Beschreibung der Beschaffung
Die*der Auftragnehmer*in stellt auf Anforderung Dolmetscher*innen für den Einsatz im Sozialreferat zur Verfügung.
Von der*dem Auftragnehmer*in sind Dolmetscher*innen für die Sprachen Ukrainisch, Ungarisch und Russisch zu vermitteln.
Weitere Sprachen können je nach Verfügbarkeiten bei der Auftragnehmer*in zu den gleichen Konditionen abgerufen werden.
Einsatzorte sind das Amt für Wohnen und Migration, sowie andere Dienststellen und Dienstorte des Sozialreferats, insbesondere die Sozialbürgerhäuser, das Jobcenter München, Standorte vom Sozialreferat beauftragter Externer, Standorte
von vom Sozialreferat beauftragten Ärzt*innen und Gutachter*innen. Zudem finden Dolmetscheinsätze im Rahmen von Hausbesuchen bei Bürger*innen statt etc.
Die Dolmetscher*innen übersetzen Gespräche mit Kund*innen der Auftraggeberin in Präsenz, per Telefon- oder Videokonferenz aus der jeweiligen Fremdsprache neutral,
einwandfrei und transparent mündlich in die deutsche Sprache und umgekehrt (offizielle Schriftstücke, wie Urkunden, Behördenpost, medizinische Berichte etc. werden grundsätzlich nicht schriftlich übersetzt).
Die Dolmetscher*innen handeln neutral und vertreten beim Dolmetschen weder die Interessen der Auftraggeberin noch die der Kund*innen.
In besonderen Fällen (z.B. Antragstellung SGB II und SGB XII, im Rahmen der Jugendhilfe usw.) müssen die Dolmetscher*innen die Rechtstermini in Deutsch und der jeweiligen Fremdsprache beherrschen.
Die*der Auftragnehmer*in legt nach Zuschlagserteilung für die eingesetzten Dolmetscher*innen der Auftraggeberin ein erweitertes amtliches Führungszeugnis vor.
Die Vertragslaufzeit beginnt eine Woche nach Zuschlagserteilung, frühestens am 02.09.2022 und endet am 31.12.2022. Es bestehen Verlängerungsoptionen der Auftraggeberin über diese Festlaufzeit hinaus.
Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, einer zusätzlichen
Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Es werden bis zu maximal 9.600 Stunden Dolmetschleistungen durch das Sozialreferat bis zum 31.12.2022 abgerufen.
Bei optionaler Verlängerung des Rahmenvertrages ab dem 01.01.2023 bis zum 31.03.2023 werden innerhalb des dreimonatigen Verlängerungszeitraums bis zu maximal 7.200 Stunden Dolmetschleistungen durch das Sozialreferat abgerufen.
Ein Anspruch der*des Auftragnehmer*in auf Abruf der Leistung oder eines bestimmten Stundenvolumens besteht weder während der Festlaufzeit noch während des optionalen Verlängerungszeitraums (Bedarf nicht vorhersehbar und keine Mindestabrufverpflichtung).
Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Leisungsbeschreibung.