Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (vgl. § 51 Abs. 1 VgV), erfolgt entsprechend nachstehender Vorgaben und Kriterien: Es werden mindestens fünf, maximal acht Unternehmen aufgefordert.
Sollten mehr als 8 Teilnahmeanträge vorliegen, die allesamt die an die Eignung gestellten Voraussetzungen und Mindeststandards erfüllen, werden diejenigen 8 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den nachfolgenden 5 Kriterien (B 1 - B 5) ausgewählt:
B1: Anzahl Referenzen
B2: Flexibilität Personaleinsatz
B3: Qualität
B4: IT-Sicherheit & Verfügbarkeit
B5: Datenschutz
Für jedes der vorgenannten Kriterien (B1 - B5) können jeweils 0, 20, 40, 60, 80 oder 100 Punkte erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt folglich 500.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Zu den Kriterien B1-B5 im Einzelnen:
B1: Wie hoch ist die Anzahl vergleichbarer Referenzen?
- Mehr als 6 Projekte vergleichbar in Art und Umfang: 100 Punkte
- 6 Projekte vergleichbar in Art und Umfang: 80 Punkte
- 5 Projekte vergleichbar in Art und Umfang: 60 Punkte
- 4 Projekte vergleichbar in Art und Umfang: 40 Punkte
- 3 Projekte vergleichabr in Art und Umfang: 20 Punkte
Sämtliche der von den Bewerbern angegebenen Referenzen müssen jeweils die in der Bekanntmachung an die Referenzen gestellten Mindestanforderungen (Ziff. III.1.3) erfüllen.
B2: Wie oft werden in den aktuellen betrieblichen Standards Personaleinsatzplanungen durchgeführt in denen noch Anpassungen für Mehr-/oder Mindervolumen im operativen Betrieb möglich sind?
- mehrmals täglich: 100 Punkte
- einmal täglich: 80 Punkte
- mehrmals wöchentlich: 60 Punkte
- einmal wöchentlich: 40 Punkte
- mehrmals monatlich: 20 Punkte
B3: Wie hoch ist in Ihrem grundsätzlichen Qualitätssicherungsansatz die durchschnittliche Anzahl regelmäßiger Coaching-Sessions für Bestandsmitarbeiter (mit einer geplanten Dauer von 1 Stunde pro Session pro Mitarbeiter und Monat)?
- > 4 Coaching-Sessions pro Mitarbeiter / Monat: 100 Punkte
- 4 Coaching-Sessions pro Mitarbeiter / Monat: 80 Punkte
- 3 Coaching-Sessions pro Mitarbeiter / Monat: 60 Punkte
- 2 Coaching-Sessions pro Mitarbeiter / Monat: 40 Punkte
- 1 Coaching-Session pro Mitarbeiter / Monat: 20 Punkte
B4: Bitte reichen Sie mit dem Teilnahmeantrag ein Konzept für die Sicherungs- und Verfügbarkeitsgarantie von Infrastruktur und Telefonanlage ein. Das Konzept wird durch die VBL wie folgt bewertet:
- Konzept zur Sicherheit liegt vor, erscheint vollständig überzeugend (Methodik erscheint transparent und praktikabel): 100 Punkte
- Konzept zur Sicherheit liegt vor, erscheint in weiten Teilen überzeugend: 80 Punkte,
- Konzept zur Sicherheit liegt vor, erscheint in einigen Teilen überzeugend: 60 Punkte,
- Konzept zur Sicherheit liegt vor, erscheint aber nicht überzeugend:
40 Punkte,
- Konzept zur Sicherheit liegt nur in Stichpunkten und/ oder unzusammenhängend vor: 20 Punkte.
B5: Wie oft werden Datenschutzaudits im Unternehmen in den betrieblichen Standards regelmäßig durchgeführt?
- mehrmals pro Jahr: 100 Punkte,
- einmal in 12 Monaten: 80 Punkte,
- alle 13 bis 24 Monate: 60 Punkte,
- alle 25 bis 36 Monate: 40 Punkte,
- weniger als alle 36 Monate: 20 Punkte.
Siehe zu alledem Ziff. 5 des Verfahrensleitfadens und Dokument 4.01 Fragenkatalog zur Eignungsfeststellung.