Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Gesamtauftragswert in Höhe von mindestens 100.000 Euro netto
o Anfragevolumen von 1.000 Anrufen täglich in der Spitze
o Kontinuierlicher Leistungserbringungszeitraum von mindestens 3 Monaten
• Erfahrungen mit Inbound-Telefonie für (Bundes-)Behörden oder andere öffentliche Auftraggeber, einschließlich Krankenversicherungen, Rentenversicherungen sowie andere Sozialversicherungsträger sind wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. / Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Unternehmensbezogene Nachweise:
Als geeignet werden nur Unternehmen angesehen, die nach DIN EN ISO 18295 (Anforderungen an Kundenkontaktzentren) und DIN ISO/IEC 27001:2017 (Informationssicherheitsmanagementsysteme) arbeiten und organisiert sind und von einer akkreditierten Stelle zertifiziert wurden. Bitte reichen Sie die folgenden Zertifikate als Nachweis Ihrer Eignung mit dem Angebot ein:
• DIN EN ISO 18295 (Anforderungen an Kundenkontaktzentren) oder vergleichbar
• DIN ISO/IEC 27001:2017 (Informationssicherheitsmanagementsysteme) oder
vergleichbar
Hinweis: Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig, insbesondere bereits abgeschlossen sein.