Aktualisierung der Einsatzvorgaben für zweibahnige Landstraßenquerschnitte sowie von Knotenpunktfolgen auf Straßen der EKL 1 und 2

Bundesanstalt für Straßenwesen

Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) enthalten für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) prägende Straßenquerschnitte und Knotenpunktarten, die den Kraftfahrenden die Einheitlichkeit einer EKL sowie auch den Unterschied zu anderen EKL verdeutlichen und ein daran angepasstes Verhalten hervorrufen sollen. Lediglich der in den RAL enthalte Regelquerschnitt RQ21 ist übergreifend für die Entwurfsklassen 1-3 in Kombination mit planfreien Knotenpunkten anzuwenden. Gemäß den RAL bzw. dem zugehörigen Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr.08/2013 soll der RQ21 jedoch nur auf kurzen Streckenabschnitten mit einer Länge von bis zu 15 km und bei Verkehrsbelastungen von bis zu 30.000 Kfz/24 Std im Zuge ansonsten einbahnigen Landstraßen zur Anwendung kommen. Bei größeren Abschnittslängen oder höheren Verkehrsstärken soll hingegen nicht auf Seitenstreifen verzichtet werden und es sind Regelquerschnitte der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) maßgeblich.Während beim RQ21 nur planfreie Knotenpunkte empfohlen werden, sollen Verknüpfungen von einbahnigen Landstraßen gemäß den RAL durch verschiedene Knotenpunktarten erfolgen. Bei Straßen der EKL1 sollen planfreie oder teilplanfreie Bauwerke eingesetzt werden. Auf Straßen der EKL2 werden teilplangleiche Knotenpunkte empfohlen. Nur in zu begründenden Ausnahmefällen sind hier auch teilplanfreie oder plangleiche Knotenpunkte mit LSA zulässig.Im Rahmen des Forschungsprojektes soll untersucht werden, unter welchen Betriebsbedingungen und bis zu welchen Verkehrsstärken und Schwerverkehrsanteilen sowie Streckenabschnittslängen der zweibahnige Regelquerschnitt ohne Seitenstreifen auf Landstraßen eingesetzt werden kann und ab welchen Randbedingungen die Anlage von Seitenstreifen (z. B. aus Verkehrssicherheitsgründen) notwendig wird.Weiterhin soll die Verkehrssicherheitswirkung einheitlicher Knotenpunktfolgen von Straßen der EKL1 und 2 der RAL untersucht werden. Zur Fortschreibung der mit dieser Untersuchung zu adressierenden Entwurfsvorgaben der RAL sollen die Auswirkungen der Anforderungen an die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- sowie Wirtschaftlichkeitsaspekten ermittelt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-09-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aktualisierung der Einsatzvorgaben für zweibahnige Landstraßenquerschnitte sowie von Knotenpunktfolgen auf Straßen der EKL 1 und 2
Referenznummer: Z2mü - FE 02.0487/2024/FRB
Kurze Beschreibung:
Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) enthalten für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) prägende Straßenquerschnitte und Knotenpunktarten, die den Kraftfahrenden die Einheitlichkeit einer EKL sowie auch den Unterschied zu anderen EKL verdeutlichen und ein daran angepasstes Verhalten hervorrufen sollen. Lediglich der in den RAL enthalte Regelquerschnitt RQ21 ist übergreifend für die Entwurfsklassen 1-3 in Kombination mit planfreien Knotenpunkten anzuwenden. Gemäß den RAL bzw. dem zugehörigen Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr.08/2013 soll der RQ21 jedoch nur auf kurzen Streckenabschnitten mit einer Länge von bis zu 15 km und bei Verkehrsbelastungen von bis zu 30.000 Kfz/24 Std im Zuge ansonsten einbahnigen Landstraßen zur Anwendung kommen. Bei größeren Abschnittslängen oder höheren Verkehrsstärken soll hingegen nicht auf Seitenstreifen verzichtet werden und es sind Regelquerschnitte der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) maßgeblich.Während beim RQ21 nur planfreie Knotenpunkte empfohlen werden, sollen Verknüpfungen von einbahnigen Landstraßen gemäß den RAL durch verschiedene Knotenpunktarten erfolgen. Bei Straßen der EKL1 sollen planfreie oder teilplanfreie Bauwerke eingesetzt werden. Auf Straßen der EKL2 werden teilplangleiche Knotenpunkte empfohlen. Nur in zu begründenden Ausnahmefällen sind hier auch teilplanfreie oder plangleiche Knotenpunkte mit LSA zulässig.Im Rahmen des Forschungsprojektes soll untersucht werden, unter welchen Betriebsbedingungen und bis zu welchen Verkehrsstärken und Schwerverkehrsanteilen sowie Streckenabschnittslängen der zweibahnige Regelquerschnitt ohne Seitenstreifen auf Landstraßen eingesetzt werden kann und ab welchen Randbedingungen die Anlage von Seitenstreifen (z. B. aus Verkehrssicherheitsgründen) notwendig wird.Weiterhin soll die Verkehrssicherheitswirkung einheitlicher Knotenpunktfolgen von Straßen der EKL1 und 2 der RAL untersucht werden. Zur Fortschreibung der mit dieser Untersuchung zu adressierenden Entwurfsvorgaben der RAL sollen die Auswirkungen der Anforderungen an die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- sowie Wirtschaftlichkeitsaspekten ermittelt werden.
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 445378.15 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: Z2mü - FE 02.0487/2023/FRB
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-19 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-11-19 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen: nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Kenntnisse und Erfahrungen mit wahrnehmungspsychologischen Studien in der Praxis oder im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen: nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2 Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Kenntnisse oder Erfahrungen mit deutschen Regelwerken für den Landstraßenentwurf (RAL) durch Anwendung in der Praxis oder im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen: nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3 Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung: Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßenwesen
Nationale Registrierungsnummer: 991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bast.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=718515 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=718515 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499 0 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 191-590609 (2024-09-30)