Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten 3 Jahre (vgl. Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)) erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
Zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit hat der Bieter seinen Angebotsunterlagen eine Darstellung von Referenzaufträgen beizufügen. Diese Darstellung soll die Auftragsabwicklung von mindestens 3 vergleichbaren Marketingmaßnahmen in den letzten 3 Jahren unter Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten) beinhalten. Als vergleichbare Referenzen gelten solche, die folgende Kriterien erfüllen:
— Mindestens eine Referenz, welche einen öffentlichen Auftraggeber vorweist,
— Die angegebenen Referenzen müssen jeweils in Bezug auf das Auftragsvolumen mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als Vergleich werden Aufträge mit einem Auftragswert von mindestens 400 000,00 EUR (netto) angesehen (vgl. 1.5 Auftragsvolumen),
— Die angegebenen Referenzen müssen in Bezug auf das hier ausgeschriebene Produktportfolio vergleichbar sein (siehe auch Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B)). Als vergleichbar gelten Aufträge, die mindestens die folgenden Leistungsbestandteile beinhalten:
—— Die Produktion von Foto, Film-, bzw. Clipmaterial (Werbefilme),
—— Marketingmaßnahmen im Social-Media-Bereich,
—— Marketing im klassischen Printbereich.
Die Referenzdarstellungen werden nicht bewertet und dienen hinsichtlich der Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters (§ 46 Abs. 3 Ziff. 1 VgV). Sollten die Referenzdarstellung bei Angebotsabgabe, bzw. auch auf Nachforderung der Vergabestelle nicht vorgelegt werden, ist das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Ziff. 2 VgV von der Wertung auszuschließen. Ausgeschlossen werden ebenfalls Angebote, die nicht mindestens 3 Referenzen benannt haben, welche jeweils die die o.g. Anforderungen erfüllen.
Sofern die Nennung von personalisierten Daten aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht möglich ist, bitte den Namen der Firma, Anschrift und allgemeine Kontaktdaten nennen.
Der Bieter hat auf den Personaleinsatz bei der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung einzugehen. Dabei ist kurz und schlüssig zu skizzieren, wie sich dieser bei der Ausführung der hier ausgeschriebenen Leistung gestaltet. Zu beachten ist, dass feste Mitarbeiter für folgende Bereiche vorhanden sind: Text, Kreation, Konzeption, Design/Grafik und Websiteprogrammierung.
Der Bieter hat seinen Angebotsunterlagen einen Nachweis oder eine Eigenerklärung der fachspezifischen Kenntnisse (aus dem Bereich Hochschulmarketing/ Vermarktung im öffentlichen Dienst) der Ansprechpartner (vgl. 2.15 dieser Leistungsbeschreibung) hinzuzufügen.