Mit den „Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen“ (RSAS, FGSV 2019) kommt das Sicherheitsaudit nicht mehr nur in der Planung, sondern auch anlassbezogen bei bestehenden Straßen zur Anwendung, um vorhandene Sicherheitsdefizite zu identifizieren und anschließend beheben zu können. Um im Rahmen eines Sicherheitsaudits im Bestand alle relevanten Defizite identifizieren zu kennen, wird es bisher als unerlässlich angesehen, dass auch eine Ortsbesichtigung des zu betrachtenden Abschnitts erfolgen muss. Diese Ortsbesichtigung bedeutet für den Bereich der Bundesautobahnen – und i. d. R. auch bei mehrbahnigen Bundesstraßen – aufgrund der dort vorherrschenden hohen Verkehrsstärken und hohen Geschwindigkeiten eine große Herausforderung. Denkbar wäre zwar, solche Ortsbesichtigungen unter einer Vollsperrung des entsprechenden Straßenabschnitts durchzuführen. Die damit verbundenen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Verkehrssicherheit wären jedoch i. d. R. immens und u. U. mit negativen Effekten im nachgelagerten Netz verbunden. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, festzustellen, wie oder mit welchen Hilfsmitteln die Durchführung eines Bestandsaudits auf BAB und mehrbahnigen Bundesstraßen in derart gestaltet werden kann, sodass einerseits ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit für die Auditierenden, aber auch die Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann, ohne andererseits unverhältnismäßige Einbußen bei der Verfügbarkeit des betroffenen Straßen-Abschnitts zu erzeugen. Unter Verwendung von vorliegenden Daten sollen verschiedene Erfassungsmethoden (z. B. Drohnenbefliegung) oder andere Techniken (z. B. Digitaler Zwilling, 3D-Videobefahrung) getestet und evaluiert werden. Dazu sollen Bestandsaudits auf ausgewählten Straßenabschnitten mit den oben genannten Methoden und anschließend im Schutze der Sperrung einer Richtungsfahrbahn allein auf Basis einer örtlichen Begehung durchgeführt werden. Die Ergebnisse der verschiedenen Methoden sind untereinander zu vergleichen und es soll insbesondere festgestellt werden, welche Defizite im Vergleich zum regulären Bestandsaudit mit Ortsbesichtigung nicht erkannt werden können. Abschließend sollen Handlungsempfehlungen zur Fortschreibung der Richtlinien für das Sicherheitsaudit an Straßen (RSAS) abgeleitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 03.0629/2022/FRB - "Bestandsaudit auf BAB"
Referenznummer: Z2mü - FE 03.0629/2022/FRB
Kurze Beschreibung:
Mit den „Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen“ (RSAS, FGSV 2019) kommt das Sicherheitsaudit nicht mehr nur in der Planung, sondern auch anlassbezogen bei bestehenden Straßen zur Anwendung, um vorhandene Sicherheitsdefizite zu identifizieren und anschließend beheben zu können. Um im Rahmen eines Sicherheitsaudits im Bestand alle relevanten Defizite identifizieren zu kennen, wird es bisher als unerlässlich angesehen, dass auch eine Ortsbesichtigung des zu betrachtenden Abschnitts erfolgen muss. Diese Ortsbesichtigung bedeutet für den Bereich der Bundesautobahnen – und i. d. R. auch bei mehrbahnigen Bundesstraßen – aufgrund der dort vorherrschenden hohen Verkehrsstärken und hohen Geschwindigkeiten eine große Herausforderung. Denkbar wäre zwar, solche Ortsbesichtigungen unter einer Vollsperrung des entsprechenden Straßenabschnitts durchzuführen. Die damit verbundenen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Verkehrssicherheit wären jedoch i. d. R. immens und u. U. mit negativen Effekten im nachgelagerten Netz verbunden.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, festzustellen, wie oder mit welchen Hilfsmitteln die Durchführung eines Bestandsaudits auf BAB und mehrbahnigen Bundesstraßen in derart gestaltet werden kann, sodass einerseits ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit für die Auditierenden, aber auch die Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann, ohne andererseits unverhältnismäßige Einbußen bei der Verfügbarkeit des betroffenen Straßen-Abschnitts zu erzeugen.
Unter Verwendung von vorliegenden Daten sollen verschiedene Erfassungsmethoden (z. B. Drohnenbefliegung) oder andere Techniken (z. B. Digitaler Zwilling, 3D-Videobefahrung) getestet und evaluiert werden. Dazu sollen Bestandsaudits auf ausgewählten Straßenabschnitten mit den oben genannten Methoden und anschließend im Schutze der Sperrung einer Richtungsfahrbahn allein auf Basis einer örtlichen Begehung durchgeführt werden.
Die Ergebnisse der verschiedenen Methoden sind untereinander zu vergleichen und es soll insbesondere festgestellt werden, welche Defizite im Vergleich zum regulären Bestandsaudit mit Ortsbesichtigung nicht erkannt werden können.
Abschließend sollen Handlungsempfehlungen zur Fortschreibung der Richtlinien für das Sicherheitsaudit an Straßen (RSAS) abgeleitet werden.
Mit den „Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen“ (RSAS, FGSV 2019) kommt das Sicherheitsaudit nicht mehr nur in der Planung, sondern auch anlassbezogen bei bestehenden Straßen zur Anwendung, um vorhandene Sicherheitsdefizite zu identifizieren und anschließend beheben zu können. Um im Rahmen eines Sicherheitsaudits im Bestand alle relevanten Defizite identifizieren zu kennen, wird es bisher als unerlässlich angesehen, dass auch eine Ortsbesichtigung des zu betrachtenden Abschnitts erfolgen muss. Diese Ortsbesichtigung bedeutet für den Bereich der Bundesautobahnen – und i. d. R. auch bei mehrbahnigen Bundesstraßen – aufgrund der dort vorherrschenden hohen Verkehrsstärken und hohen Geschwindigkeiten eine große Herausforderung. Denkbar wäre zwar, solche Ortsbesichtigungen unter einer Vollsperrung des entsprechenden Straßenabschnitts durchzuführen. Die damit verbundenen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Verkehrssicherheit wären jedoch i. d. R. immens und u. U. mit negativen Effekten im nachgelagerten Netz verbunden.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, festzustellen, wie oder mit welchen Hilfsmitteln die Durchführung eines Bestandsaudits auf BAB und mehrbahnigen Bundesstraßen in derart gestaltet werden kann, sodass einerseits ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit für die Auditierenden, aber auch die Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann, ohne andererseits unverhältnismäßige Einbußen bei der Verfügbarkeit des betroffenen Straßen-Abschnitts zu erzeugen.
Unter Verwendung von vorliegenden Daten sollen verschiedene Erfassungsmethoden (z. B. Drohnenbefliegung) oder andere Techniken (z. B. Digitaler Zwilling, 3D-Videobefahrung) getestet und evaluiert werden. Dazu sollen Bestandsaudits auf ausgewählten Straßenabschnitten mit den oben genannten Methoden und anschließend im Schutze der Sperrung einer Richtungsfahrbahn allein auf Basis einer örtlichen Begehung durchgeführt werden.
Die Ergebnisse der verschiedenen Methoden sind untereinander zu vergleichen und es soll insbesondere festgestellt werden, welche Defizite im Vergleich zum regulären Bestandsaudit mit Ortsbesichtigung nicht erkannt werden können.
Abschließend sollen Handlungsempfehlungen zur Fortschreibung der Richtlinien für das Sicherheitsaudit an Straßen (RSAS) abgeleitet werden.
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 150420.17 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: Z2mü - FE 0.0629/2022/FRB
Titel: Bestandsaudit auf BAB
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-30 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-30 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-07-30 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
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- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen: nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen: nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse und Erfahrungen mit Sicherheitsaudits von Bundesautobahnen in der Praxis oder im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen: nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse und Erfahrungen mit Sicherheitsaudits von Bundesautobahnen in der Praxis oder im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen: nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse oder Erfahrungen mit deutschen Regelwerken für den Bundesautobahnentwurf (RAA oder deren Vorgängerrichtlinien) durch Anwendung in der Praxis oder im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen: nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse oder Erfahrungen mit deutschen Regelwerken für den Bundesautobahnentwurf (RAA oder deren Vorgängerrichtlinien) durch Anwendung in der Praxis oder im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen: nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung: nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung: nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4c (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßenwesen
Nationale Registrierungsnummer: 991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bast.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=675952🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 100-306264 (2024-05-23)