Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzprojekte:
Nachweis über mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten sechs Jahren (Fertigstellung/Abnahme in der Zeit von 2017 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts (Zeitpunkt der Abnahme muss in vorgenannten Zeitraum fallen) sowie Leistungsempfängers, der Art der Gebäudenutzung nebst Zahl der physikalischen Datenpunkte im referenzgegenständlichen Gebäudeautomationssystem sowie eines Ansprechpartners beim Referenzgeber und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach dem Formblatt "Referenzliste".
Geeignet ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Als Mindestanforderungen müssen von jeder Referenz die nachfolgenden Anforderungen kumulativ erfüllt werden:
(a) Zwei der referenzgegenständlichen Gebäudeautomationssystem müssen in Labor- bzw. Forschungsgebäuden und
ein Gebäudeautomationssystem in einem Krankenhaus eingerichtet worden sein.
(b) Das referenzgegenständliche Gebäudeautomationssystem muss in den letzten sechs Jahren (2017 - Ablauf der Teilnahmefrist) abgenommen worden sein und im Realbetrieb eingesetzt werden.
(c) Das referenzgegenständliche Gebäudeautomationssystem muss mindestens 2500 physikalische Datenpunkte beinhalten.
Ergibt eine Überprüfung der Referenzen, dass eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, ist die Referenz ungeeignet.
Sofern die Überprüfung einer oder mehrerer Referenzen ergibt, dass die angegebene Referenzleistung aus Sicht des Referenzgebers nicht zufriedenstellend ausgeführt worden ist, wird dieses Ergebnis bei der Prognose, ob aufgrund der bisherigen Tätigkeiten die Erwartung begründet ist, dass der Bewerber die (späteren) Leistungen ordnungs- und fachgerecht erbringen wird, negativ berücksichtigt werden (sog. Negativreferenz). Als Teil der Prognosegrundlage unter Berücksichtigung aller vorgelegten Eignungsnachweis können eine oder mehrere Negativreferenzen dazu führen, dass die Bietereignung für die (spätere) Phase der Leistungserbringung verneint wird.
Qualitätssicherung (Zertifikate)
Der Bewerber / die jeweiligen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft hat unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts Angaben zur Qualitätssicherung (Zertifikate) zu machen und zu bestätigen, dass er in folgenden Bereichen zertifiziert ist und im Fall der Zuschlagserteilung die entsprechenden Zertifizierungen für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird:
- Zertifizierung einer Qualitätsmanagements nach ISO 9001 oder gleichwertig
- Zertifizierung Cybersecurity gem. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig (nebst Benennung des Informationssicherheits-beauftragten)
Bitte beachten Sie, dass neben der Eigenerklärung über das Vorhandensein auch ein entsprechender Nachweis der Zertifizierung dem Teilnahmeantrag beizufügen ist. Die etwaige Gleichwertigkeit der Qualitätssicherungsmaßnahme zu den beiden angegebenen Zertifikaten ist vom Bewerber nachvollziehbar und hinreichend detailliert darzulegen. Fehlt es hieran, geht der Auftraggeber von keiner hinreichenden Gleichwertigkeit aus.
Bei der Zertifizierung "Cybersecurity gem. ISO/IEC 27001 (nebst Benennung des Informationssicherheitsbeauftragten) oder gleichwertig" ist es ausreichend, wenn der Bewerber / die jeweiligen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft versichern, dass sie im Zeitpunkt des Zuschlags über ein entsprechendes Zertifikat oder gleichwertig verfügen werden.
Lieferkettenmanagement
Die Bewerber / die jeweiligen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts zu versichern, dass Sie die für das jeweilige Unternehmen gegebenenfalls seit dem 01.01.2023 bzw. ab dem 01.01. 2024 geltenden Sorgfaltspflichten gem. LkSG erfüllen und im Zuschlagsfall während der Auftragsausführung durchgängig erfüllen werden.
Achtung: Die Erklärung, wonach der Bewerber die Pflichten gem. LkSG erfüllen wird, ist auch dann abzugeben, wenn der Bewerber (aktuell) davon ausgeht, dass er nicht in den gesetzlichen Anwendungsbereich fällt!
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bewerbern, welche in Folge der zweiten Stufe des Verfahrens in die engere Auswahl für die Zuschlagserteilung kommen, weitergehende Nachweise bzw. Details der Erfüllung der Pflichten gem. LkSG, wie z.B. aber nicht ausschließlich die Vorlage der Grundsatzerklärung des Unternehmens, zu verlangen. Stichtag ist der Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist.
Erklärung zu den Ausschlussgründen
Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts "Eigenerklärung zur Eignung" eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben.