Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
Um sicherzustellen, dass der/die Bewerber*in über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er/sie Angaben zur durch-schnittlichen Anzahl seiner/ihrer Beschäftigten (VZÄ) jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (2018 - 2020) einreichen. Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen:
• Gesamt-Beschäftigte (inklusive Führungskräfte) im Kernteam
• Führungskräfte
Das Kernteam muss sich durch besondere Kompetenz für die Sprachkombinationen Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch auszeichnen und überdies hinaus über besonderen Sachverstand in den Themenbereichen öffentliche Verwaltung, Recht/juristische Fachübersetzung und Wissen-schaft/Wissenschaftskommunikation verfügen. Uns ist wichtig, dass ein "stabiles" Kernteam auf Übersetzungsanfragen der MPG schnell und zuverlässig reagieren kann. Daher sollten Koordina-tor*in, Ansprechpartner*in und Hauptübersetzer*innen für englisch-deutsch benannt sein. Bei dem Umfang von Übersetzungen gehen wir davon aus, dass 10 Personen regelmäßig verfügbar sind.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der/die Bewerber*in über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leis-tungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über bereits ausgeführte vergleichbare Leistungen der/des Bewerber*in/s nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen der/s Bewerber*in/s in Bezug auf die Ausfüh-rung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der/die Bewerber*in hat hierzu entsprechende Referenzen (EK-07-A) in Bezug auf die nachfol-gend genannten Leistungsbereiche aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfänger*in inklusive Kontaktdaten;
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
• Angaben, wie viele Mitarbeiter*innen mit der Leistungserbringung beschäftigt waren
Der/die Bewerber*in hat zum Nachweis seiner/ihrer Erfahrungen jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der/die Bewer-ber*in als ungeeignet ausgeschlossen wird): (EK-08-A) Leistungsbereich
• 3 Referenzen für den Leistungsbereich "öffentliche Verwaltung und Recht"
• 3 Referenzen für den Leistungsbereich "Wissenschaft/Wissenschaftsjournalismus"
Eine Referenz kann für mehrere Leistungsbereiche genannt werden, wenn in dem jeweiligen Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum Nachweis der Erfahrungen für verschiede-ne Leistungsbereiche erbracht wurden. Es ist daher in jeder Referenz darauf hinzuweisen, wel-che Leistungsbereiche diese abdeckt.
Die Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanfor-derung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der/die Bewerber*in als ungeeignet ausgeschlossen wird).
3.3.4.3 Anbindung eProcurement der MPG (EK-09-A)
Der/die den Zuschlag erhaltende Auftragnehmer/in muss in der Lage sein, beim Aufbau der elektronischen Kataloge mitzuwirken und die hierzu erforderlichen Katalogdaten in dem benö-tigten Format und der benötigten Form fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Das Laden der Ka-taloge muss direkt durch den/die Auftragnehmer*in erfolgen. Siehe 5.3.1
Der/die Auftragnehmer*in hält für sein/ihr Unternehmen eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 17100 und hält für die Auftraggeberin entsprechendes Personal bereit, um Übersetzungsauf-träge gemäß dieser Norm zu erledigen. Abweichungen bedürfen der Absprache.
Für den Fall der Bearbeitung eines Übersetzungsauftrags mit Hilfe von MT-Software mit an-schließendem Post-Editing versichern wir, dass unser Personal solche Aufträge in Anlehnung an die Anforderungen der DIN EN ISO 18587 erledigen wird (auch wenn die entsprechende Zertifi-zierung nicht explizit gefordert ist).
Gelegentlich (im Schnitt seltener als einmal im Monat kommt es vor, dass ein Dokument (Ur-kunde, Vollmacht, Vertrag) zu notariellen Zwecken im Ausland in beglaubigter Übersetzung be-nötigt wird. Genauso kommt es vor, dass entsprechende Dokumente aus dem Ausland (in der Regel englischsprachiges Ausland, Italien, Niederlande, Lateinamerika) zu notariellen Zwecken im Inland in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden müssen.
In diesen Zusammenhängen kann es vorkommen, dass die Auftraggeberin Übersetzungen be-auftragt, die zwingend durch beeidigte Übersetzer*innen zu erledigen sind. Der/die Auftrag-nehmerin muss daher in der Lage sein, diese Anforderung zu erfüllen.
Von den jeweiligen Freelancer*innen in Rechnung gestellte Gebühren für den Beeidigungsstem-pel o.ä. dürfen 1:1 an die Auftraggeber*in weitergegeben werden.
Der Auftraggeber erwartet eine persönliche Erreichbarkeit des Auftragnehmers Montag-Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr (gesetzliche Feiertage ausgenommen. Kommunikation mit dem Auf-traggeber bezüglich Übersetzungsleistungen erfolgt in der deutschen oder englischen Sprache.
In den Randstunden der genannten Zeitspanne oder falls beispielsweise an einem Freitagnach-mittag das Büro früher schließt, reicht es aus, wenn eine Erreichbarkeit für "Notfälle" über eine Handynummer eines/r Mitarbeiter*in/s sichergestellt ist.
Der Hauptanteil der zu erledigenden Übersetzungsaufträge erfolgt in der Regel aus der deut-schen in die englische Sprache und umgekehrt. Weiterhin fallen gelegentlich Übersetzun-gen aus dem Spanischen, Italienischen, Französischen, Niederländischen ins Deutsche oder Eng-lische und umgekehrt an. Selten sind Übersetzungen aus und in weitere Sprachen erforderlich, wie z.B. Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Türkisch, Chinesisch, hier in der Regel nur in Kombi-nation mit Deutsch.
Analysen der letzten Jahren deuten darauf hin, dass jährlich eine niedrig sechsstellige Anzahl an Zeilen zu übersetzen sein wird. Erfahrungsgemäß machen Übersetzung aus der deutschen in die englische Sprache ca. 80% davon aus. Etwa 15% des Gesamtumfangs wurden aus dem Engli-schen ins Deutsche übersetzt. Auf die Sprachen Chinesisch und Russisch entfielen etwa 1% der Jahresumfänge.
Bei den zu übersetzenden Schriftstücken handelt es sich z.B. um Broschüren, Zeitschriften, Fly-er, Pressemitteilungen, Präsentationen, Reden hochrangiger Personen aus Politik und Wissen-schaft, Jahresberichte, Anschreiben, Rundschreiben, Sitzungsprotokolle, Websites, Verträge al-ler Art.