Die ortsfeste Straßenbeleuchtung leistet in den Dunkelstunden einen positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit auf Verkehrsstraßen, zur Daseinsvorsorge sowie zur Vorbeugung gegen kriminelle Übergriffe. Sie ist somit ein elementarer Teil einer sicheren und leistungsfähigen Straßeninfrastruktur. Auf der anderen Seite haben jedoch die stetige Zunahme von Beleuchtung, der Trend zu weißerer Straßenbeleuchtung sowie der technische Fortschritt in der Lichttechnik (z.B. LED- und Laserlicht) zum Teil gravierende Folgen für Mensch, Natur und Klima (CO2- Emissionen). Den störenden Einfluss von Beleuchtung (Lichtimmissionen) auf Menschen und Natur in Wohn- und Naturschutzgebieten oder anderen empfindlichen Lebensräumen sowie die CO2-Emissionen der Straßenbeleuchtung gilt es zu begrenzen und zu reduzieren und somit die Umweltverträglichkeit der Straßenbeleuchtung zu erhöhen. Hierzu werden neue nachhaltige und THG-neutrale Beleuchtungskonzepte, wie zum Beispiel adaptive Beleuchtungssysteme benötigt, die Abhängigkeit der Nutzungszeiten von der Jahreszeit und Temperaturen zu berücksichtigen. Unnötige Immissionen lassen sich vermeiden, indem das Beleuchtungsniveau in Abhängigkeit von bewusst gewählten Nutzungszeiträumen dem Verkehrsfluss und Dämmerungszustand entsprechend abgesenkt wird oder ein mitlaufendes Licht konzipiert wird. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, durch intelligente Steuerung von Beleuchtungsanlagen den elektrischen Energiebedarf und Lichtimmissionen zu reduzieren. Dazu sollen sinnvolle und messbare Kriterien und Vorgaben für die zeitliche und örtliche Anpassung von Beleuchtung definiert und Grenzwerte ermittelt werden. Die Umsetzung der Forschungsergebnisse kann helfen, dass CO2-Emissionen reduziert und unnötige Immissionen zum Schutz von Mensch und Umwelt vermieden werden. Somit wird ein direkter Beitrag zum Klima- und Immissionsschutz geleistet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 03.0623/2022/GRB "Klima- und Immissionsschutz durch intelligente und nachhaltige Steuerung von Beleuchtungsanlagen"
Referenznummer: Z2ky - FE 03.0623/2022/GRB
Kurze Beschreibung:
Die ortsfeste Straßenbeleuchtung leistet in den Dunkelstunden einen positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit auf Verkehrsstraßen, zur Daseinsvorsorge sowie zur Vorbeugung gegen kriminelle Übergriffe. Sie ist somit ein elementarer Teil einer sicheren und leistungsfähigen Straßeninfrastruktur. Auf der anderen Seite haben jedoch die stetige Zunahme von Beleuchtung, der Trend zu weißerer Straßenbeleuchtung sowie der technische Fortschritt in der Lichttechnik (z.B. LED- und Laserlicht) zum Teil gravierende Folgen für Mensch, Natur und Klima (CO2- Emissionen). Den störenden Einfluss von Beleuchtung (Lichtimmissionen) auf Menschen und Natur in Wohn- und Naturschutzgebieten oder anderen empfindlichen Lebensräumen sowie die CO2-Emissionen der Straßenbeleuchtung gilt es zu begrenzen und zu reduzieren und somit die Umweltverträglichkeit der Straßenbeleuchtung zu erhöhen. Hierzu werden neue nachhaltige und THG-neutrale Beleuchtungskonzepte, wie zum Beispiel adaptive Beleuchtungssysteme benötigt, die Abhängigkeit der Nutzungszeiten von der Jahreszeit und Temperaturen zu berücksichtigen.
Unnötige Immissionen lassen sich vermeiden, indem das Beleuchtungsniveau in Abhängigkeit von bewusst gewählten Nutzungszeiträumen dem Verkehrsfluss und Dämmerungszustand entsprechend abgesenkt wird oder ein mitlaufendes Licht konzipiert wird.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, durch intelligente Steuerung von Beleuchtungsanlagen den elektrischen Energiebedarf und Lichtimmissionen zu reduzieren. Dazu sollen sinnvolle und messbare Kriterien und Vorgaben für die zeitliche und örtliche Anpassung von Beleuchtung definiert und Grenzwerte ermittelt werden.
Die Umsetzung der Forschungsergebnisse kann helfen, dass CO2-Emissionen reduziert und unnötige Immissionen zum Schutz von Mensch und Umwelt vermieden werden. Somit wird ein direkter Beitrag zum Klima- und Immissionsschutz geleistet.
Die ortsfeste Straßenbeleuchtung leistet in den Dunkelstunden einen positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit auf Verkehrsstraßen, zur Daseinsvorsorge sowie zur Vorbeugung gegen kriminelle Übergriffe. Sie ist somit ein elementarer Teil einer sicheren und leistungsfähigen Straßeninfrastruktur. Auf der anderen Seite haben jedoch die stetige Zunahme von Beleuchtung, der Trend zu weißerer Straßenbeleuchtung sowie der technische Fortschritt in der Lichttechnik (z.B. LED- und Laserlicht) zum Teil gravierende Folgen für Mensch, Natur und Klima (CO2- Emissionen). Den störenden Einfluss von Beleuchtung (Lichtimmissionen) auf Menschen und Natur in Wohn- und Naturschutzgebieten oder anderen empfindlichen Lebensräumen sowie die CO2-Emissionen der Straßenbeleuchtung gilt es zu begrenzen und zu reduzieren und somit die Umweltverträglichkeit der Straßenbeleuchtung zu erhöhen. Hierzu werden neue nachhaltige und THG-neutrale Beleuchtungskonzepte, wie zum Beispiel adaptive Beleuchtungssysteme benötigt, die Abhängigkeit der Nutzungszeiten von der Jahreszeit und Temperaturen zu berücksichtigen.
Unnötige Immissionen lassen sich vermeiden, indem das Beleuchtungsniveau in Abhängigkeit von bewusst gewählten Nutzungszeiträumen dem Verkehrsfluss und Dämmerungszustand entsprechend abgesenkt wird oder ein mitlaufendes Licht konzipiert wird.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, durch intelligente Steuerung von Beleuchtungsanlagen den elektrischen Energiebedarf und Lichtimmissionen zu reduzieren. Dazu sollen sinnvolle und messbare Kriterien und Vorgaben für die zeitliche und örtliche Anpassung von Beleuchtung definiert und Grenzwerte ermittelt werden.
Die Umsetzung der Forschungsergebnisse kann helfen, dass CO2-Emissionen reduziert und unnötige Immissionen zum Schutz von Mensch und Umwelt vermieden werden. Somit wird ein direkter Beitrag zum Klima- und Immissionsschutz geleistet.
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210084.03 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: Z2ky - FE 03.0623/2022/GRB
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-08 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-08 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 15 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-10-08 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Lichttechnik (insb. ortsfeste Straßenbeleuchtung und deren Gütemerkmale): nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Lichttechnik (insb. ortsfeste Straßenbeleuchtung und deren Gütemerkmale): nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Der Forschungsnehmer muss über eine geeignete technische Ausrüstung für die Durchführung von lichttechnischen Berechnungen und Messungen für das Labor und Feld verfügen.: nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung
(Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Der Forschungsnehmer muss über eine geeignete technische Ausrüstung für die Durchführung von lichttechnischen Berechnungen und Messungen für das Labor und Feld verfügen.: nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung
(Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Vorhandensein von Fachpersonal mit Qualifikation/Erfahrung im Bereich Lichttechnik/Optik für die Projektdurchführung: nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit ggf. namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter sowie Information über relevante Gremientätigkeiten.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Vorhandensein von Fachpersonal mit Qualifikation/Erfahrung im Bereich Lichttechnik/Optik für die Projektdurchführung: nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit ggf. namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter sowie Information über relevante Gremientätigkeiten.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßenwesen
Nationale Registrierungsnummer: 991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bast.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=708146🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=708146🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 158-489193 (2024-08-13)