Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Angabe von mindestens drei vergleichbaren Referenzen hinsichtlich Leistungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung (entspricht Buchstabe a) unter Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung).
Unter Referenzen sind in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen zur verstehen, die für einen Referenzauftraggeber im Rahmen eines Auftrags (bei öffentlichen Auftraggeber ein Vergabeverfahren) durchgeführt wurden. Die Referenz-Aufträge müssen abgeschlossen sein, laufende Aufträge sind nicht berücksichtigungsfähig, es sei denn es handelt sich um einen (Rahmen)Vertrag, aus dem bereits mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen abgerufen und vertragsgemäß erbracht wurden. Rahmenverträge können als Referenz angegeben werden, allerdings werden dann Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag diesem als Referenz zugerechnet und zählen nicht als einzelne Referenzen.
Es wird neben der Angabe von Projektinhalt, -zeitraum auch die Angabe eines Ansprechpartners des Kunden nebst Kontaktdaten verlangt, die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners reicht nicht aus. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim Referenzauftraggeber telefonisch nachzufragen. Die Referenzprojekte müssen in den vergangenen drei Jahren ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens durchgeführt worden sein, Referenzprojekte, die vor über drei Jahren durchgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt. Zum Nachweis der Referenzen ist das als Anlage beigefügte Dokument „Template Referenzen.docx“ zu verwenden.
Achten Sie darauf, dass Sie nur Referenzen angeben, bei denen Sie auch den Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten benennen.
(2) Angabe von mindestens einer vergleichbaren Referenz hinsichtlich Leistungen gemäß Ziffer II. 1. b) der Leistungsbeschreibung (entspricht Buchstabe b) unter Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung).
Unter „Erläuterung“ gemäß Ziffer II. 1. b) der Leistungsbeschreibung ist in Bezug auf die Referenz ein weites Verständnis von „Erläuterung“ geboten. Erläuterung in diesem Zusammenhang umfasst alle Übersetzungen, Erklärungen und Darstellungen eines Textes, die den Text nicht wortwörtlich übersetzen, z.B. Begleittexte oder Beschreibungen.
Unter Referenzen sind in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen zur verstehen, die für einen Referenzauftraggeber im Rahmen eines Auftrags (bei öffentlichen Auftraggeber ein Vergabeverfahren) durchgeführt wurden. Die Referenz-Aufträge müssen abgeschlossen sein, laufende Aufträge sind nicht berücksichtigungsfähig, es sei denn es handelt sich um einen (Rahmen)Vertrag, aus dem bereits mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen abgerufen und vertragsgemäß erbracht wurden. Rahmenverträge können als Referenz angegeben werden, allerdings werden dann Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag diesem als Referenz zugerechnet und zählen nicht als einzelne Referenzen.
Es wird neben der Angabe von Projektinhalt, -zeitraum auch die Angabe eines Ansprechpartners des Kunden nebst Kontaktdaten verlangt, die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners reicht nicht aus. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim Referenzauftraggeber telefonisch nachzufragen. Die Referenzprojekte müssen in den vergangenen drei Jahren ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens durchgeführt worden sein, Referenzprojekte, die vor über drei Jahren durchgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt. Zum Nachweis der Referenzen ist das als Anlage beigefügte Dokument „Template Referenzen.docx“ zu verwenden.
Achten Sie darauf, dass Sie nur Referenzen angeben, bei denen Sie auch den Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten benennen.
(3) Angabe von mindestens einer vergleichbaren Referenz hinsichtlich Leistungen gemäß Ziffer II. 1. c) der Leistungsbeschreibung (entspricht Buchstabe c) unter Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung).
Unter Referenzen sind in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen zur verstehen, die für einen Referenzauftraggeber im Rahmen eines Auftrags (bei öffentlichen Auftraggeber ein Vergabeverfahren) durchgeführt wurden. Die Referenz-Aufträge müssen abgeschlossen sein, laufende Aufträge sind nicht berücksichtigungsfähig, es sei denn es handelt sich um einen (Rahmen)Vertrag, aus dem bereits mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen abgerufen und vertragsgemäß erbracht wurden. Rahmenverträge können als Referenz an-gegeben werden, allerdings werden dann Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag diesem als Referenz zugerechnet und zählen nicht als einzelne Referenzen.
Es wird neben der Angabe von Projektinhalt, -zeitraum auch die Angabe eines Ansprechpartners des Kunden nebst Kontaktdaten verlangt, die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners reicht nicht aus. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim Referenzauftraggeber telefonisch nachzufragen. Die Referenzprojekte müssen in den vergangenen drei Jahren ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens durchgeführt worden sein, Referenzprojekte, die vor über drei Jahren durchgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt. Zum Nachweis der Referenzen ist das als Anlage beigefügte Dokument „Template Referenzen.docx“ zu verwenden.
Achten Sie darauf, dass Sie nur Referenzen angeben, bei denen Sie auch den Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten benennen.