Auftragsbekanntmachung (2024-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Callcenter-Dienstleistungen
Reference number: IHKL-V-001-2024
Kurze Beschreibung:
“Callcenter-Dienstleistungen”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Call-Center📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterstützungsleistungen in der Inbound-Telefonie zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit und damit der Erhöhung der Kundenzufriedenheit sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterstützungsleistungen in der Inbound-Telefonie zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit und damit der Erhöhung der Kundenzufriedenheit sowie Unterstützungsleistungen bei Outboundaktionen
Bereitschaftszeit: Montag bis Freitag: 07:00 Uhr - 19:00 Uhr
Eingehende externe Anrufe, die von der IHK zu Leipzig nicht entgegengenommen werden können, werden an das externe Callcenter weitergeleitet. Hier erfolgt eine Anrufannahme mit bzw. ohne Aufnahme der Kontaktdaten des Anrufenden inkl. des Anliegens oder einer Weiterleitung des Anrufes an die IHK zu Leipzig. Die Daten werden elektronisch erfasst und stündlich, nach standardisierter Vorgabe, an eine zentrale E-Mail-Adresse der IHK zu Leipzig übergeben.
Standardisierte Erstauskünfte sind durch den Callcenter-Mitarbeiter zu erteilen. Hierfür stellt die IHK zu Leipzig Informationen in elektronischer Form zur Verfügung.
Geschätztes Anrufaufkommen pro Jahr: Inbound ca. 14.500 Calls / Outbound ca. 4.500 Nettokontakt (Terminierung Erstbesuche), ca. 2 Outboundprojekte mit je ca. 1.000 Datensätzen
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Telefonistendienste📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für je ein Jahr zu verlängern.” Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-24 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Leipzig
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 1 Jahr).
Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebots ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
3) Unternehmensprofil unter Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, Erklärung der Unternehmensstruktur sowie Angabe zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl (Personelle Kapazitäten)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angaben zu wesentlichen mindestens 3 Jahren erbrachten Leistungen (mind. 3 Referenzen) mit Angabe der Leistungszeit, dem konkreten Leistungsinhalt,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angaben zu wesentlichen mindestens 3 Jahren erbrachten Leistungen (mind. 3 Referenzen) mit Angabe der Leistungszeit, dem konkreten Leistungsinhalt, Leistungsumfang (Umsatz brutto, jährliches Kontaktvolumen (Calls im Inbound und Calls im Outbound) sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit den dortigen Ansprechpartnern.
Es sind Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen, idealerweise In-/Outbound in einer Referenz, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) nachzuweisen. Zulässig sind auch Referenznachweise die jeweils Erfahrungen im Inbound oder Outbound getrennt belegen. In diesem Fall sind je Leistung drei Nachweise (3 xfür Inbound/3 xOutbound) aus den letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahren (2021-2023) beizubringen.
Die Referenzen müssen Erfahrungen im Umgang mit mind. 10.000 Calls pro Jahr im Inbound und 2 Outboundprojekten pro Jahr mit je mind. 1.000 Datensätzen belegen.
2) Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach ISO 18295 oder ISO 9001
3) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistungen von einem Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er möglichst bereits im Angebot Art und Umfang der von diesem Nachunternehmer auszuführenden Leistung angeben und den Nachunternehmer zu benennen.
Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten berufen.
Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die vorgenannten Nachweise und Erklärungen auch für dieses Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, soweit sie zutreffen.
Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen.
4) Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen und die in Anlage 3 beigefügte Erklärung, und von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet, abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Erklärung über das Bestehen ein Betriebshaftpflichtversicherung
Die Versicherung muss Vermögensschäden aus der Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes ...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung über das Bestehen ein Betriebshaftpflichtversicherung
Die Versicherung muss Vermögensschäden aus der Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes absichern.
Verfügt der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder nicht mit der geforderten Mindestdeckung, kann der Bieter ersatzweise erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt oder die bestehende Versicherung entsprechend erweitert.
Hinweis: Die Vergabestelle kann einen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auffordern, die bestehende Versicherungspolice beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bei Unternehmen, die im Amtlichen Verzeichnis (AVPQ) eingetragen sind, reicht die Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes oder die Vorlage des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Unternehmen, die im Amtlichen Verzeichnis (AVPQ) eingetragen sind, reicht die Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes oder die Vorlage des AVPQ-Zertifikates.
Folgende Nachweise sind dennoch mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärungen zu Referenzen
- Erklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der IHK zu Leipzig handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die weder überwiegend staatlich finanziert noch...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der IHK zu Leipzig handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die weder überwiegend staatlich finanziert noch kontrolliert wird. Sie ist daher kein Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Diese Rechtsauffassung beruht insbesondere auf der Rechtsprechung des EuGHs im Urteil vom 12.09.2013 (C-526/11) sowie den nachfolgenden Entscheidung der Vergabekammer Sachsen (Beschl. V. 12.11.2015 - 1/SVK/033-15) und des OLG Schleswig-Holstein (Beschl. v. 08.02.2024 – 54 Verg 7/23).
Die IHK führt gleichwohl zur Förderung von Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig ein Vergabeverfahren für den hier in Rede stehenden Auftrag in Anlehnung an das GWB durch. Die Vorschriften des GWB und der VgV finden keine unmittelbare Anwendung.
Sollte ein Bieter Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Selbsteinschätzung der IHK zu Leipzig haben, ist die zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.
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Quelle: OJS 2024/S 101-310552 (2024-05-24)