Ziel Das Ziel dieses Projekts soll einerseits das vereinfachten Verfahren zur Abschätzung der Abplatztiefen des Betons im Brandfall überprüfen und andererseits eine Lösung für die rechnerische Ermittlung und Nachweisführung für die Bauweisen (Spritzbeton-, Tübbing-, offene Bauweise) ermöglichen. Beschreibung Das Sicherheitskonzept von Eisenbahntunneln beruht auf der (EU) 1303/2014 Technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich der „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ im Eisenbahnsystem der Europäischen Union in Kombination mit der Verordnung (EU) 2016/912 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2019/776, im weiteren kurz TSI-SRT, auf vier Sicherheitsebenen: 1. Präventive Maßnahmen (Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit) 2. Ausmaßvermindernde Maßnahmen 3. Maßnahmen zur Selbstrettung 4. Maßnahme zur Fremdrettung Bestandteil der 2. Sicherheitsebene nach TSI-SRT sind u. a. die Anforderungen an die bauliche Gestaltung z. B. Brandschutz des Bauwerks für die Phase der Selbst- und Fremdrettung. Ausmaßvermindernde Maßnahmen sind dabei konstruktive Maßnahmen bei der Erstellung eines Eisenbahntunnels. Hierzu fordert die TSI-SRT für alle neu zu bauenden Tunnel - also solche über 100 m überdeckelter Länge - , dass die Innenschale des Tunnels im Falle eines Brandes die Tragfähigkeit für jenen Zeitraum aufrechterhalten muss, der die Selbstrettung und die Evakuierung der Reisenden und des Zugpersonals sowie das Eingreifen der Notfalldienste ermöglicht. Die Richtlinie Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln des Eisenbahn Bundesamtes, kurz EBA Ril Tunnelbau, spezifiziert national diese Anforderung für Tunnel in ihrem Geltungsbereich, d.h. ab einer Länge von 500 m. Als Forderung gilt, dass Tunnel und Notausgänge nach den Regeln der Technik entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung standsicher und aus nicht brennbaren Stoffen erstellt werden. Gemäß EBA Ril Tunnelbau dürfen Personen im Ereignisfall nicht durch Betonabplatzungen/Ausbrüche der Tunnelauskleidung gefährdet werden. Durch konstruktive Maßnahmen muss gewährleistet werden, dass die Größe möglicher Betonabplatzungen begrenzt wird. Für eine Abschätzung von Tunnelausbrüchen ist die Betonzusammensetzung und die konstruktive Ausbildung der Tunnelauskleidung maßgeblich. Diese Anforderungen werden im Bereich der Eisenbahnen des Bundes (EdB) über die DB Ril 853 weiter spezifiziert und für einzelne Tunnelkomponenten abgehandelt. Für die Tunnelauskleidung ist hierzu die Ril 853.1001 in Kombination mit der Ril 853.1001A01 zu beachten. Die Basis der Anforderungen der Ril 853 bilden zwei Gutachten. Dies ist einerseits der Bericht „Sicherheitstechnische Beurteilung und Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Eisenbahntunneln mit Innenschalen in Stahlbeton“ aus dem Jahr 2000 sowie andererseits der Bericht „Sicherheitstechnische Beurteilung und Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Eisenbahntunneln mit Tübbingauskleidung“ aus dem Jahr 2008. Zusätzlich liegt eine Vielzahl von bereits durchgeführten 1:1-Großbrandversuchen den Ausarbeitungen der Ril 853 zugrunde. Für die Planung der Tunnel(innen)schale stellt die Ril 853 einerseits ein Verfahren zur Abschätzung der Abplatztiefen zur Verfügung, auf welchem das statische System in frühen Planungsstadien für die Nachweisverfahren abgeleitet werden kann. Andererseits werden vereinfachte Nachweisverfahren zur Ermittlung der Schnittkräfte der Schale während und nach dem Brand aufgeführt, welche im Zuge der vorgenannten Gutachten erarbeitet wurden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 111vb006-0099#023
Kurze Beschreibung:
Ziel
Das Ziel dieses Projekts soll einerseits das vereinfachten Verfahren zur Abschätzung der Abplatztiefen des Betons im Brandfall überprüfen und andererseits eine Lösung für die rechnerische Ermittlung und Nachweisführung für die Bauweisen (Spritzbeton-, Tübbing-, offene Bauweise) ermöglichen.
Beschreibung
Das Sicherheitskonzept von Eisenbahntunneln beruht auf der (EU) 1303/2014 Technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich der „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ im Eisenbahnsystem der Europäischen Union in Kombination mit der Verordnung (EU) 2016/912 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2019/776, im weiteren kurz TSI-SRT, auf vier Sicherheitsebenen:
1. Präventive Maßnahmen (Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit)
2. Ausmaßvermindernde Maßnahmen
3. Maßnahmen zur Selbstrettung
4. Maßnahme zur Fremdrettung
Bestandteil der 2. Sicherheitsebene nach TSI-SRT sind u. a. die Anforderungen an die bauliche Gestaltung z. B. Brandschutz des Bauwerks für die Phase der Selbst- und Fremdrettung. Ausmaßvermindernde Maßnahmen sind dabei konstruktive Maßnahmen bei der Erstellung eines Eisenbahntunnels. Hierzu fordert die TSI-SRT für alle neu zu bauenden Tunnel - also solche über 100 m überdeckelter Länge - , dass die Innenschale des Tunnels im Falle eines Brandes die Tragfähigkeit für jenen Zeitraum aufrechterhalten muss, der die Selbstrettung und die Evakuierung der Reisenden und des Zugpersonals sowie das Eingreifen der Notfalldienste ermöglicht. Die Richtlinie Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln des Eisenbahn Bundesamtes, kurz EBA Ril Tunnelbau, spezifiziert national diese Anforderung für Tunnel in ihrem Geltungsbereich, d.h. ab einer Länge von 500 m. Als Forderung gilt, dass Tunnel und Notausgänge nach den Regeln der Technik entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung standsicher und aus nicht brennbaren Stoffen erstellt werden. Gemäß EBA Ril Tunnelbau dürfen Personen im Ereignisfall nicht durch Betonabplatzungen/Ausbrüche der Tunnelauskleidung gefährdet werden. Durch konstruktive Maßnahmen muss gewährleistet werden, dass die Größe möglicher Betonabplatzungen begrenzt wird. Für eine Abschätzung von Tunnelausbrüchen ist die Betonzusammensetzung und die konstruktive Ausbildung der Tunnelauskleidung maßgeblich.
Diese Anforderungen werden im Bereich der Eisenbahnen des Bundes (EdB) über die DB Ril 853 weiter spezifiziert und für einzelne Tunnelkomponenten abgehandelt. Für die Tunnelauskleidung ist hierzu die Ril 853.1001 in Kombination mit der Ril 853.1001A01 zu beachten. Die Basis der Anforderungen der Ril 853 bilden zwei Gutachten. Dies ist einerseits der Bericht „Sicherheitstechnische Beurteilung und Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Eisenbahntunneln mit Innenschalen in Stahlbeton“ aus dem Jahr 2000 sowie andererseits der Bericht „Sicherheitstechnische Beurteilung und Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Eisenbahntunneln mit Tübbingauskleidung“ aus dem Jahr 2008. Zusätzlich liegt eine Vielzahl von bereits durchgeführten 1:1-Großbrandversuchen den Ausarbeitungen der Ril 853 zugrunde. Für die Planung der Tunnel(innen)schale stellt die Ril 853 einerseits ein Verfahren zur Abschätzung der Abplatztiefen zur Verfügung, auf welchem das statische System in frühen Planungsstadien für die Nachweisverfahren abgeleitet werden kann. Andererseits werden vereinfachte Nachweisverfahren zur Ermittlung der Schnittkräfte der Schale während und nach dem Brand aufgeführt, welche im Zuge der vorgenannten Gutachten erarbeitet wurden.
Das Ziel dieses Projekts soll einerseits das vereinfachten Verfahren zur Abschätzung der Abplatztiefen des Betons im Brandfall überprüfen und andererseits eine Lösung für die rechnerische Ermittlung und Nachweisführung für die Bauweisen (Spritzbeton-, Tübbing-, offene Bauweise) ermöglichen.
Beschreibung
Das Sicherheitskonzept von Eisenbahntunneln beruht auf der (EU) 1303/2014 Technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich der „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ im Eisenbahnsystem der Europäischen Union in Kombination mit der Verordnung (EU) 2016/912 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2019/776, im weiteren kurz TSI-SRT, auf vier Sicherheitsebenen:
1. Präventive Maßnahmen (Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit)
2. Ausmaßvermindernde Maßnahmen
3. Maßnahmen zur Selbstrettung
4. Maßnahme zur Fremdrettung
Bestandteil der 2. Sicherheitsebene nach TSI-SRT sind u. a. die Anforderungen an die bauliche Gestaltung z. B. Brandschutz des Bauwerks für die Phase der Selbst- und Fremdrettung. Ausmaßvermindernde Maßnahmen sind dabei konstruktive Maßnahmen bei der Erstellung eines Eisenbahntunnels. Hierzu fordert die TSI-SRT für alle neu zu bauenden Tunnel - also solche über 100 m überdeckelter Länge - , dass die Innenschale des Tunnels im Falle eines Brandes die Tragfähigkeit für jenen Zeitraum aufrechterhalten muss, der die Selbstrettung und die Evakuierung der Reisenden und des Zugpersonals sowie das Eingreifen der Notfalldienste ermöglicht. Die Richtlinie Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln des Eisenbahn Bundesamtes, kurz EBA Ril Tunnelbau, spezifiziert national diese Anforderung für Tunnel in ihrem Geltungsbereich, d.h. ab einer Länge von 500 m. Als Forderung gilt, dass Tunnel und Notausgänge nach den Regeln der Technik entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung standsicher und aus nicht brennbaren Stoffen erstellt werden. Gemäß EBA Ril Tunnelbau dürfen Personen im Ereignisfall nicht durch Betonabplatzungen/Ausbrüche der Tunnelauskleidung gefährdet werden. Durch konstruktive Maßnahmen muss gewährleistet werden, dass die Größe möglicher Betonabplatzungen begrenzt wird. Für eine Abschätzung von Tunnelausbrüchen ist die Betonzusammensetzung und die konstruktive Ausbildung der Tunnelauskleidung maßgeblich.
Diese Anforderungen werden im Bereich der Eisenbahnen des Bundes (EdB) über die DB Ril 853 weiter spezifiziert und für einzelne Tunnelkomponenten abgehandelt. Für die Tunnelauskleidung ist hierzu die Ril 853.1001 in Kombination mit der Ril 853.1001A01 zu beachten. Die Basis der Anforderungen der Ril 853 bilden zwei Gutachten. Dies ist einerseits der Bericht „Sicherheitstechnische Beurteilung und Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Eisenbahntunneln mit Innenschalen in Stahlbeton“ aus dem Jahr 2000 sowie andererseits der Bericht „Sicherheitstechnische Beurteilung und Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Eisenbahntunneln mit Tübbingauskleidung“ aus dem Jahr 2008. Zusätzlich liegt eine Vielzahl von bereits durchgeführten 1:1-Großbrandversuchen den Ausarbeitungen der Ril 853 zugrunde. Für die Planung der Tunnel(innen)schale stellt die Ril 853 einerseits ein Verfahren zur Abschätzung der Abplatztiefen zur Verfügung, auf welchem das statische System in frühen Planungsstadien für die Nachweisverfahren abgeleitet werden kann. Andererseits werden vereinfachte Nachweisverfahren zur Ermittlung der Schnittkräfte der Schale während und nach dem Brand aufgeführt, welche im Zuge der vorgenannten Gutachten erarbeitet wurden.
Das Ziel dieses Projekts soll einerseits das vereinfachten Verfahren zur Abschätzung der Abplatztiefen des Betons im Brandfall überprüfen und andererseits eine Lösung für die rechnerische Ermittlung und Nachweisführung für die Bauweisen (Spritzbeton-, Tübbing-, offene Bauweise) ermöglichen.
Das Ziel dieses Projekts soll einerseits das vereinfachten Verfahren zur Abschätzung der Abplatztiefen des Betons im Brandfall überprüfen und andererseits eine Lösung für die rechnerische Ermittlung und Nachweisführung für die Bauweisen (Spritzbeton-, Tübbing-, offene Bauweise) ermöglichen.
Beschreibung
Das Sicherheitskonzept von Eisenbahntunneln beruht auf der (EU) 1303/2014 Technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich der „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ im Eisenbahnsystem der Europäischen Union in Kombination mit der Verordnung (EU) 2016/912 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2019/776, im weiteren kurz TSI-SRT, auf vier Sicherheitsebenen:
Das Sicherheitskonzept von Eisenbahntunneln beruht auf der (EU) 1303/2014 Technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich der „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ im Eisenbahnsystem der Europäischen Union in Kombination mit der Verordnung (EU) 2016/912 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2019/776, im weiteren kurz TSI-SRT, auf vier Sicherheitsebenen:
1. Präventive Maßnahmen (Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit)
2. Ausmaßvermindernde Maßnahmen
3. Maßnahmen zur Selbstrettung
4. Maßnahme zur Fremdrettung
Bestandteil der 2. Sicherheitsebene nach TSI-SRT sind u. a. die Anforderungen an die bauliche Gestaltung z. B. Brandschutz des Bauwerks für die Phase der Selbst- und Fremdrettung. Ausmaßvermindernde Maßnahmen sind dabei konstruktive Maßnahmen bei der Erstellung eines Eisenbahntunnels. Hierzu fordert die TSI-SRT für alle neu zu bauenden Tunnel - also solche über 100 m überdeckelter Länge - , dass die Innenschale des Tunnels im Falle eines Brandes die Tragfähigkeit für jenen Zeitraum aufrechterhalten muss, der die Selbstrettung und die Evakuierung der Reisenden und des Zugpersonals sowie das Eingreifen der Notfalldienste ermöglicht. Die Richtlinie Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln des Eisenbahn Bundesamtes, kurz EBA Ril Tunnelbau, spezifiziert national diese Anforderung für Tunnel in ihrem Geltungsbereich, d.h. ab einer Länge von 500 m. Als Forderung gilt, dass Tunnel und Notausgänge nach den Regeln der Technik entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung standsicher und aus nicht brennbaren Stoffen erstellt werden. Gemäß EBA Ril Tunnelbau dürfen Personen im Ereignisfall nicht durch Betonabplatzungen/Ausbrüche der Tunnelauskleidung gefährdet werden. Durch konstruktive Maßnahmen muss gewährleistet werden, dass die Größe möglicher Betonabplatzungen begrenzt wird. Für eine Abschätzung von Tunnelausbrüchen ist die Betonzusammensetzung und die konstruktive Ausbildung der Tunnelauskleidung maßgeblich.
Bestandteil der 2. Sicherheitsebene nach TSI-SRT sind u. a. die Anforderungen an die bauliche Gestaltung z. B. Brandschutz des Bauwerks für die Phase der Selbst- und Fremdrettung. Ausmaßvermindernde Maßnahmen sind dabei konstruktive Maßnahmen bei der Erstellung eines Eisenbahntunnels. Hierzu fordert die TSI-SRT für alle neu zu bauenden Tunnel - also solche über 100 m überdeckelter Länge - , dass die Innenschale des Tunnels im Falle eines Brandes die Tragfähigkeit für jenen Zeitraum aufrechterhalten muss, der die Selbstrettung und die Evakuierung der Reisenden und des Zugpersonals sowie das Eingreifen der Notfalldienste ermöglicht. Die Richtlinie Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln des Eisenbahn Bundesamtes, kurz EBA Ril Tunnelbau, spezifiziert national diese Anforderung für Tunnel in ihrem Geltungsbereich, d.h. ab einer Länge von 500 m. Als Forderung gilt, dass Tunnel und Notausgänge nach den Regeln der Technik entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung standsicher und aus nicht brennbaren Stoffen erstellt werden. Gemäß EBA Ril Tunnelbau dürfen Personen im Ereignisfall nicht durch Betonabplatzungen/Ausbrüche der Tunnelauskleidung gefährdet werden. Durch konstruktive Maßnahmen muss gewährleistet werden, dass die Größe möglicher Betonabplatzungen begrenzt wird. Für eine Abschätzung von Tunnelausbrüchen ist die Betonzusammensetzung und die konstruktive Ausbildung der Tunnelauskleidung maßgeblich.
Diese Anforderungen werden im Bereich der Eisenbahnen des Bundes (EdB) über die DB Ril 853 weiter spezifiziert und für einzelne Tunnelkomponenten abgehandelt. Für die Tunnelauskleidung ist hierzu die Ril 853.1001 in Kombination mit der Ril 853.1001A01 zu beachten. Die Basis der Anforderungen der Ril 853 bilden zwei Gutachten. Dies ist einerseits der Bericht „Sicherheitstechnische Beurteilung und Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Eisenbahntunneln mit Innenschalen in Stahlbeton“ aus dem Jahr 2000 sowie andererseits der Bericht „Sicherheitstechnische Beurteilung und Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Eisenbahntunneln mit Tübbingauskleidung“ aus dem Jahr 2008. Zusätzlich liegt eine Vielzahl von bereits durchgeführten 1:1-Großbrandversuchen den Ausarbeitungen der Ril 853 zugrunde. Für die Planung der Tunnel(innen)schale stellt die Ril 853 einerseits ein Verfahren zur Abschätzung der Abplatztiefen zur Verfügung, auf welchem das statische System in frühen Planungsstadien für die Nachweisverfahren abgeleitet werden kann. Andererseits werden vereinfachte Nachweisverfahren zur Ermittlung der Schnittkräfte der Schale während und nach dem Brand aufgeführt, welche im Zuge der vorgenannten Gutachten erarbeitet wurden.
Diese Anforderungen werden im Bereich der Eisenbahnen des Bundes (EdB) über die DB Ril 853 weiter spezifiziert und für einzelne Tunnelkomponenten abgehandelt. Für die Tunnelauskleidung ist hierzu die Ril 853.1001 in Kombination mit der Ril 853.1001A01 zu beachten. Die Basis der Anforderungen der Ril 853 bilden zwei Gutachten. Dies ist einerseits der Bericht „Sicherheitstechnische Beurteilung und Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Eisenbahntunneln mit Innenschalen in Stahlbeton“ aus dem Jahr 2000 sowie andererseits der Bericht „Sicherheitstechnische Beurteilung und Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Eisenbahntunneln mit Tübbingauskleidung“ aus dem Jahr 2008. Zusätzlich liegt eine Vielzahl von bereits durchgeführten 1:1-Großbrandversuchen den Ausarbeitungen der Ril 853 zugrunde. Für die Planung der Tunnel(innen)schale stellt die Ril 853 einerseits ein Verfahren zur Abschätzung der Abplatztiefen zur Verfügung, auf welchem das statische System in frühen Planungsstadien für die Nachweisverfahren abgeleitet werden kann. Andererseits werden vereinfachte Nachweisverfahren zur Ermittlung der Schnittkräfte der Schale während und nach dem Brand aufgeführt, welche im Zuge der vorgenannten Gutachten erarbeitet wurden.
Bitte entnehmen Sie die Details der Ausschreibung den veröffentlichten Unterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie der Bieterinformation.
Dauer: 24 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bitte entnehmen Sie die Details der Ausschreibung den veröffentlichten Unterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie der Bieterinformation.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bitte entnehmen Sie die Details der Ausschreibung den veröffentlichten Unterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie der Bieterinformation.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bitte entnehmen Sie die Details der Ausschreibung den veröffentlichten Unterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie der Bieterinformation.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bitte entnehmen Sie die Details der Ausschreibung den veröffentlichten Unterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie der Bieterinformation.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 836134.45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge