Der Landtag Nordrhein-Westfalen überträgt seit September 2021 in einem Pilotprojekt seine Plenarsitzungen inklusive Sondersitzungen sowie ausgewählte Veranstaltungen des Präsidenten zusätzlich zum regulären Live-Stream in einem separaten barrierefreien Live-Stream. Dieser besteht aus dem Live-Bild des Plenarsaal samt Ton, einer Darstellung in deutscher Gebärdensprache sowie der Einblendung einer Live-Untertitelung (im Weiteren: barrierefreier Stream). Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Dienstleister für die Fortsetzung des barrierefreien Streamings im Regelbetrieb ab August 2022 ausgewählt werden. Der Vertrag ist auf zunächst ein Jahr angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Landtag tagt in Sitzungszeiten in der Regel an drei Tagen pro Monat, und zwar mittwochs, donnerstags und freitags. Die Plenarsitzungen an Freitagen können ggf. entfallen. Die Entscheidung wird jeweils am Mittwoch der Vorwoche vom Ältestenrat mit Festlegung der Tagesordnungen getroffen. Die Plenartage für das Jahr 2022 stehen fest (Anlage 1). Wegen des Endes der Legislaturperiode Ende Mai 2022 sind die Plenartage der zweiten Jahreshälfte (ab August 2022) allerdings nur vorläufig. Änderungen durch den neu gewählten Landtag sind möglich. Alle Live-Streams des Landtags Nordrhein-Westfalen sind über die Internetseite www.landtag.nrw.de abrufbar. Die barrierefreien Live-Streams werden zusätzlich als Videos-on-Demand zur Verfügung gestellt. Eine nachträgliche Bearbeitung der Live-Untertitelung ist nicht vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übersetzungsdienste
Referenznummer: 22023LO
Kurze Beschreibung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen überträgt seit September 2021 in einem Pilotprojekt seine Plenarsitzungen inklusive Sondersitzungen sowie ausgewählte Veranstaltungen des Präsidenten zusätzlich zum regulären Live-Stream in einem separaten barrierefreien Live-Stream. Dieser besteht aus dem Live-Bild des Plenarsaal samt Ton, einer Darstellung in deutscher Gebärdensprache sowie der Einblendung einer Live-Untertitelung (im Weiteren: barrierefreier Stream).
Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Dienstleister für die Fortsetzung des barrierefreien Streamings im Regelbetrieb ab August 2022 ausgewählt werden. Der Vertrag ist auf zunächst ein Jahr angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Landtag tagt in Sitzungszeiten in der Regel an drei Tagen pro Monat, und zwar mittwochs, donnerstags und freitags. Die Plenarsitzungen an Freitagen können ggf. entfallen. Die Entscheidung wird jeweils am Mittwoch der Vorwoche vom Ältestenrat mit Festlegung der Tagesordnungen getroffen.
Die Plenartage für das Jahr 2022 stehen fest (Anlage 1). Wegen des Endes der Legislaturperiode Ende Mai 2022 sind die Plenartage der zweiten Jahreshälfte (ab August 2022) allerdings nur vorläufig. Änderungen durch den neu gewählten Landtag sind möglich.
Alle Live-Streams des Landtags Nordrhein-Westfalen sind über die Internetseite www.landtag.nrw.de abrufbar. Die barrierefreien Live-Streams werden zusätzlich als Videos-on-Demand zur Verfügung gestellt. Eine nachträgliche Bearbeitung der Live-Untertitelung ist nicht vorgesehen.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen überträgt seit September 2021 in einem Pilotprojekt seine Plenarsitzungen inklusive Sondersitzungen sowie ausgewählte Veranstaltungen des Präsidenten zusätzlich zum regulären Live-Stream in einem separaten barrierefreien Live-Stream. Dieser besteht aus dem Live-Bild des Plenarsaal samt Ton, einer Darstellung in deutscher Gebärdensprache sowie der Einblendung einer Live-Untertitelung (im Weiteren: barrierefreier Stream).
Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Dienstleister für die Fortsetzung des barrierefreien Streamings im Regelbetrieb ab August 2022 ausgewählt werden. Der Vertrag ist auf zunächst ein Jahr angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Landtag tagt in Sitzungszeiten in der Regel an drei Tagen pro Monat, und zwar mittwochs, donnerstags und freitags. Die Plenarsitzungen an Freitagen können ggf. entfallen. Die Entscheidung wird jeweils am Mittwoch der Vorwoche vom Ältestenrat mit Festlegung der Tagesordnungen getroffen.
Die Plenartage für das Jahr 2022 stehen fest (Anlage 1). Wegen des Endes der Legislaturperiode Ende Mai 2022 sind die Plenartage der zweiten Jahreshälfte (ab August 2022) allerdings nur vorläufig. Änderungen durch den neu gewählten Landtag sind möglich.
Alle Live-Streams des Landtags Nordrhein-Westfalen sind über die Internetseite www.landtag.nrw.de abrufbar. Die barrierefreien Live-Streams werden zusätzlich als Videos-on-Demand zur Verfügung gestellt. Eine nachträgliche Bearbeitung der Live-Untertitelung ist nicht vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Übersetzungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Übersetzungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-07 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 046-119652
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Aufgrund von elektronisch eingereichten Angeboten findet kein öffentlicher Submissionstermin statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen überträgt seit September 2021 in einem Pilotprojekt seine Plenarsitzungen inklusive Sondersitzungen sowie ausgewählte Veranstaltungen des Präsidenten zusätzlich zum regulären Live-Stream in einem separaten barrierefreien Live-Stream. Dieser besteht aus dem Live-Bild des Plenarsaal samt Ton, einer Darstellung in deutscher Gebärdensprache sowie der Einblendung einer Live-Untertitelung (im Weiteren: barrierefreier Stream).
Der Landtag Nordrhein-Westfalen überträgt seit September 2021 in einem Pilotprojekt seine Plenarsitzungen inklusive Sondersitzungen sowie ausgewählte Veranstaltungen des Präsidenten zusätzlich zum regulären Live-Stream in einem separaten barrierefreien Live-Stream. Dieser besteht aus dem Live-Bild des Plenarsaal samt Ton, einer Darstellung in deutscher Gebärdensprache sowie der Einblendung einer Live-Untertitelung (im Weiteren: barrierefreier Stream).
Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Dienstleister für die Fortsetzung des barrierefreien Streamings im Regelbetrieb ab August 2022 ausgewählt werden. Der Vertrag ist auf zunächst ein Jahr angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Landtag tagt in Sitzungszeiten in der Regel an drei Tagen pro Monat, und zwar mittwochs, donnerstags und freitags. Die Plenarsitzungen an Freitagen können ggf. entfallen. Die Entscheidung wird jeweils am Mittwoch der Vorwoche vom Ältestenrat mit Festlegung der Tagesordnungen getroffen.
Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Dienstleister für die Fortsetzung des barrierefreien Streamings im Regelbetrieb ab August 2022 ausgewählt werden. Der Vertrag ist auf zunächst ein Jahr angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Landtag tagt in Sitzungszeiten in der Regel an drei Tagen pro Monat, und zwar mittwochs, donnerstags und freitags. Die Plenarsitzungen an Freitagen können ggf. entfallen. Die Entscheidung wird jeweils am Mittwoch der Vorwoche vom Ältestenrat mit Festlegung der Tagesordnungen getroffen.
Die Plenartage für das Jahr 2022 stehen fest (Anlage 1). Wegen des Endes der Legislaturperiode Ende Mai 2022 sind die Plenartage der zweiten Jahreshälfte (ab August 2022) allerdings nur vorläufig. Änderungen durch den neu gewählten Landtag sind möglich.
Die Plenartage für das Jahr 2022 stehen fest (Anlage 1). Wegen des Endes der Legislaturperiode Ende Mai 2022 sind die Plenartage der zweiten Jahreshälfte (ab August 2022) allerdings nur vorläufig. Änderungen durch den neu gewählten Landtag sind möglich.
Alle Live-Streams des Landtags Nordrhein-Westfalen sind über die Internetseite www.landtag.nrw.de abrufbar. Die barrierefreien Live-Streams werden zusätzlich als Videos-on-Demand zur Verfügung gestellt. Eine nachträgliche Bearbeitung der Live-Untertitelung ist nicht vorgesehen.
Alle Live-Streams des Landtags Nordrhein-Westfalen sind über die Internetseite www.landtag.nrw.de abrufbar. Die barrierefreien Live-Streams werden zusätzlich als Videos-on-Demand zur Verfügung gestellt. Eine nachträgliche Bearbeitung der Live-Untertitelung ist nicht vorgesehen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Dienstleister für die Fortsetzung des barrierefreien Streamings im Regelbetrieb ab August 2022 ausgewählt werden. Der Vertrag ist auf zunächst ein Jahr angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Dienstleister für die Fortsetzung des barrierefreien Streamings im Regelbetrieb ab August 2022 ausgewählt werden. Der Vertrag ist auf zunächst ein Jahr angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Leistungsverzeichnis L1 und Wertungsmatrix L5
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen:
Aufgrund von elektronisch eingereichten Angeboten findet kein öffentlicher Submissionstermin statt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation der Gebärdensprachdolmetscherinnen/ Gebärden Sprachdolmetscher
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation der Schriftdolmetscherinnen/Schriftdolmetscher
Realisierung kurzfristiger barrierefreier Live-Streams (Sondersitzungen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung der technischen Unterstützung durch die Auftragnehme-rin/den Auftragnehmer
Referenzen
Erfahrung im Bereich Streaming
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 046-119652 (2022-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge