Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ONS - Optimierung Notfallstrukturen, TBM 1+5 - Los 159 Elektrotechnik, Anschluss an GHV-Nord
5P.081.26.159”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Der vorhandene ZNA-Bereich (Zentrale Notfallaufnahme) wird umgebaut und erweitert. Der Umbau erfolgt in 2 Bauabschnitten.”
Anschluss BA1 und BA2 an die GHV Nord
- ca. 450m Kabeltrasse /-rinne inkl. Form- und Bfestigungsteile
- ca. 1000 Sammelhalter für Zwischendeckenbereiche mit geringer Aufbauhöhe
- ca. 3200m Kabel (E0 und E90) in Querschnitten von 25mm² bis 120mm²
- Brandschottungen und Kernbohrungen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-03-13 📅
Datum des Endes: 2023-05-08 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es gelten ausschließlich die Ausführungsfristen gem. Formblatt 214 inkl. Einzelfristen. Bieterfragen sind in Textform über die Vergabeplattform bis...”
Zusätzliche Informationen
Es gelten ausschließlich die Ausführungsfristen gem. Formblatt 214 inkl. Einzelfristen. Bieterfragen sind in Textform über die Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Angebote sind nur elektronisch in Textform zugelassen und über die Vergabeplattform einzureichen. Mit dem Angebot ist zwingend das verpeiste LV als PDF-Datei einzureichen. Die alleinige Übermittlung einer verpreisten GAEB-Datei zum LV stellt kein annahmefähiges Angebot dar, dient diese doch lediglich als Hilfsmittel in der Angebotsauswertung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der Nachweis der Eignung kann...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Folgende sonstige aktuelle Nachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen: Eignungsnachweise entsprechend dem Formblatt 124 -...”
Folgende sonstige aktuelle Nachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen: Eignungsnachweise entsprechend dem Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung, Bescheinigung Haftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gem. § 6a EU Nr. 3 VOB/A erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gem. § 6a EU Nr. 3 VOB/A erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind mind. 3 Referenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Leistungsumfang der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der Bieter hat die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, zu benennen. Bereits mit Angebotsabgabe ist eine Referenzliste mit Angabe des jeweiligen Ausführungsortes, Ausführungszeit, Auftragsvolumen und Ansprechpartner des Auftraggebers, inklusive der Telefonnummer beizufügen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-28
13:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-28
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Universitätsklinikum Leipzig AöR, Liebigstraße 18, Haus B, Bereich 5 - Bau und Gebäudetechnik, Vergabestelle. Die Submission ist nicht öffentlich.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gem. § 14 EU VOB/A Absatz 6 stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung....”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Gem. § 14 EU VOB/A Absatz 6 stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Die Submission ist nicht öffentlich. Bitte geben Sie eine entsprechende E-Mail-Adresse für die Zusendung des Submissionsergebnisses an (vorzugsweise im Formblatt 213 Angebotsschreiben).
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der...”
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags definiert § 161 Abs. 1 und 2 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Leipzig AöR
Postanschrift: Liebigstraße 18, Haus B
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419719205📞
E-Mail: vergabestelle-b5@uniklinik-leipzig.de📧
Fax: +49 3419728096 📠
URL: http://www.uniklinik-leipzig.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 022-061704 (2023-01-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 439930.92
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 460637.93
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 022-061704
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“ONS - Optimierung Notfallstrukturen, TBM 1+5 - Los 159 Elektrotechnik, Anschluss an GHV-Nord”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Skyelectric Leipzig GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@skyelectric.de📧
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 439960.92
Höchstes Angebot: 460637.93
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags definiert § 161 Abs. 1 und 2 GWB.
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Quelle: OJS 2023/S 088-267565 (2023-05-02)