Auftragsbekanntmachung (2021-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Elektroanlagen
Referenznummer: Ax-2021-0001
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der EMSR-Technik für die Kläranlage Niederbrechen bestehend aus den folgenden wesentlichen Leistungen:
— Niederspannungshauptverteilung, 2 000 A (8 Schaltfelder),
— Niederspannungsverteilung Biologische Reinigung (16 Schaltfelder),
— Niederspannungsverteilung MSE/Faulung (12 Schaltfelder),
— Niederspannungsverteilung USV-Anlage (4 Schaltfelder),
— Niederspannungsverteilung Beleuchtung und Steckdosen (6 Schaltfelder),
— USV-Anlagen, 20 kVA (2 Anlagen),
— Automatisierungsstationen (4 A-Stationen),
— Messtechnik für den Anlagenbereich Wasser- u. Schlammweg (NH4, NO3, MID, Füllstand, Druck, TS-Messung, Temperatur),
— Kabel- und Leitungsinstallation und Installationsmaterial für ca. 90 Antriebe,
— örtliche Bediengeräte für ca. 90 Antriebe,
— Beleuchtungs- und Steckdoseninstallation für Betriebsgebäude, Technikgebäude u. Anlagenbereich Wasser- und Schlammweg,
— Blitzschutz u. Potenialausgleich für den Anlagenbereich Wasser- und Schlammweg.
— Niederspannungsverteilung Beleuchtung und Steckdosen (6 Schaltfelder),
— USV-Anlagen, 20 kVA (2 Anlagen),
— Automatisierungsstationen (4 A-Stationen),
— Messtechnik für den Anlagenbereich Wasser- u. Schlammweg (NH4, NO3, MID, Füllstand, Druck, TS-Messung, Temperatur),
— Kabel- und Leitungsinstallation und Installationsmaterial für ca. 90 Antriebe,
— örtliche Bediengeräte für ca. 90 Antriebe,
— Beleuchtungs- und Steckdoseninstallation für Betriebsgebäude, Technikgebäude u. Anlagenbereich Wasser- und Schlammweg,
— Blitzschutz u. Potenialausgleich für den Anlagenbereich Wasser- und Schlammweg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Elektroanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schaltanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Limburg-Weilburg
🏙️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Beurteilung der Befähigung und Eignung sind durch den Bieter Nachweise entsprechend § 6a EU Nr. 1 beizubringen:
a) Nachweis der Anmeldung/Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle am Sitz oder Wohnsitz des Unternehmens,
b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. (1) Pkt. 1-10, Abs. (4) Pkt. 1-2 und Abs. (6) Pkt. 1-8 VOB/A,
c) Nachweis über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen.
Die durch den Bieter vorzulegende Nachweise und Erklärungen können entsprechend § 6b EU Abs. (1) VOB/A durch Einzelnachweise oder auf dem Wege einer Präqualifikation erbracht werden.
Bei Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben ist die Eintragung in ein gleichwertiges PQ-Verzeichnis eines anderen Mitgliedstaates als Nachweis zulässig. Der AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. (1) VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Bei Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben ist die Eintragung in ein gleichwertiges PQ-Verzeichnis eines anderen Mitgliedstaates als Nachweis zulässig. Der AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. (1) VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der Eignung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind durch den Bieter Nachweise entsprechend § 6a EU Nr. 2 a), b) und c) VOB/A beizubringen.
Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss mind. 2 800 000 EUR/Jahr betragen, der Umsatz bezogen auf die besondere Leistungsart des Gegenstandes der Vergabe muss mind. 1 800 000 EUR/Jahr betragen, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Die durch den Bieter vorzulegende Nachweise und Erklärungen können entsprechend § 6b EU Abs. (1) VOB/A durch Einzelnachweise oder auf dem Wege einer Präqualifikation erbracht werden.
Bei Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben ist die Eintragung in ein gleichwertiges PQ-Verzeichnis eines anderen Mitgliedstaates als Nachweis zulässig.
Der AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. (1) VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind durch den Bieter mit dem Angebot Nachweise entsprechend § 6a EU Nr. 3 a), b), c) sowie g), h) und i) VOB/A beizubringen:
Die durch den Bieter vorzulegende Nachweise und Erklärungen können entsprechend § 6b EU Abs. (1) VOB/A durch Einzelnachweise oder auf dem Wege einer Präqualifikation erbracht werden.
Bei Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben ist die Eintragung in ein gleichwertiges PQ-Verzeichnis eines anderen Mitgliedstaates als Nachweis zulässig.
Ein Bewerber oder Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Zur Beurteilung der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt § 6d EU Abs. (1) -(4).
Der AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. (1) VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-06 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)