung einer "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" vorzusehen. Es werden Anfragen zur Beantragung und Schlussabrechnung von Corona-Hilfsmaßnahmen in deutscher Sprache mündlich und schriftlich bearbeitet. Zur Bearbeitung der Anfragen stellen der Auftraggeber sowie die mit der Bereitstellung des Antragsmanagementsystems betrauten Dienstleister alle erforderlichen Informationen (u. a. Leitfäden, FAQ) zur Verfügung. Es sind nach Bedarf bis zu 40 VZÄ für den Regebetrieb vorzusehen und anzubieten.
- Es ist die Einrichtung einer "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" vorzusehen. Es werden Anfragen zur Beantragung und Schlussabrechnung von Corona-Hilfsmaßnahmen in deutscher Sprache mündlich und schriftlich bearbeitet. Zur Bearbeitung der Anfragen stellen der Auftraggeber sowie die mit der Bereitstellung des Antragsmanagementsystems betrauten Dienstleister alle erforderlichen Informationen (u. a. Leitfäden, FAQ) zur Verfügung. Es sind nach Bedarf bis zu 40 VZÄ für den Regebetrieb vorzusehen und anzubieten.
- Es ist zudem ein "Expertendesk" einzurichten. Die "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" leitet intern besondere, einzelfall- und fachspezifische Anliegen zur vorrangig schriftlichen Bearbeitung an den "Expertendesk" weiter. Dieser unterstützt zudem ebenfalls überwiegend schriftlich die "Corona-Hotline für die Direktantragstellenden" bei schwierigen Anfragen. Es sind nach Bedarf im Regelbetrieb bis zu 20 VZÄ vorzusehen und anzubieten.
- Es ist zudem ein "Expertendesk" einzurichten. Die "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" leitet intern besondere, einzelfall- und fachspezifische Anliegen zur vorrangig schriftlichen Bearbeitung an den "Expertendesk" weiter. Dieser unterstützt zudem ebenfalls überwiegend schriftlich die "Corona-Hotline für die Direktantragstellenden" bei schwierigen Anfragen. Es sind nach Bedarf im Regelbetrieb bis zu 20 VZÄ vorzusehen und anzubieten.
Die Leistungen der "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ und des „Expertendesk" werden - sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart - in den Zeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erbracht. An Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen erfolgt im Regelfall keine Leistungserbringung. Ausnahmen im Einzelfall sind ggf. bei Bedarf
Die Leistungen der "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ und des „Expertendesk" werden - sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart - in den Zeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erbracht. An Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen erfolgt im Regelfall keine Leistungserbringung. Ausnahmen im Einzelfall sind ggf. bei Bedarf
zwischen den Vertragsparteien separat abzustimmen.
Beschreibung der Optionen:
- Aufstockung der Personalkapazität für die Expertenhotline
- Aufstockung der Personalkapazität für den Expertendesk
- Beratungsleistungen zu Fortschreibung, Abwicklung und Schlussabrechnung der Corona-Hilfsprogramme (insbesondere handels- und steuerrechtliche Aspekte)
Zusätzliche Informationen:
Die unter II.2.5) angegebenen Qualitätskriterien fließen insgesamt zu 70% in die Berechnung der Gesamtpunktzahl ein. Die zu den einzelnen Qualitätskriterien angegebenen Gewichtungsfaktoren stellen die Gewichtung der Qualitätskriterien untereinander innerhalb dieser 70% dar und ergeben daher insgesamt 100%.
Die unter II.2.5) angegebenen Qualitätskriterien fließen insgesamt zu 70% in die Berechnung der Gesamtpunktzahl ein. Die zu den einzelnen Qualitätskriterien angegebenen Gewichtungsfaktoren stellen die Gewichtung der Qualitätskriterien untereinander innerhalb dieser 70% dar und ergeben daher insgesamt 100%.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-31 📅
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 24 973 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat Z-FV-VG - Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat IB6 (Vergaberecht, Vergabeprüfstelle)
Quelle: OJS 2021/S 171-446867 (2021-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Expertenhotline für prüfende Dritte im Rahmen der Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes(´Corona-Expertenhotline´)
Kurze Beschreibung:
Aufgrund des unterschiedlichen Adressatenkreises der Antragsberechtigten /Antragserfassenden hat sich bei der Bearbeitung von Anliegen im Kontext der Antragstellung ein arbeitsteiliges System etabliert: Die "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" unterstützt primär prüfende Dritte i. S. v. § 3 StBerG bei Nachfragen im Zuge der Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen im Namen von Antragstellenden (Antragserfassende). Dieser Personenkreis der Antragserfassenden richtet seine Anliegen an die "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte". Komplementär dazu sind Unterstützungsleistungen eines "Expertendesk" zu erbringen. Dieser bearbeitet im Binnenverhältnis mit der "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" inhaltlich anspruchsvollere
Anliegen, die ggf. im Rahmen der konkreten Auslegung bestehender Regelungen oder im Falle von Regulierungslücken auch die Abstimmung einzelner Anliegen mit dem öffentlichen Auftraggeber erfordern. Der "Expertendesk" unterstützt zudem überwiegend schriftlich die "Corona-Hotline für Direktantragstellende" eines anderen Dienstleisters bei der Klärung inhaltlich komplexer Anliegen.
Aufgrund des unterschiedlichen Adressatenkreises der Antragsberechtigten /Antragserfassenden hat sich bei der Bearbeitung von Anliegen im Kontext der Antragstellung ein arbeitsteiliges System etabliert: Die "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" unterstützt primär prüfende Dritte i. S. v. § 3 StBerG bei Nachfragen im Zuge der Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen im Namen von Antragstellenden (Antragserfassende). Dieser Personenkreis der Antragserfassenden richtet seine Anliegen an die "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte". Komplementär dazu sind Unterstützungsleistungen eines "Expertendesk" zu erbringen. Dieser bearbeitet im Binnenverhältnis mit der "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" inhaltlich anspruchsvollere
Anliegen, die ggf. im Rahmen der konkreten Auslegung bestehender Regelungen oder im Falle von Regulierungslücken auch die Abstimmung einzelner Anliegen mit dem öffentlichen Auftraggeber erfordern. Der "Expertendesk" unterstützt zudem überwiegend schriftlich die "Corona-Hotline für Direktantragstellende" eines anderen Dienstleisters bei der Klärung inhaltlich komplexer Anliegen.
Produkte/Dienstleistungen: Telefonzentraldienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: 17104/004-21#014
Titel: Expertenhotline für prüfende Dritte im Rahmen der Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes (´Corona-Expertenhotline´)
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Hauptleistungen:
- Es ist die Einrichtung einer "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" vorzusehen. Es werden Anfragen zur Beantragung und Schlussabrechnung von Corona-Hilfsmaßnahmen in deutscher Sprache mündlich und schriftlich bearbeitet. Zur Bearbeitung der Anfragen stellen der Auftraggeber sowie die mit der Bereitstellung des Antragsmanagementsystems betrauten Dienstleister alle erforderlichen Informationen (u. a. Leitfäden, FAQ) zur Verfügung. Es sind nach Bedarf bis zu 40 VZÄ für den Regebetrieb vorzusehen und anzubieten.
- Es ist zudem ein "Expertendesk" einzurichten. Die "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" leitet intern besondere, einzelfall- und fachspezifische Anliegen zur vorrangig schriftlichen Bearbeitung an den "Expertendesk" weiter. Dieser unterstützt zudem ebenfalls überwiegend schriftlich die "Corona-Hotline für die Direktantragstellenden" bei schwierigen Anfragen. Es sind nach Bedarf im Regelbetrieb bis zu 20 VZÄ vorzusehen und anzubieten.
Die Leistungen der "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ und des „Expertendesk" werden - sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart - in den Zeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erbracht. An Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen erfolgt im Regelfall keine Leistungserbringung. Ausnahmen
im Einzelfall sind ggf. bei Bedarf zwischen den Vertragsparteien separat abzustimmen.
Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer bei Bedarf mögliche (= optionale) Zusatzleistungen, wie in der Leistungsbeschreibung angegeben.
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Hauptleistungen:
- Es ist die Einrichtung einer "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" vorzusehen. Es werden Anfragen zur Beantragung und Schlussabrechnung von Corona-Hilfsmaßnahmen in deutscher Sprache mündlich und schriftlich bearbeitet. Zur Bearbeitung der Anfragen stellen der Auftraggeber sowie die mit der Bereitstellung des Antragsmanagementsystems betrauten Dienstleister alle erforderlichen Informationen (u. a. Leitfäden, FAQ) zur Verfügung. Es sind nach Bedarf bis zu 40 VZÄ für den Regebetrieb vorzusehen und anzubieten.
- Es ist zudem ein "Expertendesk" einzurichten. Die "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" leitet intern besondere, einzelfall- und fachspezifische Anliegen zur vorrangig schriftlichen Bearbeitung an den "Expertendesk" weiter. Dieser unterstützt zudem ebenfalls überwiegend schriftlich die "Corona-Hotline für die Direktantragstellenden" bei schwierigen Anfragen. Es sind nach Bedarf im Regelbetrieb bis zu 20 VZÄ vorzusehen und anzubieten.
Die Leistungen der "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ und des „Expertendesk" werden - sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart - in den Zeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erbracht. An Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen erfolgt im Regelfall keine Leistungserbringung. Ausnahmen
im Einzelfall sind ggf. bei Bedarf zwischen den Vertragsparteien separat abzustimmen.
Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer bei Bedarf mögliche (= optionale) Zusatzleistungen, wie in der Leistungsbeschreibung angegeben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Teil 4 des GWB (§§ 97 ff.) und § 15 VgV
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag-01
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 497 300 000 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nationale Registrierungsnummer: HRB 106191 B (AG Charlottenburg)
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: information@kpmg.de📧
Telefon: +49 30 2068 0📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK Z-FV-Vg Vergabestelle
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.de📧
Telefon: 0000📞 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de📧
Telefon: +49 (0)2289499-0📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-19+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Corona-Expertenhotline begleitet primär prüfende Dritte (i.d.R. Steuerberaterinnen und -berater) im Zuge der Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes im Auftrag von betroffenen Wirtschaftsteilnehmern. Die aktive Antragsphase endete zum 15.06.2022 mit Ablauf der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV. Die Leistungen der Corona-Expertenhotline werden nun vorrangig – wie vertraglich vorgesehen – im Rahmen der Einreichung der Schlussabrechnung der Programmlinien Überbrückungshilfe I-III sowie November-/ Dezemberhilfe (Paket 1) und Überbrückungshilfe III Plus sowie IV (Paket 2) erbracht. Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung über prüfende Dritte wurde letztmalig bis zum 31. Januar 2024 mit einer Verlängerungsoption bis zum 30. September 2024 verlängert.
Aufgrund von Verlängerungen der Förderzeiträume, für die Einreichung der Schlussabrechnung und der Fristverlängerungen im Antragsverfahren besteht über den 30.06.2024 hinaus weiterhin Bedarf an Dienstleistungen für die Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte.
Die Corona-Expertenhotline begleitet primär prüfende Dritte (i.d.R. Steuerberaterinnen und -berater) im Zuge der Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes im Auftrag von betroffenen Wirtschaftsteilnehmern. Die aktive Antragsphase endete zum 15.06.2022 mit Ablauf der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV. Die Leistungen der Corona-Expertenhotline werden nun vorrangig – wie vertraglich vorgesehen – im Rahmen der Einreichung der Schlussabrechnung der Programmlinien Überbrückungshilfe I-III sowie November-/ Dezemberhilfe (Paket 1) und Überbrückungshilfe III Plus sowie IV (Paket 2) erbracht. Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung über prüfende Dritte wurde letztmalig bis zum 31. Januar 2024 mit einer Verlängerungsoption bis zum 30. September 2024 verlängert.
Aufgrund von Verlängerungen der Förderzeiträume, für die Einreichung der Schlussabrechnung und der Fristverlängerungen im Antragsverfahren besteht über den 30.06.2024 hinaus weiterhin Bedarf an Dienstleistungen für die Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text: 4. Auftragsänderung - Aufstockung gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB
Quelle: OJS 2024/S 141-439011 (2024-07-19)