Eine wesentliche Eigenschaft von Asphalt ist dessen nahezu uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit. Diese kann gegebenenfalls durch den Einsatz von Zusätzen beeinträchtigt werden. Mit dem „Arbeitspapier Alterung von Asphalt im Laboratorium“ (AP AAL) existiert nun ein Dokument, auf dessen Grundlage geeignete Verfahren gewählt werden können, um Asphalte im Labor beschleunigt zu altern und so die Eigenschaften eines Asphaltgranulates zu simulieren. Dies ermöglicht den Einfluss von Zusätzen zu identifizieren und die Wiederverwendbarkeit des Asphaltes zu bewerten. Im Rahmen des Forschungsprojektes soll zunächst eine geeignete Vorgehensweise erarbeitet werden, welche die erforderlichen Untersuchungsschritte und Prüfmethoden zur Bewertung der Wiederverwendbarkeit des Asphaltes festlegt. Diese sollen an konventionellen Asphaltkonzepten (inkl. Temperaturabgesenkten Asphalten) sowie solchen, welche in der Anwendung zu Einschränkungen der Wiederverwendbarkeit geführt haben, erprobt und somit validiert werden. Dabei sollen Orientierungswerte für die Einschätzung der Recyclingfähigkeit des modifizierten Asphaltes vorgeschlagen werden. Im Weiteren soll mit diesem Ansatz mit Blick auf die zukünftige Wiederverwendung der modifizierten Asphalte die Kombination der Wiederverwendung von unterschiedlichen Modifikationen untersucht werden, um den Einfluss und mögliche Wechselwirkungen auf die Gebrauchseigenschaften anzusprechen. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die Wiederverwendbarkeit von modifizierten Asphalten zweifelsfrei nachweisen zu können. Es soll ein systematisiertes und standardisiertes Nachweisverfahren für die Wiederverwendung von Asphalt erarbeitet werden. Der Nutzen des Forschungsprojektes besteht darin auch für zukünftige Asphaltkonzepte die Wiederverwendbarkeit und somit die Nachhaltigkeit gewährleisten zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 07.0327/2024/CGB - „Entwicklung eines Systems zur Bewertung der Wiederverwendbarkeit von neuen Asphaltkonzepten“
Referenznummer: Z2kä-FE 07.0327/2024/CGB
Kurze Beschreibung:
Eine wesentliche Eigenschaft von Asphalt ist dessen nahezu uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit. Diese kann gegebenenfalls durch den Einsatz von Zusätzen beeinträchtigt werden. Mit dem „Arbeitspapier Alterung von Asphalt im Laboratorium“ (AP AAL) existiert nun ein Dokument, auf dessen Grundlage geeignete Verfahren gewählt werden können, um Asphalte im Labor beschleunigt zu altern und so die Eigenschaften eines Asphaltgranulates zu simulieren. Dies ermöglicht den Einfluss von Zusätzen zu identifizieren und die Wiederverwendbarkeit des Asphaltes zu bewerten.
Im Rahmen des Forschungsprojektes soll zunächst eine geeignete Vorgehensweise erarbeitet werden, welche die erforderlichen Untersuchungsschritte und Prüfmethoden zur Bewertung der Wiederverwendbarkeit des Asphaltes festlegt.
Diese sollen an konventionellen Asphaltkonzepten (inkl. Temperaturabgesenkten Asphalten) sowie solchen, welche in der Anwendung zu Einschränkungen der Wiederverwendbarkeit geführt haben, erprobt und somit validiert werden. Dabei sollen Orientierungswerte für die Einschätzung der Recyclingfähigkeit des modifizierten Asphaltes vorgeschlagen werden.
Im Weiteren soll mit diesem Ansatz mit Blick auf die zukünftige Wiederverwendung der modifizierten Asphalte die Kombination der Wiederverwendung von unterschiedlichen Modifikationen untersucht werden, um den Einfluss und mögliche Wechselwirkungen auf die Gebrauchseigenschaften anzusprechen.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die Wiederverwendbarkeit von modifizierten Asphalten zweifelsfrei nachweisen zu können. Es soll ein systematisiertes und standardisiertes Nachweisverfahren für die Wiederverwendung von Asphalt erarbeitet werden.
Der Nutzen des Forschungsprojektes besteht darin auch für zukünftige Asphaltkonzepte die Wiederverwendbarkeit und somit die Nachhaltigkeit gewährleisten zu können.
Eine wesentliche Eigenschaft von Asphalt ist dessen nahezu uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit. Diese kann gegebenenfalls durch den Einsatz von Zusätzen beeinträchtigt werden. Mit dem „Arbeitspapier Alterung von Asphalt im Laboratorium“ (AP AAL) existiert nun ein Dokument, auf dessen Grundlage geeignete Verfahren gewählt werden können, um Asphalte im Labor beschleunigt zu altern und so die Eigenschaften eines Asphaltgranulates zu simulieren. Dies ermöglicht den Einfluss von Zusätzen zu identifizieren und die Wiederverwendbarkeit des Asphaltes zu bewerten.
Im Rahmen des Forschungsprojektes soll zunächst eine geeignete Vorgehensweise erarbeitet werden, welche die erforderlichen Untersuchungsschritte und Prüfmethoden zur Bewertung der Wiederverwendbarkeit des Asphaltes festlegt.
Diese sollen an konventionellen Asphaltkonzepten (inkl. Temperaturabgesenkten Asphalten) sowie solchen, welche in der Anwendung zu Einschränkungen der Wiederverwendbarkeit geführt haben, erprobt und somit validiert werden. Dabei sollen Orientierungswerte für die Einschätzung der Recyclingfähigkeit des modifizierten Asphaltes vorgeschlagen werden.
Im Weiteren soll mit diesem Ansatz mit Blick auf die zukünftige Wiederverwendung der modifizierten Asphalte die Kombination der Wiederverwendung von unterschiedlichen Modifikationen untersucht werden, um den Einfluss und mögliche Wechselwirkungen auf die Gebrauchseigenschaften anzusprechen.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die Wiederverwendbarkeit von modifizierten Asphalten zweifelsfrei nachweisen zu können. Es soll ein systematisiertes und standardisiertes Nachweisverfahren für die Wiederverwendung von Asphalt erarbeitet werden.
Der Nutzen des Forschungsprojektes besteht darin auch für zukünftige Asphaltkonzepte die Wiederverwendbarkeit und somit die Nachhaltigkeit gewährleisten zu können.
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 184873.95 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: Z2kä-FE 07.0327/2024/CGB
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-22 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-22 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-10-22 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
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- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Kenntnisse und Erfahrung in der Konzeption und Untersuchung von Asphaltmischgut: nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse und Erfahrung in der Konzeption und Untersuchung von Asphaltmischgut: nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Technische Ausstattung für die Laborversuche
Geräte zur Durchführung der zur Anwendung kommenden Prüfverfahren: Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung
(formlos)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4b (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßenwesen
Nationale Registrierungsnummer: 991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bast.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=713767🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=713767🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 176-541693 (2024-09-09)