Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.) Angaben zu verantwortlichem Personal:
Die Bieter haben mit ihrem Angebot für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal (Übersetzer / Übersetzerin (Hauptansprechperson) sowie Übersetzer / Übersetzerin (Vertreter / Vertreterin der Hauptansprechperson) das tabellarische Mitarbeiterprofil gemäß Eignungsbogen einzureichen (= Mindestanforderung).
a) Die Hauptansprechperson muss über folgende Qualifikationen verfügen:
aa) Kenntnisse in Leichter Sprache: Die Person besitzt Kenntnisse in den Grundlagen der Leichten Sprache (BITV 2.0, Regeln des Netzwerks Leichte Sprache, Kenntnisse über die Zielgruppen, rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Bereich der Leichten Sprache) (= Mindestanforderung)
bb) Ausbildung / Studium:
(1) Aus- und Fortbildung zur Übersetzung von Texten in Leichte Sprache (= Mindestanforderung), nachgewiesen durch
- Seminar/e (auch online) - mindestens drei Seminartage
O D E R
- Workshop/s (auch online) - mindestens drei Workshoptage
O D E R
- Schulung/en (auch online) - mindestens drei Schulungstage
O D E R
- Studium Barrierefreie Kommunikation
(2) Bestandteil der Ausbildung / Fortbildung war die Beschäftigung mit den Kriterien für Leichte und Einfache Sprache (= Mindestanforderung)
(3) Bestandteil der Ausbildung / Fortbildung war die Beschäftigung mit der Gestaltung von Texten in Leichter Sprache (Strukturierung und Visualisierung von übersetzten Texten, Aufbereitung für Print- und Online-Medien) (= Mindestanforderung)
(4) Bestandteil der Ausbildung / Fortbildung war die Beschäftigung mit Inklusiver Zusammenarbeit (= Mindestanforderung)
cc) Berufserfahrung: In den letzten 2 Jahren hat die Person durchschnittlich mindestens 4 Texte pro Jahr (jeweils mit einem Umfang von mind. 4.000 Zeichen mit Leerzeichen) in LS übersetzt (= Mindestanforderung)
b) Der Prüfgruppenleiter / die Prüfgruppenleiterin (kein Mitarbeiterprofil erforderlich, keine Namensangabe erforderlich; der AG behält sich vor, entsprechende Nachweise im Einzelfall einzufordern) darf keine kognitiven Einschränkungen haben (= Mindestanforderung) und muss über folgende Qualifikationen verfügen:
aa) Kenntnisse in Leichter Sprache: Die Person besitzt Kenntnisse in den Grundlagen der Leichten Sprache (BITV 2.0, Regeln des Netzwerks Leichte Sprache, Kenntnisse über die Zielgruppen, rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Bereich der Leichten Sprache) (= Mindestanforderung)
bb) Ausbildung / Studium:
(1) Aus- und Fortbildung zur Prüfung von Texten in Leichter Sprache (= Mindestanforderung), nachgewiesen durch
- Seminar/e (auch online) - mindestens drei Seminartage
O D E R
- Workshop/s (auch online) - mindestens drei Workshoptage
O D E R
- Schulung/en (auch online) - mindestens drei Schulungstage
O D E R
- Studium Barrierefreie Kommunikation
(2) Bestandteil der Ausbildung / Fortbildung war die Beschäftigung mit den Kriterien für Leichte und Einfache Sprache (= Mindestanforderung)
(3) Bestandteil der Ausbildung / Fortbildung waren praktische Übersetzungsübungen inkl. Anwendung der Regeln der LS und Textanalyse sowie Überprüfung durch den Ausbilder/die Ausbilderin (= Mindestanforderung)
(4) Bestandteil der Ausbildung / Fortbildung war die Beschäftigung mit Inklusiver Zusammenarbeit (= Mindestanforderung)
(5) Bestandteil der Ausbildung/Fortbildung war die Beschäftigung mit Prüfungsmethoden (z.B. leitfadengestützt / Multiple- und Single-Choice-Aufgaben / subjektive Urteile mittels Ratingskalen und Ranking) (= Mindestanforderung)
cc) Berufserfahrung: In den letzten 2 Jahren hat die Person durchschnittlich mindestens 4 Prüfdurchläufe pro Jahr (jeweils mit einem Umfang von mind. 4.000 Zeichen mit Leerzeichen) in LS geprüft (= Mindestanforderung)
2.) Angaben zu Referenzprojekten des Bieters / der Bietergemeinschaft: Die Bieter haben mit ihrem Angebot - gemäß der vorgegebenen Struktur - vollständige Informationen zu - entsprechend der nachfolgend aufgeführten Leistungsarten - mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren, bereits abgeschlossenen oder noch in Bearbeitung befindlichen Projekten, deren Abschluss (Vertragsende) zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote maximal 3 Jahre zurückliegen darf, einzureichen.
Die Referenzen werden wie folgt zur Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt:
aa) Referenzart 1 (Hinweis: Als Mindestanforderung sind mindestens 3 Referenzen einzureichen.):
(1) Leistungsart: Übersetzung in Leichte Sprache für einen Auftraggeber
(2) Bisherige Leistungsdauer: Mindestens 6 Monate