Beschreibung der Beschaffung
Prüfung der Jahresabschlüsse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Haushaltsgrundsätze-Gesetz (HGrG) – Jahre 2021 bis 2025 – für folgende Unternehmen:
— Medizinische Hochschule Hannover – Landesbetrieb nach § 26 LHO, Hannover,
— Körperschaftsvermögen der Medizinische Hochschule Hannover KdöR, Hannover,
— Ambulanzzentrum der MHH GmbH, Hannover,
— Medizinische Hochschule Hannover Service GmbH, Hannover,
— Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation gGmbH, Hannover,
— HBG Hochschulmedizin Bau- und Gebäudemanagement Hannover GmbH,
— Stiftung Georg-August-Universität Göttingen,
— Universitätsmedizin Göttingen,
— Universität Göttingen,
— UMG Gastronomie GmbH,
— UMG Klinikservice GmbH,
— UMG facilities GmbH,
— Universitätsenergie Göttingen GmbH,
— Baugesellschaft UMG GmbH.
Die Ausschreibung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2021 bis einschließlich 2025 für die Medizinische Hochschule Hannover, Hannover, einschließlich der Beteiligungen, für die Stiftung Georg-August-Universität Göttingen, Göttingen, und für die Universitätsmedizin Göttingen, Göttingen, einschließlich der Beteiligungen.
Die Jahresabschlussprüfung unter Einbeziehung der Buchführung und der Lageberichte ist nach den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen. Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG), die Bilanzierungsrichtlinie des MWK, die geltenden Bestimmungen des HGB und der KHBV, die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) nebst Verwaltungsvorschriften sind zu berücksichtigen. Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Testat sowie ein Prüfbericht nach den Grundsätzen des IDW Prüfungsstandard 450 zu erteilen. Neben den Druckexemplaren sind jeweils auch PDF-Dateien zu erstellen.
Die Prüfung erstreckt sich gemäß § 53 HGrG auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 HGrG sind in den Prüfungsberichten der Mutter- und Beteiligungsgesellschaften darzulegen. Eine Ausnahme hiervon stellt das Körperschaftsvermögen der MHH dar.
Zusätzlich umfasst der Auftrag die Erstellung eines gesonderten Erläuterungsteils der wesentlichen Posten des Jahresabschlusses in einem gesonderten Berichtsteil.
Ferner sind die Trennungsrechnungen (für die MHH Landesbetrieb, Universität Göttingen sowie Universitätsmedizin Göttingen) gemäß § 63a Abs. 3 NHG sowie gemäß Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01) zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung der Trennungsrechnungen soll für die MHH, die Universitätsmedizin Göttingen sowie die Universität Göttingen jeweils ein gesonderter Prüfungsbericht erstellt werden.
Für die MHH (Landesbetrieb) ist ferner eine Mehrjahresplanung in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Für die MHH ist zudem ein Management-Letter zu erstellen, der neben der MHH (Landesbetrieb und Körperschaftsvermögen) auch sämtliche Beteiligungsgesellschaften umfasst.
Es sind jährlich ggf. wechselnde Schwerpunktprüfungen durchzuführen, die per Erlass des MWK vorgeben werden. Die Ergebnisse der Schwerpunktprüfungen sollen im Prüfungsbericht dargestellt werden.
Ergänzend für die MHH (Landesbetrieb) und die Universitätsmedizin Göttingen sind folgende Prüfungen vorzunehmen:
— die Aufstellung über die Erlöse nach § 7 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 KHEntgG,
— die Aufstellung über die fortgeschriebenen Erlöse nach § 7 Satz 1 Nr. 1 und 2 KHEntgG,
— der Nachweis über die jahresdurchschnittliche Stellenbesetzung der Pflegevollkräfte gemäß § 6a Abs. 3 Satz 3 KHEntgG,
— der Nachweis über den jährlichen Erfüllungsgrad der Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen gem. § 137i Abs. 4 SGB V,
— der Nachweis über die Einhaltung der Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung gemäß § 18 Abs. 2 BPflV,
— die Aufstellung der Einnahmen aus dem Ausgleichsfonds, der in Rechnung gestellten Ausbildungszuschläge und die zweckgebundene Verwendung des Ausbildungsbudgets gemäß § 17a Abs. 7 Satz 2 KHG,
— Nachweis über die Stellenbesetzung und zweckentsprechende Mittelverwendung gemäß § 4 Abs. 9 KHEntgG.