Callcenter-Dienstleistungen

Industrie- und Handelskammer zu Leipzig

Unterstützungsleistungen in der Inbound-Telefonie zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit und damit der Erhöhung der Kundenzufriedenheit sowie Unterstützungsleistungen bei Outboundaktionen
Bereitschaftszeit: Montag bis Freitag: 07:00 Uhr - 19:00 Uhr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-06-15 Auftragsbekanntmachung
2022-06-29 Ergänzende Angaben
2023-01-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Call-Center
Referenznummer: IHKL-V-001-2022
Kurze Beschreibung:
Unterstützungsleistungen in der Inbound-Telefonie zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit und damit der Erhöhung der Kundenzufriedenheit sowie Unterstützungsleistungen bei Outboundaktionen Bereitschaftszeit: Montag bis Freitag: 07:00 Uhr - 19:00 Uhr
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Call-Center 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Telefonistendienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Postanschrift: Goerdelerring 5
Postleitzahl: 04109
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.leipzig.ihk.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@leipzig.ihk.de 📧
Fax: +49 3411267-1123 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2565928/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-20 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 117-330667
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterstützungsleistungen in der Inbound-Telefonie zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit und damit der Erhöhung der Kundenzufriedenheit sowie Unterstützungsleistungen bei Outboundaktionen
Bereitschaftszeit: Montag bis Freitag: 07:00 Uhr - 19:00 Uhr
Eingehende externe Anrufe, die von der IHK zu Leipzig nicht entgegengenommen werden können, werden an das externe Callcenter weitergeleitet. Hier erfolgt eine Anrufannahme mit bzw. ohne Aufnahme der Kontaktdaten des Anrufenden inkl. des Anliegens oder einer Weiterleitung des Anrufes an die IHK zu Leipzig. Die Daten werden elektronisch erfasst und stündlich, nach standardisierter Vorgabe, an eine zentrale E-Mail-Adresse der IHK zu Leipzig übergeben.
Mehr anzeigen
Standardisierte Erstauskünfte sind durch die Callcenter-Mitarbeiter zu erteilen. Hierfür stellt die IHK zu Leipzig Informationen in elektronischer Form zur Verfügung.
Geschätztes Anrufaufkommen pro Jahr: Inbound ca. 14.500 Calls / Outbound ca. 4.500 Nettokontakt (Terminierung Erstbesuche), ca. 2 Outboundprojekte mit je ca. 1.000 Datensätzen
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat das Recht, den Vertrag zweimal für je ein weiteres Jahr zu verlängern. Drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit teilt der AG dem AN mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des AN auf Weiterführung des Vertrages.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
mit Verlängerungsoption um zweimal je ein weiteres Jahr, längstens bis 31.10.2026
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 1 Jahr). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der
Mehr anzeigen
Umsatzsteuernummer möglich.
3) Alternativ zu den vorgenannten Forderungen (Nr. 1-2): Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4) Unternehmensprofil unter Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, Erklärung der Unternehmensstruktur sowie Angabe zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl (personelle Kapazitäten)
Mehr anzeigen
5) Erklärung über das Bestehen ein Betriebshaftpflichtversicherung
Die Versicherung muss Vermögensschäden aus der Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR absichern.
Verfügt der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder nicht mit der geforderten Mindestdeckung, kann der Bieter ersatzweise erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt oder die bestehende Versicherung entsprechend erweitert.
Mehr anzeigen
Hinweis: Die Vergabestelle kann einen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auffordern, die bestehende Versicherungspolice beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6) Angaben zu wesentlichen mindestens 3 Jahren erbrachten Leistungen (mind. 3 Referenzen) mit Angabe der Leistungszeit, dem konkreten Leistungsinhalt, Leistungsumfang (Umsatz brutto, jährliches Kontaktvolumen (Calls im Inbound und Calls im Outbound) sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit den dortigen Ansprechpartnern.
Mehr anzeigen
Die Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfahrungen im Umgang mit mind. 15.000 Calls pro Jahr im Inbound und 2 Outboundprojekten pro Jahr mit je mind. 1.000 Datensätzen belegen.
Mehr anzeigen
7) Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach ISO 18295 oder ISO 9001
8) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistungen von einem Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er möglichst bereits im Angebot Art und Umfang der von diesem Nachunternehmer auszuführenden Leistung angeben und den Nachunternehmer zu benennen.
Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten berufen.
Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die vorgenannten Nachweise und Erklärungen auch für dieses Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, soweit sie zutreffen.
Mehr anzeigen
Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen.
9) Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen und die in Anlage 3 beigefügte Erklärung, und von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet, abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen
10) Erklärung des Bieters zur Einhaltung des Verbotes für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen an russische Unternehmen
11) Eigenerklärung zum eingesetzten Personal
12) Des Weiteren hat der Bieter mit seinem Angebot eine Darstellung seiner technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Auftragsverarbeitung/Sicherheit der Verarbeitung einzureichen. Es sind Aussagen die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten auf Dauer sicherstellen, zu treffen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Ort des Eröffnungstermins: IHK zu Leipzig, Goerdelerring 5, 04109 Leipzig
Zusätzliche Informationen: Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ines Oguz
Internetadresse: www.leipzig.ihk.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2565928/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen c/o Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der IHK zu Leipzig handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die weder überwiegend staatlich finanziert noch kontrolliert wird. Sie ist daher kein Auftraggeber im Sinne des GWB. Diese Rechtsauffassung beruht insbesondere auf der Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 12.09.2013 (C-526/11) und der nachfolgenden Entscheidung der Vergabekammer Sachsen (Beschl. V. 12.11.2015 - 1/SVK/033-15). Die IHK führt gleichwohl zur Förderung von Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig ein Vergabeverfahren für den hier in Rede stehenden Auftrag in Anlehnung an das GWB-Vergaberecht durch. Die Vorschriften des GWB und der VgV sowie des SächsVergabeG finden keine unmittelbare Anwendung. Sollte ein Bieter Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Selbsteinschätzung der IHK zu Leipzig haben, ist die zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren in Punkt VI.4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen folgende Voraussetzungen zu beachten sind: Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 117-330667 (2022-06-15)
Ergänzende Angaben (2022-06-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 126-359549
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 117-330667
ABl. S-Ausgabe: 126
Quelle: OJS 2022/S 126-359549 (2022-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterstützungsleistungen in der Inbound-Telefonie zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit und damit der Erhöhung der Kundenzufriedenheit sowie Unterstützungsleistungen bei Outboundaktionen Bereitschaftszeit: Montag bis Freitag: 07:00 Uhr - 19:00 Uhr
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 015-035734
ABl. S-Ausgabe: 15

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterstützungsleistungen in der Inbound-Telefonie zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit und damit der Erhöhung der Kundenzufriedenheit sowie Unterstützungsleistungen bei Outboundaktionen
Eingehende externe Anrufe, die von der IHK zu Leipzig nicht entgegengenommen werden können, werden an das externe CallCenter weitergeleitet. Hier erfolgt eine Anrufannahme mit bzw. ohne Aufnahme der Kontaktdaten des Anrufenden inkl. des Anliegens oder einer Weiterleitung des Anrufes an die IHK zu Leipzig. Die Daten werden elektronisch erfasst und stündlich, nach standardisierter Vorgabe, an eine zentrale E-Mail-Adresse der IHK zu Leipzig übergeben.
Mehr anzeigen
Standardisierte Erstauskünfte können durch den Callcentermitarbeiter gegeben werden. Hierfür stellt die IHK zu Leipzig Informationen in elektronischer Form zur Verfügung.
Geschätztes Anrufaufkommen pro Jahr: Inbound ca. 14.500 Calls / Outbound ca. 4.500 Nettokontakt (Terminierung Erstbesuche), ca. 2 Outboundprojekte mit je ca. 1.000 Datensätzen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der IHK zu Leipzig handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die weder überwiegend staatlich finanziert noch kontrolliert wird. Sie ist daher kein Auftraggeber im Sinne des GWB. Diese Rechtsauffassung beruht insbesondere auf der Rechtsprechung des EuGHs im Urteil vom 12.09.2013 (C-526/11) und der nachfolgenden Entscheidung der Vergabekammer Sachsen (Beschl. V. 12.11.2015 - 1/SVK/033-15). Die IHK führt gleichwohl zur Förderung von Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig ein Vergabeverfahren für den hier in Rede stehenden Auftrag in Anlehnung an das GWB-Vergaberecht durch. Die Vorschriften des GWB und der VgV sowie des SächsVergabeG finden keine unmittelbare Anwendung. Sollte ein Bieter Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Selbsteinschätzung der IHK zu Leipzig haben, ist die zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren in Punkt VI.4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen folgende Voraussetzungen zu beachten sind: Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 015-035734 (2023-01-16)