Beschreibung der Beschaffung
Die Tätigkeit des Hauses der Sprachmittlung lässt sich grob in fünf Bereich gliedern:
- Beratung des MFFKI,
- Serviceleistungen (z.B. Informieren über die Sprachmittlung, Bekanntmachen der Sprachmittlung, Website)
- Vernetzung der Akteure der Sprachmittlungsszene in RLP,
- Optimierung der Arbeit der Vermittlungsstellen und
- Qualifizierung der Sprachmittelnden
Das Haus der Sprachmittlung soll die folgenden Leistungen erbringen und dabei die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie "Sprachmittlung in Rheinland-Pfalz", 2021, von Evrin & Meyer, reflektieren und gegebenenfalls berücksichtigen:
1. Regelmäßige Beratung des MFFKI-Fachreferats bei der konzeptionellen Weiterentwicklung und Steuerung der Sprachmittlung in Rheinland-Pfalz.
2. Bekanntmachen und informieren über die Sprachmittlung bei potenziellen Auftraggebern
3. Erstellen und Pflege eine Website "Sprachmittlung in Rheinland-Pfalz" (Arbeitstitel).
4. Vernetzung der Sprachmittelnden.
5. Verbesserung des Vermittlungsprozesses für Präsenzeinsätze und technikbasierte Einsätze
6. Aufbau und Pflege einer zentralen Sprachmittler-Datenbank auf der o.g. Website "Sprachmittlung in Rheinland-Pfalz" (s.3.);
7. Gewinnung zusätzlicher Sprachmittelnder mit dem Ziel, die Zahl der Sprachmittelnden in Rheinland-Pfalz möglichst bedarfsgerecht zu erhöhen.
8. Qualifizierung der Sprachmittelnden
9. Psychosoziale Nachbereitung der Sprachmittlereinsätze
Die Durchführung des Auftrags erfolgt in enger Kooperation und regelmäßiger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Nach Vergabe des Auftrags ist mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern des Auftraggebers in einem Auftakttreffen die detaillierte Vorgehensweise zu erläutern und abzusprechen.
Mit dem Angebot ist ein Konzept vorzulegen, das auch eine ressourcenbezogene Zeit- und Arbeitsplanung mit Meilensteinen beinhaltet.
Bis zum Ende der Vertragslaufzeit sind jährliche Zwischenberichte und ein Abschlussbericht zu fertigen. Ihnen ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen voranzustellen. Die Berichte müssen transparent darstellen, wie der Verfasser bzw. die Verfasserin zu seinen / ihren Ergebnissen und Einschätzungen gekommen ist. Sie schließen ggfs. mit einem Literaturverzeichnis ab. Auf eine übersichtliche und anschauliche Darstellung (z. B. Verwendung von Grafiken und Schaubildern) ist zu achten.
Zwischenberichte sind jeweils zum 30. November eines Jahres zu erstellen. Die Abgabe des Abschlussberichts muss zum 30. November 2024 erfolgen. Zwischenstände werden zuvor mit dem Auftraggeber kommuniziert. Die Dokumente (Zwischenberichte und Abschlussbericht) werden von der Auftragnehmerin / vom Auftragnehmer in digitaler, für den Auftraggeber verwertbarer Form (PDF-Format) vorgelegt. Zudem ist eine mit der Auftraggeberin abzustimmende Präsentation der Hand-lungsempfehlungen zu erstellen.
Die Beauftragung steht für die Jahre 2023 ff. unter einem Haushaltsvorbehalt.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind auch der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 und dem Vertrag in Anlage 4 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.