Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot
zusätzlich die im Folgenden genannten Unterlagen beizufügen bzw. Erklärungen
abzugeben.
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte,
vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens drei
Jahren beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr
als drei Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
- Jeder Referenzauftrag hat ein Volumen von mindestens 250 TEUR netto per
anno.
- Mindestens eine Referenz stammt aus dem Bereich Medien- und/oder öffentlich-
rechtlicher Institutionen (Bereich Medien = ein Unternehmen, das publizistische
Medien betreibt bzw. Inhalte verbreitet durch Presse, Rundfunk, Film,
Musik und Online-Inhalten).
- Bei einem der vergleichbaren Aufträge muss es sich um Inbound-Telefonie in
der Hauptauftragssprache Deutsch sowie mindestens zwei weiteren Fremdsprachen,
vorzugsweise Englisch und Türkisch handeln.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Auftragswert/Umsatz in TEUR
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher
Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz)
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden
mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage Referenzen"
zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung
basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern
unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift,
so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit
dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen
der angebotenen Leistung erbringen soll.
Nachweis Zertifizierung
Der Auftragnehmer muss über eine gültige Zertifizierung der betrieblichen und
überbetrieblichen Weiterbildung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügen.
Die Zertifizierung muss der DIN EN ISO 18295 als global einheitliche Normen für
Customer Contact Center und deren Auftraggebern entsprechen. Für ausländische
Auftragnehmer gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland.
Ausländische Auftragnehmer haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Die entsprechende Eigenerklärung ist mit dem Angebot in einer selbst
zu erstellenden Anlage abzugeben.
Der WDR behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung
den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, die Zertifizierung in Kopie vorzulegen.