Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber mindestens eine geeignete und vergleichbare Referenz über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben nachzuweisen:
— Art und Umfang der Leistung,
— Empfänger und Zeitraum der Leistung,
— Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse,
— Sprachenpool.
Referenzen sind dann geeignet und vergleichbar, wenn diese in ihrer Art dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen, d. h. die Erbringung von Videodolmetscherleistungen für Behörden betreffen. Es ist mindestens eine (1) aussagekräftige, mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz vorzulegen. Aus der Referenz muss die einschlägige Erfahrung und Praxis mit vergleichbaren Aufträgen im Bereich des Videodolmetschens hervorgehen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine aussagekräftige Darstellung der Referenzen hereinzureichen.
Hinweis:
Sofern eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird bzw. Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, so können auch deren Referenzen herangezogen werden. Die Referenzen sind hinsichtlich des Erbringers (also des Mitgliedes der Bewerber-/Bietergemeinschaft, des Nachunternehmers) zu kennzeichnen.
— Nachweis Sprachenpool und Sprachniveau
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass die von ihm einzusetzenden Dolmetscher die Gespräche in den angeforderten Sprachen
1. Albanisch,
2. Amharisch,
3. Arabisch,
4. Dari,
5. Farsi,
6. Kosovo-Albanisch,
7. Kroatisch,
8. Kurdisch,
9. Mazedonisch,
10. Panjabi,
11. Paschtu,
12. Russisch,
13. Serbisch,
14. Somalisch,
15. Tigrinja,
16. Türkisch,
17. Urdu.
Und Umfang korrekt und rechtssicher übersetzen. Das Niveau der Dolmetscherdienste muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C 2 (nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens entsprechen. Die Vorlage eines entsprechenden Zertifikats o. ä. ist nicht zwingend erforderlich. Der Nachweis kann ebenso in Form einer verbindlichen Eigenerklärung erbracht werden.
— Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag ein Datenschutz- und Datensicherheitskonzept gemäß Ziffer 19 der Leistungsbeschreibung vorzulegen, aus dem schlüssig und nachvollziehbar hervorgeht, durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) der Auftragnehmer Datenschutz und -sicherheit gewährleistet,
— Konzept zur Qualitätssicherung
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag ein Konzept zur Qualitätssicherung der Leistungserbringung vorzulegen, aus dem schlüssig und nachvollziehbar hervorgehen muss:
— Wie setzt sich der zur Verfügung stehende bzw. der zur Aufgabenerfüllung geplante Dolmetscher-Pool zusammen (z. B. zentraler Pool an festen Dolmetschern mit Sitz in..., Freiberufler, Telearbeit/Home-Office (Anzahl und jeweilige Sprachbereiche) etc.)?
— Wie werden neue Dolmetscher rekrutiert?
— Durch welche Maßnahmen und Qualifizierungsnachweise wird die berufliche Qualifikation und Befähigung, Zuverlässigkeit, Gesetzestreue und Redlichkeit der zum Einsatz kommenden Dolmetscher entsprechend den Anforderungen an die Leistungserbringung sichergestellt?
— Wie wird die Einhaltung der garantierten Abrufzeiten und die jeweilige Verfügbarkeit der Dolmetscher sichergestellt?
— Wie schnell kann auf Anforderungen selten vorkommender Sprachen und Dialekte, wie z. B. Oromo, Romani reagiert werden?
— Wie wird die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen (externe Internetverbindung, funktionsfähige Hard- und Software etc.) gewährleistet?
— Wie wird die Bereitstellung der notwendigen Sicherheits- und Software-Updates und der laufende Support gewährleistet?