Im Asphaltstraßenbau wurden in den letzten Jahren Weiterentwicklungen vor allem im Hinblick auf Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit vorangetrieben. Besonders zu nennen ist die Verwendung von Ausbauasphalten bei der Asphaltmischgutherstellung. Der Ausbauasphalt wird maschinell aufbereitet und kommt als Asphaltgranulat zur Wiederverwendung bei der Herstellung von Asphaltmischgut zum Einsatz. Die maximal mögliche Asphaltgranulatzugabemenge richtet sich nach der Gleichmäßigkeit der Merkmale des Asphaltgranulates. Eine höhere Gleichmäßigkeit des Asphaltgranulates führt dabei zu höheren möglichen Zugabequoten. In der Praxis haben sich mangels einheitlicher Vorgaben an die Probenahme von Asphaltgranulat unterschiedliche Strategien und Vorgehensweisen und etabliert. Während für die Probenahme von Gesteinskörnungen und Asphalt normative Vorgaben existieren, ist dies für die Probenahme von Asphaltgranulat bisher nicht der Fall. Der unbekannte Fehleranteil aus der Probenahme kann sich bei Festlegung der Eingangswerte für die Prozesssteuerung innerhalb der WPK somit direkt auf die Zusammensetzungen des mit diesem Asphaltgranulat hergestellten Asphaltmischgutes auswirken. Baustoffprüfungen im Rahmen von Kontrollprüfungen können aufgrund des unbekannten Fehleranteils der Probenahme von den Kennwerten der Klassifizierungen abweichen. Ein Vergleich unterschiedlicher Probenahmestrategien an zur Verwendung vorgesehenen Asphaltgranulaten mit dem Zweck der Entwicklung einer Probenahmevorschrift für Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und Kontrollprüfung stellt daher ein Potential zur Verbesserung der Beschreibung des tatsächlich vorhandenen Asphaltgranulates und somit auch auf eine gleichmäßigere Zusammensetzung des damit hergestellten Asphaltmischgutes dar. Im Rahmen des Projektes soll eine Verbesserung des Repräsentanzniveaus der Laboratoriumsprobe bei bestmöglicher Reduzierung der probenahmefehlerbedingten Streuungen der Beobachtungswerte der betrachtenden Merkmale erzielt werden Die Forschungserkenntnisse sollen zur Formulierung einer Probenahmevorschrift für Asphaltgranulate an Haufwerken führen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 07.0324/2023/EGB -„Vergleichsuntersuchungen zur Erarbeitung einer Technischen Prüfvorschrift für die Probenahme von Asphaltgranulat“
Referenznummer: Z2kä-FE 07.0324/2023/EGB
Kurze Beschreibung:
Im Asphaltstraßenbau wurden in den letzten Jahren Weiterentwicklungen vor allem im Hinblick auf Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit vorangetrieben. Besonders zu nennen ist die Verwendung von Ausbauasphalten bei der Asphaltmischgutherstellung.
Der Ausbauasphalt wird maschinell aufbereitet und kommt als Asphaltgranulat zur Wiederverwendung bei der Herstellung von Asphaltmischgut zum Einsatz.
Die maximal mögliche Asphaltgranulatzugabemenge richtet sich nach der Gleichmäßigkeit der Merkmale des Asphaltgranulates. Eine höhere Gleichmäßigkeit des Asphaltgranulates führt dabei zu höheren möglichen Zugabequoten.
In der Praxis haben sich mangels einheitlicher Vorgaben an die Probenahme von Asphaltgranulat unterschiedliche Strategien und Vorgehensweisen und etabliert. Während für die Probenahme von Gesteinskörnungen und Asphalt normative Vorgaben existieren, ist dies für die Probenahme von Asphaltgranulat bisher nicht der Fall. Der unbekannte Fehleranteil aus der Probenahme kann sich bei Festlegung der Eingangswerte für die Prozesssteuerung innerhalb der WPK somit direkt auf die Zusammensetzungen des mit diesem Asphaltgranulat hergestellten Asphaltmischgutes auswirken. Baustoffprüfungen im Rahmen von Kontrollprüfungen können aufgrund des unbekannten Fehleranteils der Probenahme von den Kennwerten der Klassifizierungen abweichen.
Ein Vergleich unterschiedlicher Probenahmestrategien an zur Verwendung vorgesehenen Asphaltgranulaten mit dem Zweck der Entwicklung einer Probenahmevorschrift für Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und Kontrollprüfung stellt daher ein Potential zur Verbesserung der Beschreibung des tatsächlich vorhandenen Asphaltgranulates und somit auch auf eine gleichmäßigere Zusammensetzung des damit hergestellten Asphaltmischgutes dar.
Im Rahmen des Projektes soll eine Verbesserung des Repräsentanzniveaus der Laboratoriumsprobe bei bestmöglicher Reduzierung der probenahmefehlerbedingten Streuungen der Beobachtungswerte der betrachtenden Merkmale erzielt werden
Die Forschungserkenntnisse sollen zur Formulierung einer Probenahmevorschrift für Asphaltgranulate an Haufwerken führen.
Im Asphaltstraßenbau wurden in den letzten Jahren Weiterentwicklungen vor allem im Hinblick auf Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit vorangetrieben. Besonders zu nennen ist die Verwendung von Ausbauasphalten bei der Asphaltmischgutherstellung.
Der Ausbauasphalt wird maschinell aufbereitet und kommt als Asphaltgranulat zur Wiederverwendung bei der Herstellung von Asphaltmischgut zum Einsatz.
Die maximal mögliche Asphaltgranulatzugabemenge richtet sich nach der Gleichmäßigkeit der Merkmale des Asphaltgranulates. Eine höhere Gleichmäßigkeit des Asphaltgranulates führt dabei zu höheren möglichen Zugabequoten.
In der Praxis haben sich mangels einheitlicher Vorgaben an die Probenahme von Asphaltgranulat unterschiedliche Strategien und Vorgehensweisen und etabliert. Während für die Probenahme von Gesteinskörnungen und Asphalt normative Vorgaben existieren, ist dies für die Probenahme von Asphaltgranulat bisher nicht der Fall. Der unbekannte Fehleranteil aus der Probenahme kann sich bei Festlegung der Eingangswerte für die Prozesssteuerung innerhalb der WPK somit direkt auf die Zusammensetzungen des mit diesem Asphaltgranulat hergestellten Asphaltmischgutes auswirken. Baustoffprüfungen im Rahmen von Kontrollprüfungen können aufgrund des unbekannten Fehleranteils der Probenahme von den Kennwerten der Klassifizierungen abweichen.
Ein Vergleich unterschiedlicher Probenahmestrategien an zur Verwendung vorgesehenen Asphaltgranulaten mit dem Zweck der Entwicklung einer Probenahmevorschrift für Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und Kontrollprüfung stellt daher ein Potential zur Verbesserung der Beschreibung des tatsächlich vorhandenen Asphaltgranulates und somit auch auf eine gleichmäßigere Zusammensetzung des damit hergestellten Asphaltmischgutes dar.
Im Rahmen des Projektes soll eine Verbesserung des Repräsentanzniveaus der Laboratoriumsprobe bei bestmöglicher Reduzierung der probenahmefehlerbedingten Streuungen der Beobachtungswerte der betrachtenden Merkmale erzielt werden
Die Forschungserkenntnisse sollen zur Formulierung einer Probenahmevorschrift für Asphaltgranulate an Haufwerken führen.
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 168067.28 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: Z2kä-FE 07.0324/2023/EGB
Titel: FE 07.0324/2023/EGB - „Vergleichsuntersuchungen zur Erarbeitung einer Technischen Prüfvorschrift für die Probenahme von Asphaltgranulat“
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-24 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-24 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-09-24 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
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- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Kenntnisse und Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten: nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse und Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten: nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse und Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Laboruntersuchungen: nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse und Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Laboruntersuchungen: nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßenwesen
Nationale Registrierungsnummer: 991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bast.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=706950🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 155-480932 (2024-08-07)